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#1
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ich kenns so, das man fehlüberweißungen zurückbuchen kann, aber das wäre ja hier nicht der fall
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#2
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und wie deklarierst du eine "fehlüberweisung"?
ps: habe das mal bei ebay gemeldet und warte auf antwort... |
#3
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Der DEPP!
Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe ![]() Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen ![]() *kotttttttttttttt$$$zzzzzzz* |
#4
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Zitat:
Zitat:
du hast widerrufen, das Geld muss komplett zurücküberwiesen werden. Die Firma hat dir unverlangt ein Produkt gesandt und du musst es pfleglich aufbewahren, bis die Firma es abholt oder dir sagt, dass du es zurücksenden sollst (gegen Erstattung der Kosten). ... eigentlich... Ich würde das Ding auf eigene Kosten zurückschicken und mich sowohl in der Bewertung als auch bei Ebay direkt beschweren ![]() zu Stornierung und Widerruf: Stornieren kann man nur eine Bestellung, wenn der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Widerrufen nur einen abgeschlossenen Kaufvertrag ![]() |
#5
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THX a lot
![]() Als Antwort kam jetzt: Zitat:
Zitat:
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#6
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ok, ich kenne weder das deutsche Recht noch kenne ich mich bei Ebay aus. Aber trotzdem würde ich mich mal in die Lage des Verkäufers versetzen.
Der hat Dir (und andern) ein Angebot gemacht, du hast dieses angenommen (ob jetzt bewusst oder auf Grund eines Fehlers - deines Fehlers) und bekamst dafür die Ware. Diese willst Du jetzt nicht und jetzt soll der Verkäufer den ganzen Aufwand haben und sogar die Portokosten bezahlen? Das finde ich (wenn nicht rechtlich) so doch zumindest moralisch etwas verwerflich. |
#7
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ne fehlüberweißung ist wenn man sich bei der kontonr vertippt etc und das geld nicht auf dem zielkonto ankommt. ist meinem vater schon passiert ^^
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#8
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@raptorsf: Der Verkäufer hätte sich ja auch entgegekommend zeigen können.
Zitat:
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Gruß AMD-Powered |