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  #1  
Alt 10-04-2007, 02:18
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GFX-Werkstatt

Hallo,

ich habe vor kurzer Zeit ein neues Projekt ins Leben gerufen und zwar die GFX-Werkstatt.

Die GFX-Werkstatt erstellt für günstig Geld komplette Designs und macht sogar kostenlos Banner , Wallpaper usw. auf Wunsch.

Das komplette Angebot findet ihr dann auf der Homepage

Wäre nett wenn ihr mal vorbeiguckt und vllt. auch einen Grund im GB hinterlasst.

www.gfx-werkstatt.de

Vielleicht hat der ein oder andere ja Interesse. Referenzen sind jetzt so gut wie fertig, dann seht ihr 2 weitere Homepages ...

Auf wunsch kann ich aber euch auch noch was zeigen.

MfG
rabbit
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  #2  
Alt 10-04-2007, 02:24
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  #3  
Alt 10-04-2007, 15:42
Naos Naos ist offline
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Dafür das ihr Grafiken & Co. anbietet findet man reichlich wenig Grafiken auf eurer Page. Eigentlich garkeine.

Wenn jemand sowas anbietet, sollte der eigene Auftritt repräsentativ sein. Hierzu ist das Homepagedesign einfach zu extrem schlicht und vor allem eben null Grafiken.

Meine Meinung.

Gruß Naos
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  #4  
Alt 10-04-2007, 16:24
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Es kommt drauf an wie man es sieht. Wir wollten es lieber schlicht halten .

Eigentlich sollte direkt die Homepage online gehen, die unser Coder machen wollte, da der aber im Moment viel Stress hat und die alte page total schlecht war, haben wir das jetzt übergangsweise erstmal genommen
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  #5  
Alt 10-04-2007, 17:52
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Wenn schlicht, dann aber wenigstens ein paar Demo Banner oder/und so...
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  #6  
Alt 10-04-2007, 18:06
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Naja, und die Referenzen sind nu auch nicht gerade erschlagend, ne?
2 Bildchen der selben Page, quasi gleicher Stil nur andere Farben....
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #7  
Alt 11-04-2007, 01:56
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eine homepage muss nicht in schrillen farben daher kommen. weniger ist manchmal mehr

das nur 2 referenzen da sind... naja... wirklich mager, aber man steht halt am anfang gerade unterschiedliche styles für eine fremde soft zu erstellen ist nicht wirklich immer einfach...
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  #8  
Alt 11-04-2007, 12:39
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Zitat:
Zitat von AMD-Powered Beitrag anzeigen
Will ja jetzt nicht den "Nörgler" spielen, aber ein Impressum und AGB fehlen da aber noch.
Da fällts dir auf , hier aber nicht ? ^^ ( ich für meinen Teil habs auf cncforen z.B. auch noch nie gesehen ^^ )

Ansonsten find ich die Seite und vor allem das Angebot nicht schlecht ^^.
Gerade wenn ich z.B. auch an die Banner denke @ UF
Gl damit Rabbit ^^
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  #9  
Alt 11-04-2007, 12:39
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Für eine nichtkommerzielle Website ist ein Impressum nicht erforderlich.
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Zitat:
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  #10  
Alt 11-04-2007, 12:59
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Naja ist CnCForen nichtkommerziell ? ^^
Wenn ich mir z.B. den TW Banner auf der Startseite anschaue könnt man z.B. als böser Mensch vermuten das damit geld gemacht wird. ( Egal obs nu so ist oder nicht , ist halt auslegungssache dann ^^ )
Würde damit dann nicht n böser Mensch Cncforen doch ne Kommerzielle Nutzung unterstellen können ?
Nur so als ein bsp. aber ich muss trotzdem zugeben das ich mich nicht so auskenne auf dem Gebiet.
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  #11  
Alt 11-04-2007, 13:30
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Hab dir dazu eine PN geschickt, das geht zu weit OT
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Zitat:
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  #12  
Alt 11-04-2007, 13:31
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Schade, das du es noch eingeräumt hast, ich habe nämlich schon das Teledienstegesetz gesucht um die Definition von kommerziell/geschäftsmäßige Teledienste zu finden. Hätte jetzt wohl noch gedauert.
Aber ich darf dir versprechen, das hat was mit Gewinn zu tun und davon ist cncforen ein µ entfernt. Wenn überhaupt müsste man wenn man das Betreiben dieses Boards sinnvoll nutzen möchte als Spende oder Verlust absetzten

Aber BtT:
Die Seite gefällt mir ganz gut, in freundlichem Schwarz ^^
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)
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  #13  
Alt 11-04-2007, 14:53
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Für eine nichtkommerzielle Website ist ein Impressum nicht erforderlich.
Erstens das und zweitens sind unsere Hilfestellungen und Unterhaltungen für die User/innen vollkommen kostenlos.


@Topic:
Zitat:
Außerdem biete ich Dienstleistungen an, wie z.b. die Installation einer Homepage. (Je nach Aufwand sage ich kostenlos oder ein bisschen Geld für die Kaffekasse =) )
Quelle

Wurde da ein wenige der Text geändert...
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Gruß AMD-Powered

Geändert von AMD-Powered (11-04-2007 um 14:57 Uhr).
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  #14  
Alt 11-04-2007, 17:32
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Da liegt ihr leider nicht ganz richtig. Ich würde euch und auch rabbitbrain sehr empfehlen ein Impressum einzufügen.
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  #15  
Alt 11-04-2007, 17:43
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Ich würde euch raten eure Referenzen in einer besseren Qualität darzustellen. Vor allem bei der grauen Variante erkennt man sehr stark die Pixeln rund um die Schrift. Ich für meinen Teil find eine Präsentation für grafikbezogene Dienstleistungen sehr wichtig. (muss nicht viel sein, sollte aber professionell aussehen...)
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  #16  
Alt 11-04-2007, 18:40
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Zitat:
Zitat von -admi- Beitrag anzeigen
Da liegt ihr leider nicht ganz richtig. Ich würde euch und auch rabbitbrain sehr empfehlen ein Impressum einzufügen.
Und aus welchem Hintergrund???

Ein Impressum auf dieser Seite hier = www.cncforen.de würde den Betreibern dennoch keinerlei zusätzlicher Absicherung geben wie ohne.

Wenn irgendwelche gut gelaunten "Kanzleien" meinen einem eine Abmahnung zu schicken machen sie dies mit oder ohne Impressum.
Es gibt unzählige "Namensinhaber" deren (teilweise sehr gebräuchlichen und weit verbreiteten" Begriffe nicht benutzt werden dürfen (ohne deren Zustimmung) aber wie soll man das alles Kontrollieren.
Hintergrund dazu sind meist (bei ordentlichen und seriösen Firmen) nur die Absicherung um nicht mit deren "guten Namen/Produktbezeichnung" sich selber "finanzielle" Vorteile zu verschaffen, wenn es mehr in Richtung Beispiele/Vergleiche geht, stört es niemanden und ist ja auch Werbung.


Letztendlich hat unser Gesetzgeber den Bock geschossen und so speziell die Foren als "mehr oder weniger Freiwild" ausgehändigt, nun ist es an diesem es wieder zu bereinigen.


Nur mit einem hier notwendigen Impressum hat das nichts zu tun.
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Gruß AMD-Powered
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  #17  
Alt 11-04-2007, 19:09
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Zitat:
Zitat von Teledienstegesetz
§ 6
Allgemeine Informationspflichten
Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige Teledienste mindestens folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:

1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich den Vertretungsberechtigten,

2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post,

3. soweit der Teledienst im Rahmen einer Tätigkeit angeboten oder erbracht wird, die der behördlichen Zulassung bedarf, Angaben zur zuständigen Aufsichtsbehörde,

4. das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister, in das sie eingetragen sind, und die entsprechende Registernummer,

5. soweit der Teledienst in Ausübung eines Berufs im Sinne von Artikel 1 Buchstabe d der Richtlinie 89/48/EWG des Rates vom 21. Dezember 1988 über eine allgemeine Regelung zur Anerkennung der Hochschuldiplome, die eine mindestens 3-jährige Berufsausbildung abschließen (ABl. EG Nr. L 19 S.16), oder im Sinne von Artikel 1 Buchstabe f der Richtlinie 92/51/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über eine zweite allgemeine Regelung zur Anerkennung beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG (ABl. EG Nr. L 209 S. 25), die zuletzt durch die Richtlinie 97/38/EG der Kommission vom 20. Juni 1997 (ABl. EG Nr. L 184 S. 31) geändert worden ist, angeboten oder erbracht wird, Angaben über

a) die Kammer, welcher die Diensteanbieter angehören,

b) die gesetzliche Berufsbezeichnung und den Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen worden ist,

c) die Bezeichnung der berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,

6. in Fällen, in denen sie eine Umsatzsteueridentifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzen, die Angabe dieser Nummer.

Weitergehende Informationspflichten insbesondere nach dem Fernabsatzgesetz, dem Fernunterrichtsschutzgesetz, dem Teilzeit-Wohnrechtegesetz oder dem Preisangaben- und Preisklauselgesetz und der Preisangabenverordnung, dem Versicherungsaufsichtsgesetz sowie nach handelsrechtlichen Bestimmungen bleiben unberührt.
Ihr seid gemäß § 3 Nr. 1 Diensteanbieter für Teledienste § 2 TDG.

Zur Auszeichnung einer Anbieterkennzeichnung ist jeder verpflichtet, der einen Internetdienst geschäftsmäßig betreibt. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff "geschäftsmäßig" muss herbei sehr weit ausgelegt werden.

Es reicht schon die Aufnahme eines Teledienstes mit der Absicht Einnahmen in der Zukunft erzielen zu wollen. Es ist daher keinesfalls erforderlich, dass bereits Einnahmen mit dem Dienst erzielt werden.

Weiterhin sind auch solche Teledienste als geschäftsmäßig anzusehen, welche keine Gewinnerzielungsabsicht verfolgen und auf Dauer angelegt sind.

Eine Anbieterkennzeichnung ist daher jederzeit zu empfehlen, da ja o.g. auch auf euch zutrifft.

Letztedlich ist es aber eure Sache bzw die von Sven. Im Falle des Falles könnte es aber in Anbetracht des Ausmaßes von § 12 TDG und eines auslegungsfreudigen Anwalts böse enden. Das Risiko würde ich nicht auf mich nehmen wollen.
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  #18  
Alt 12-04-2007, 00:20
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nur kurz:
wir sind kein Teledienst sondern ein Mediendienst, da wir für Nutzer keine individuellen Dienste anbieten sondern Informationen für eine breite Masse

weiterhin: TDG gibt es seit dem 1.3.2007 nicht mehr

das Kind heisst nun Telemediengesetz => http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz

was dort so klar aussieht wird leider im Rundfunkgesetz teilweise wieder ausgehebelt oO

nun von einer Kanzlei:
Zitat:
Rein nach dem Wortlaut der Norm unterlägen somit alle Webseiten von kommerziellen Anbietern keiner Impressumspflicht, wenn sie keine kostenpflichtigen Online-Dienste anbieten würden. Eine solch grundlegende Umwälzung der Rechtsvorschriften war vom Gesetzgeber keinesfalls beabsichtigt und ist auch mit der Entstehungsgeschichte des Gesetzes nicht vereinbar. Insofern ist die Vorschrift entsprechend ihrem Sinn und Zweck nach auszulegen: Es bleibt weitestgehend alles beim altem. Auch zukünftig müssen Webseiten mit kommerziellem Hintergrund, egal ob sie kostenpflichtige Online-Inhalte anbieten oder nicht, ein Impressum haben. Es bleibt abzuwarten, ob sich auch die Rechtsprechung dieser Ansicht anschließen wird.

Um die Verwirrung perfekt zu machen, findet sich im geänderten RfStV in § 55 Abs.1 ebenfalls eine Impressums-Regelung: "Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, haben folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten: 1. Namen und Anschrift sowie 2. bei juristischen Personen auch Namen und Anschrift des Vertretungsberechtigten."

Spätestens hier offenbart sich auch dem letzten Betrachter wie unausgereift und widersprüchlich die gesamte Reform ist. Denn absolut unklar ist, in welchem Verhältnis § 5 TMG und § 55 RfStV zueinander stehen. Zwar gibt die Gesetzesbegründung an, dass das TMG die "wirtschaftsbezogenen Bestimmungen" regeln will. Heißt dies nun, dass für ein und daselbe Medium unterschiedliche Impressumsregelungen gelten?

In jedem Fall sollte ein Webseiten-Betreiber ein Impressum auf seine Homepage packen, um jeden Ärger von vornherein zu vermeiden.
Quelle: http://www.telemedien-und-recht.de/
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  #19  
Alt 12-04-2007, 09:50
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Sehe ich genau so. Impressum sollte man nach Möglichkeit immer haben, es ist im Prinzip auch Werbung - was nützt es dir wenn deine "Kunden" (in welchem Sinne auch immer) dich nicht richtig und einfach kontaktieren können. Außerdem gehörts zum guten Ton...
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  #20  
Alt 12-04-2007, 15:27
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In Bezug auf das TDG muss ich dir Recht geben, da mir dessen Außerkrafttreten bisher unbekannt war.

Im Rest allerdings bin ich weiterhin anderer Meinung.

Ihr seid zum einen kein Mediendienst. Die Unterscheidung wurde dahingehend aufgehoben, dass es nur noch "Telemedien" (ungleich Mediendienst) gibt. (Welch glorreicher Neologismus )

Bezgl. § 5 TMG stimme ich mit dem RA Bahr (von deinem Link "Es bleibt weitestgehend alles beim altem") überein. Es bleibt bei den Regelungen des bisher auch angewandten Rechts - d.h. es ist immer noch sehr empfehlenswert ein Impressum zu führen. Alles andere wäre fahrlässig, da eindeutige Rechtsprechungen fehlen und ein unspezifiziertes Gesetz keine 100% Rechtssicherheit gewährt.

Mal abgesehen davon gehört es einfach schon rein zur Information der Nutzer zu einem Internetangebot.

Quelle: Bundesministerium der Justiz:
http://www.gesetze-im-internet.de/tm...017910007.html
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  #21  
Alt 16-04-2007, 14:50
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2 - 3 Seiten, die jetzt fast fertig gestellt sind.

Impressum muss ich mich mal informieren, ob ich das brauche ...
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