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  #1  
Alt 03-10-2003, 14:54
Benutzerbild von saemikneu
saemikneu saemikneu ist offline
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EA - etwas rechtswiedrig?

Ich wsste nicht, wo ich das posten kann.

Mir scheint es, als ob sich EA mit ihrer Kundenpolitik auch noch in's Recht einmischt. (nach Handbuch lesen, da ich Generals neu hab)

Zitat aus dem Generals (uncut) Handbuch (bei mir S. 61):

Zitat:
Unzulässige Nutzung
[...] Ferner ist die Erstellung von Sicherungskopien der gesamten Software oder Teilen davon, auch zum rein privatem Gebrauch, nicht gestattet.
Das ist - laut einigen Forumuser hier - nicht nach EU-Recht. Und da wir in der Schweiz auch viele der EU-Gesetze annehmen, istd as bei uns auch rechtswidrig.

Da steht (leider bekomme ich das ZGB erst 2004), dass man von jeser Software und Musik-CD, DVD etc. fünf Kopien für sich zum privaten Gebrauch gemacht werden darf.
Falls man ein Original verkauft oder verschenkt, vondenen man sicherungskopien hersgestellt hat, müssen diese Kopien a) mitgegeben oder b) vernichtet werden.

Dazu erlaubt sich EA noch folgendes: (ganz am Ende des Handbuches, bei mir S. 64, in Grossbuchstaben)

Zitat:
EA behält sich das Recht vor, die Online-Feature(s) für dieses Produkt 90 Tage nach vorheriger Ankündigung einzustellen
Nun denkt ihr euch, weshlab ichd as mitreingenommen habe. Ganz einfach. Hinten auf der Packung steht, das es einen Online-Modus gibt. Wenn EA aber diesen einstellen, das Produkt aber immernoch verkauft, könnte man EA wegen Betruges verklagen. (das habe ich gehört)

Was agt ihr dazu? Kennt ihr noch andere solche Beispiele?


@Admins

lasst doch dieses Thema offen. es soll eine Plattform für die Diskussion über rechtl Ungereimheiten in unserer Wirtschaft audecken etc.
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  #2  
Alt 03-10-2003, 15:08
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also zu dem rechtproblem, das ist neu...seit dem (keine ahnung vom datum, irgendwann im september) ist es veboten eine sicherheitskopie zu erstellen von einer cd, die einen kopierschutz hat!
das andere...mit dem onlineentziehung...tjo...das kenne ich ned..
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  #3  
Alt 03-10-2003, 15:15
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Zitat:
Original geschrieben von Trouble4ever
also zu dem rechtproblem, das ist neu...seit dem (keine ahnung vom datum, irgendwann im september) ist es veboten eine sicherheitskopie zu erstellen von einer cd, die einen kopierschutz hat!
das andere...mit dem onlineentziehung...tjo...das kenne ich ned..
1. Nicht wirklich, da das Handbuch im Februar (mit Generals) gemacht wurde, da war dieses deutsche Gesetz ncoh nicht. Ausserdem ist es verboten (korrigiert mich, bin ja nicht deutscher) den Kopierschutz zu umgehen.

PS: Troble, biste auch wiede rmal da?
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  #4  
Alt 03-10-2003, 16:57
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man darf auch von CDs mit kopierschutz Kopien machen, man darf nur den Kopierschutz net umgehen
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  #5  
Alt 03-10-2003, 18:47
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ich verstehs ned... darf man dann quasi einfach den kopierschutz mitbrennen *g* oder ist das so intelligent wie der konsum von kannabis, der erlaubt ist aber die drogen die du konsumierst darfst du nicht besitzen, was ja zweifellos der fall ist wenn du (alleine) raust
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  #6  
Alt 03-10-2003, 18:50
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Original geschrieben von Enigma
man darf auch von CDs mit kopierschutz Kopien machen, man darf nur den Kopierschutz net umgehen
hö? :P

du darfst doch gar keine Kopien davon machen, weil wenn du ein Spiel mit Kopierschutz brennst, hast du den Kopierschutz so oder so umgangen
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  #7  
Alt 03-10-2003, 19:16
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Man darf keine Kopien machen wenn du das spiel verkaufst ansonsten darfst du es nur machen wenn etwas mit deiner CD is und mit Clony XLL is es möglich den kopierschutz ned zu umgehen
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  #8  
Alt 03-10-2003, 19:21
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Zitat:
Original geschrieben von Overloader
Man darf keine Kopien machen wenn du das spiel verkaufst ansonsten darfst du es nur machen wenn etwas mit deiner CD is und mit Clony XLL is es möglich den kopierschutz ned zu umgehen


umgehst du mit ClonyXXL den Kopierschutz bzw. brennst ihn einfach mit

Und soviel ich weiss ist ClonyXXL illegal, also darfst du, egal wie, keine CD mehr mit Brennschutz kopieren, egal ob mit deiner CD irgendwas ist

wenn ich falsch liege, bitte von einem Fachmann korrigieren lassen
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  #9  
Alt 03-10-2003, 19:26
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lol ich glaub bald werden sie ein gesetz erlassen, dass du ne genehmigung zum rohinge kaufen brauchst weil sie illegalitäten fördern oder so... aber was wollen se damit erreichen?? wenns ohnehin verboten ist dann ists ja grad egal...
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  #10  
Alt 08-10-2003, 09:10
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Zitat:
Original geschrieben von Zeus
ich verstehs ned... darf man dann quasi einfach den kopierschutz mitbrennen *g* oder ist das so intelligent wie der konsum von kannabis, der erlaubt ist aber die drogen die du konsumierst darfst du nicht besitzen, was ja zweifellos der fall ist wenn du (alleine) raust
Nur mal am Rande: Das macht schon Sinn, denn straffrei ist nur

"der Besitz geringer Mengen" ist noch nicht strafbar und diese Menge entspricht dann der geschätzten Eigenkonsummenge. Also stimmig.

Zu den Kopien: Das kann man hin- oder herbiegen. Von Spielen mit Kopierschutz darf man keine Sicherheitskopien mehr machen. Egal ob der KS mitgebrannt wird oder nicht.
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  #11  
Alt 09-11-2003, 17:37
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Huch da hat sich ja was getan, während ich weg war.
Zitat:
Original geschrieben von Gerry
Zu den Kopien: Das kann man hin- oder herbiegen. Von Spielen mit Kopierschutz darf man keine Sicherheitskopien mehr machen. Egal ob der KS mitgebrannt wird oder nicht.
Und genau das verstösst, wie ich mal gehört habe, gegen dieses EU-Gesetz, welches 5 Kopien zulässt.
Aber:

ich bin ja nciht in der EU und ihr tut mir leid, zwei blöde Gesetzt zu haben.
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