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  #1  
Alt 01-02-2010, 20:56
Benutzerbild von Swizzy
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Ändert nichts an der Tatsache das die Daten Illegal beschafft wurden.
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  #2  
Alt 01-02-2010, 21:04
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Wo ist der Unterschied zwischen tatkräftiger Unterstützung bei Steuerhinterziehung oder Überführung von Steuerhinterziehern durch illegal beschaffte Daten?! Schlimmstenfalls stellt man sich auf eine Stufe.
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Halfter, Stricke werden faulen
Nasenringe endlichen fallen.
Zaum und Sporen ewig rosten
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Diesem Tag gilt unser Streben -
Kuh und Pferd und Gans und Schwein -
Selbst wenn wir ihn nicht erleben,
Unser Ziel muss Freiheit sein.
- George Orwell
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  #3  
Alt 01-02-2010, 21:41
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Schwierig... völlig losgelöst, als einzelne Erscheinung betrachtet, würde ich wohl sagen kaufen.

Andererseits:
Staat: Ich kaufe die Daten für euch weil sie mir Profit bringen, sogar berechtigten!
Diebe: Gut, mal schauen, was wir als nächstes klauen können, was euch hilft.

Also wie gesagt völlig losgelöst - kauft das Ding! Aber damit stiftet man ja direkt zum nächsten (Daten-)Diebstahl an - und das darf eigetnlich nicht sein! Denn Verbrehen lohnt sich - jedenfalls, wenn es das richtige ist!

Von daher schwierige Wahl... und der Punkt bei dem ich mir bei der ganzen Sache am sichersten bin: Egal wie sich der Staat entscheiden wird, es wird einen großen Aufschrei (der deutschen Bürger) geben, dass es die falsche Wahl war
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  #4  
Alt 01-02-2010, 21:44
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AgentLie AgentLie ist offline
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Stimmt, schon was du sagst. Andererseits kann man auch sagen: Beim der ersten Daten-CD dachte viele Steuerhinterzieher vielleicht noch, dass das nur ein Einzelfall war und man schon nicht erwischt wird. Wenn man jetzt aber konzequent weitermacht, werden sich Steuerhinterzieher in Zukunft zweimal überlegen den Sozialstaat zu betrügen.
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  #5  
Alt 01-02-2010, 23:05
Benutzerbild von Merlin
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Straftat bleibt Straftat. Der Datendieb und die Steuerhinterzieher müssen mit Strafverfolgung rechnen. Dabei kann man die Daten aus dem Diebstahl verwerten.
Wo ist das Problem?
__________________

Warum beschweren sich die Leute, die nicht richtig lesen können, über das, was andere Leute schreiben?
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  #6  
Alt 01-02-2010, 23:35
Benutzerbild von RangerOfDead
RangerOfDead RangerOfDead ist offline
Tarnpanzerlehrling

 
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Das der Typ in Spanien ist, das scheint das problem Merlin. Da er in Deutschland nichts verbotenes getan hat wird er mit ansichgrenzender Wahrscheinlichkeit nicht "ausgeliefert" und die Schweiz ist den Spaniern glaub ich sowas von egal, sind halt nichma in der EU, deshalb sehen da wohl viele keine Verpflichtung drin.
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  #7  
Alt 02-02-2010, 00:29
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Surli Surli ist offline
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In einem solchen Land möchte ich nicht leben. Im moment haben viele westliche Staaten Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit, aber wenn es dann so weit kommt hätte ich angst.
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  #8  
Alt 07-02-2010, 02:12
Benutzerbild von klaus52
klaus52 klaus52 ist offline
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Ich bin, durch einen Bekannten, auf einen interessanten Artikel der Süddetuschen gestoßen.... aber zunächst sammel ich mal ein paar Zitate:

Zitat:
Zitat von Swizzy Beitrag anzeigen
Ändert nichts an der Tatsache das die Daten Illegal beschafft wurden.
Zitat:
Zitat von Surli Beitrag anzeigen
In einem solchen Land möchte ich nicht leben. Im moment haben viele westliche Staaten Probleme mit der Rechtsstaatlichkeit, aber wenn es dann so weit kommt hätte ich angst.
Zitat:
Zitat von raptorsf Beitrag anzeigen
es geht schlussendlich nur darum was Germane45 gepostet hat: darf man "ungenießbare Früchte vom verbotenen Baum" verwenden oder nicht? Anders ausgedrückt, dürfen Informationen welche illegal beschafft wurden vor Gericht verwendet werden.

Habe ein wenig recherchiert. In der Schweiz ist es IMMER verboten, solche Daten zu verwenden (wie beispielsweise auch in den USA). In Deutschland ebenfalls, AUSSER es handelt sich um ein "Schwerst-Verbrechen".
(und ich könnte garantiert so weiter machen, aber ich denke der Tenor auf den ich hinaus will ist klar: Das häufig gesagte: "Wenn ein Land zulässt, das Daten, die (ursprünglich) auf kriminelle Weise gesammelt wurden, dann ist das untragbar und dort würde ich nicht leben wollen. Unglaublich dass Deutschland sowas macht - in der Schweiz würde es soetwas nicht geben.")

Und nun der interessant Artiekl der Süddeutschen: klick

Um mal kurz einen zentralen Satz daraus zu zitieren:
Zitat:
In seinem Urteil vom 2. Oktober 2007, betreffend Nachbesteuerung von 1995 bis 2000, hielt das Schweizerische Bundesgericht in Lausanne die Nutzung dieser Daten - die laut Gericht auf der Basis einer "Verletzung des Geschäftsgeheimnisses" entstanden waren - durch die Steuer- und die Steuerstrafbehörden für zulässig.
Also, auch in der Schweiz wurden bereits wissentlich Daten zur Überführung von Steuerhinterziehern genutzt, die auf illegale Weise gesammelt worden sind. Das macht es vielleicht nicht besser... zeigt aber, wenn man betrachtet, dass jetzt auch von offizieller Schweizer Seite man nicht erfreut darüber ist, wie sehr die Einschätzung, ob etwas moralisch aktzeptabel ist, oder nicht, von der eigenen Betroffenheit abhängt
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