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Naos 14-03-2006 18:18

Ebayrecht bei Rücktritt vom Kauf
 
Habe einen Artikel bei einer Firma mit SOFORTKAUF "ersteigert" und bin, wie es bei einem Sofortkauf möglich ist, vom Kauf zurückgetreten. 1ne Stunde nach der Ersteigerung.

Is mir schonmal passiert, war auch kein Problem bzw. kostenlos.

Der aktuelle Anbieter kommt mir so:

"laut unserer AGB müssen wir 10 des Kaufpreises mindestens jedoch 7,50
Euro für eine Stornierung berechnen."

Das hab ich noch nie gehört. Ist das rechtens?

Germane45 14-03-2006 18:27

Schwierige Frage. :hmm:

1. Wurde bei dem Artikel vom Kauf auf deren AGB's hingewiesen?

2. Unterliegt der Verkäufer mit dem einstellen des Artikels bei E-bay nicht automatisch den Regeln von e-bay?

Ich würde mich zuallererst einmal bei e-bay erkundigen, ob der Verkäufer das machen kann.

Naos 14-03-2006 18:29

Wie denn erkundigen? Auf eine Email wart ich ewig! Und Links hab ich keine gescheiten gefunden...

Ironman 14-03-2006 18:29

WENN überhaupt dann nur, wenn es in der artikelbeschreibung stand oder in ihr auf die AGBs hingewiesen wurde (so viel ich weiß ;) )

Germane45 14-03-2006 18:32

Sicher wartet man lange auf Antwort, aber ich würde den Verkäufer auch lange warten lassen.
Schliesslich will er ja dein Geld.
Ich würde ihn aber vorab darüber informieren, das Du erst einmal die Rechtslage prüfen willst, bevor er dich abzockt.

Nemo 14-03-2006 18:33

Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...

Naos 14-03-2006 18:36

Ich habe schon überwiesen. Ich mach das imemr gleich per Onlinebanking..

AMD-Powered 14-03-2006 18:40

Nicht alle AGBs sind 100%ig rechtens, jedoch kann es auch Ausnahmen geben die im Widerspruch zum Verbraucherschutzgesetz stehen.

Wenn es (ich weis ja nicht was für ein Produkt oder Dienstleistung es ist) z.B. ein Produkt ist, welches individuell angefertigt wird und schon mit dessen Herstellung noch vor deinem Widerruf/Stornierung begonnen wurde kann es durchaus sein, das eine Storno-Gebühr berechnet werden darf. Hierzu müssen sie aber erstmals nachweisen das sie es auch taten (ist in solchen Fällen meist sehr schwammig).

Germane45 14-03-2006 18:40

Nemo hat nicht ganz unrecht.
Auf Neuware gibt es ein 14 tätiges Widerspruchsrecht.

Bei gebrauchten Artikeln sieht das schon wieder anders aus, wenn der Verkäufer ausdrücklich darauf hinweist.

Naos 14-03-2006 18:45

Ist Neuware und nicht selbst angefertigt - ne Webcam: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...MEWN%3AIT&rd=1

AMD-Powered 14-03-2006 18:48

Zitat:

Zitat von Nemo
Ich bin nicht 100%tig sicher, aber ist das nicht gegen das Fernkaufgesetz? Demnach müsen die ja alle Ware bis zu 14 Tage zurücknehmen, und dann dürften die ja auch keine zusätzliche Gebühr dafür verlangen...


Stimmt schon Nemo, aber wen es sich dabei um Produkte handelt mit einem Warenwert unter 40,00€ können die Rücksendekosten zu deinen Lasten gehen, du hast dann zwar für das Produkt nichts gezahlt, aber für die Dienstleistung eines 3ten, in einem solchen Fall z.B. für die Post.

Sven 14-03-2006 18:50

14Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Gebühr dafür ist, meines Wissens nach, nicht erlaubt.

Nemo 14-03-2006 18:53

Naja, aber es fallen ja keine Rücksendekosten an, es wurde ja noch nix verschickt.
Ich gehe davon aus, das du schon eine Bestätigungsmail bekommen hattest? Weil, sonst wärst du aus dem Schneider.

AMD-Powered 14-03-2006 18:54

Richtig Sven, so würde ich es dann auch machen, wenn sie einem sooo dumm kommen und für die Stornierung Geld wollen, dann lass dir das Teil liefern und schick es innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware mit einer vorherigen Widerufsmail an die zurück.

EDIT:
@Nemo: In diesem Fall noch nicht! Mein Zitat bezog sich auf deine relativ allgemeine Aussage, von daher gab ich einen allgemeine Antwort. :twink: Wir meinen es ja alle nur gut mit Naos. :)

Germane45 14-03-2006 18:56

Zitat:

Angaben des Verkäufers zur Rücknahme:

Der Käufer hat das Recht, den Artikel zurückzugeben

Zahlungshinweise des Verkäufers
Bei Vertragsabschluss besteht ein zweiwöchiges Wiederrufs- und Kündigungsrecht zu Gunsten des Kunden. Die Widerrufsfrist beginnt mit Eingang der Lieferung beim Empfänger. Versand erfolgt ausschließlich nach dem Zahlungseingang mit DPD als versichertes Paket !!! Bitte veranlassen Sie die Bezahlung des fälligen Betrags INNERHALB VON 7 TAGEN. Verwendungszweck : Name , Artikelnummer, Ebayname bitte unbedingt angeben für eine schnelle Zuordnung Ihre Zahlung



Ich würde das Geld sofort zurückbuchen lassen, und e-bay informieren.



Naos 14-03-2006 19:03

Wo hast du das her?

Germane45 14-03-2006 19:05

Das stand ganz unten, unter dem Link.

Der_Mosch 14-03-2006 19:11

Bei Vertragsabschluss besteht ein zweiwöchiges Wiederrufs- und Kündigungsrecht zu Gunsten des Kunden.

Fertig. Steht unter Zahlunghinweise. Hol dein Geld wieder und zahl bloss keine Gebühren.

Übrigens: "Unser Service: Keine versteckten Kosten!" :D

Naos 14-03-2006 19:14

Zitat:

Zitat von Der_Mosch

Übrigens: "Unser Service: Keine versteckten Kosten!" :D

:rofl:

...das fällt mir jetzt erst auf :D

Germane45 14-03-2006 19:15

Hohle dir die Kohle sofort zurück.

Amosh 14-03-2006 19:22

Jop, ist glaub ich besser so, du darfst die Bestellung nämlich erst stornieren, wenn sie bei dir angekommen ist, obwohl das eigentlich verboten ist.

AMD-Powered 14-03-2006 19:31

Zitat:

Zitat von Amosh
Jop, ist glaub ich besser so, du darfst die Bestellung nämlich erst stornieren, wenn sie bei dir angekommen ist, obwohl das eigentlich verboten ist.


Amosh, du übersiehst den Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf:

Stornierung: Du kannst eine Bestellung nur dann Stonieren, wenn noch keine Ware/Leistung erbracht wurde.

Widerruf: Gilt erst wenn die Ware/Leistung geliefert/bereitgestellt wurde.

Man beachte die Unterschiede. :)

ElDono0 14-03-2006 23:12

Kann man das Geld so ohne weiteres zurück buchen? oder muss es vom "verkäufer" überwiesen werden?


ich bin immer davon ausgegangen das etwas abgebuchtes zurückgeholt werden kann aber nicht wenn ich es überwiesen habe...

Magicq99 15-03-2006 00:20

Zitat:

Zitat von ElDono0
ich bin immer davon ausgegangen das etwas abgebuchtes zurückgeholt werden kann aber nicht wenn ich es überwiesen habe...

Das kenne ich auch so. Allerdings habe ich deswegen noch nie bei meiner Bank nachgefragt. Am besten gleich zur Bank gehen bzw. anrufen, wenn so etwas möglich ist gibt es dafür bestimmt eine Frist. Und die können Dir mit Sicherheit sagen ob das möglich ist.

Aber ich kenne es auch so, dass man Lastschriften zurück buchen lassen kann, Überweisungen allerdings nicht. Sicher bin ich mir da aber nicht, bin kein Bänker ;)

Naos 15-03-2006 08:15

Doch so kenn ich das auch. Wollte ich vor einiger Zeit schonmal machen, da hieß es das ich selbst überwiesenens nicht zurückbuchen kann.

Comet 15-03-2006 08:29

ich kenns so, das man fehlüberweißungen zurückbuchen kann, aber das wäre ja hier nicht der fall :twink:

Naos 15-03-2006 08:33

und wie deklarierst du eine "fehlüberweisung"?

ps: habe das mal bei ebay gemeldet und warte auf antwort...

Naos 15-03-2006 14:53

Der DEPP!

Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe :soangry:

Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen :mad:

*kotttttttttttttt$$$zzzzzzz*

Amosh 15-03-2006 14:59

Zitat:

Zitat von AMD-Powered
Amosh, du übersiehst den Unterschied zwischen Stornierung und Widerruf:

Stornierung: Du kannst eine Bestellung nur dann Stonieren, wenn noch keine Ware/Leistung erbracht wurde.

Widerruf: Gilt erst wenn die Ware/Leistung geliefert/bereitgestellt wurde.

Man beachte die Unterschiede. :)

Ok, da haste wohl Recht. Danke für die Aufklärung. :)

gersultan 15-03-2006 15:21

Zitat:

Zitat von Naos
Der DEPP!

Heute ist die Karte angekommen. Ich könnt mich echt aufregen. Was is das für ne Pfeiffe :soangry:

Jetzt kann ich die Ware mit Versichung zurückschicken, da er sonst sicher meint er habe nichts bekommen :mad:

*kotttttttttttttt$$$zzzzzzz*

hast du dir eigentlich die AGB des Verkäufers mal angesehen? => §12 Widerrufsrecht

Zitat:

... ist der Kunde Verbraucher dann kann er seine Bestellung ohne Angaben von Gründen binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen...
aktuelle Rechtslage wäre eigentlich:

du hast widerrufen, das Geld muss komplett zurücküberwiesen werden. Die Firma hat dir unverlangt ein Produkt gesandt und du musst es pfleglich aufbewahren, bis die Firma es abholt oder dir sagt, dass du es zurücksenden sollst (gegen Erstattung der Kosten). ... eigentlich...

Ich würde das Ding auf eigene Kosten zurückschicken und mich sowohl in der Bewertung als auch bei Ebay direkt beschweren :D

zu Stornierung und Widerruf:

Stornieren kann man nur eine Bestellung, wenn der Kaufvertrag noch nicht geschlossen ist. Widerrufen nur einen abgeschlossenen Kaufvertrag ;)


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