#1
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![]() Moin
Eine Feundin von mir geht in die 9te Klasse und ist schwanger. Offiziell hat sie der Klasse oder der Schulleitung noch kein Statement dazu gegeben. Jedoch hat sie ihren Klassenlehrer darum gebeten, dass er vorerst nur die Schulleitung von ihrer Situation unterrichtet. Bis dahin noch alles ok. Aber gestern war sie nicht in der Schule (krank) und während ihrer Abwesenheit und ohne ihr Einverständnis hat der Klassenlehrer ihrer ganzen Klasse von der Schwangerschaft erzählt ![]() Jetz die Frage: Hat der Lehrer das Recht dazu? Da ich das fast bezweifle bräuchte ich jetz dafür irgend ne Textstelle im Gesetz oder wo auch immer die das "beweist" ![]() mfg andy |
#2
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Die Würde des Menschen ist unantastbar !?
Das ist zugegebenermaßen aber eher eine Floskel. Etwas direktes fällt mir da jetzt nicht ein. Sowas sollte der Lehrer auch aus ganz anderen Gründen nicht machen. Scheint als Pädagoge absolut nicht tragbar zu sein der Mann!
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Oh, isn't there someone else you can annoy? Friends? Family? Poisonous reptiles? - Manfred in Ice Age Geändert von RedBasti (10-05-2003 um 13:50 Uhr). |
#3
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![]() Hmmm...schau vielleicht mal in die Schulordnung der Schulart auf die sie geht:
http://www.stmuk.bayern.de/nav/start/gesetze.html
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#4
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Also, der Lehrer ist zwar ein Arsch, steht aber nicht in dem Sinne unter Schweigepflicht wie ein Arzt oder Pfarrer. Ich denke nicht das da was zu machen ist, ganz sicher bin ich aber auch nicht. Sonst guckst du hier: AllgemeineDienstordnungfürLehrer
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#5
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Jo, und laut der Lehrerordnung, die Franz eben gerade gepostet hat, hat der lehrer dagegen verstossen, denn:
[quote] § 6 Unparteilichkeit Lehrer und Lehrerinnen haben ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen ( § 35 ASch0). In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte ( § 1 Abs. 5 Sch0G). [quote] Wenn ers in der Klasse erzählt hat, dann während der Unterrichtszeit und damit tritt dann das fettgedruckte in Kraft.
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![]() ![]() Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator Die 1.Liga 08/09 steht an: Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1 SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague) |
#6
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Aber der Link kommt aus Köln. Und da Bildung Länder Sache ist, wird das für Bayern nicht gelten, oder?
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#7
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Selbst wenn, laut der Dienstverordnung für Lehrer (es lebe google) in Bayern war dies nicht zulässig, denn:
Art.14 Abs 4 Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler und ihre Leistungen zu geben. Von dieser Regel kann jedoch abgewichenwerden, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen oder wenn anzunehmenist, dass sich die Auskunft für die Schüler und die Erziehungsberechtigten nur günstig aus-wirkt und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erwartet werden kann. Die Auskunfts-pflicht gegenüber den Ausbildenden oder Arbeitgebern nach den schulrechtlichen Bestim-mungen für die Berufsschulen bleibt hiervon unberührt. Früheren Erziehungsberechtigtenvolljähriger Schüler können Auskünfte gegeben werden, wenn die volljährigen Schüler nichtwidersprochen haben. Die Erteilung von Auskünften über Schüler an Behörden außerhalb derSchulaufsicht richtet sich nach den dafür ergangenen besonderen Bestimmungen Besonders, dies manifestiert dass: Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler (...) zu geben
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![]() ![]() Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator Die 1.Liga 08/09 steht an: Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1 SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague) |
#8
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yeah, danke für die schnellen Antworten. Denke mal dass man damit was anfangen kann
![]() Besonders doof an der Situation ist, dass wir auf ne christliche Privatschule gehn. Sie ist erst 15 und da geht sowas schnell rum ![]() mal schaun wies jetz weiter läuft... mfg |
#9
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Hm, warum hat sie das überhaupt erzählt? Das geht die Schule doch nichts an. Ist ihre Privatsache und für den Sportunterricht läßt man sich ein neutral formuliertes Attest geben, wenn die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist. Vielen Frauen gelingt es ja bekanntlich, die Schwangerschaft überhaupt zu verbergen.
Bist du der Vater? |
#10
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Zitat:
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#11
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hart... da sind so lehrer, wo ich geneigt bin draufzuhauen... dabei hab ich ja gar nix gegen lehrer. nur gegen manche... was'n Asi.
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Ich bin ein Userpate!
![]() www.cnc-community.de | www.nod-online.net | www.cncforen.de | www.cncboa.de | www.getboinked.net | www.gamer-oase.de Bekennender Spinner | Teils schizophren - teils nicht | Wissender des E | Mitglied der Vereinigung zum knacken von Gersultans Nüssen. | Mitgründer des Clubs der Frauennichtversteher | Ich bin ein Teekocher *teekoch* | das andere links! |
#12
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Sorry, aber was erwartet ihr von Leuten die ihr Leben lang nur verarscht wurden und grade so ihr Abi gepackt haben?
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#13
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Zitat:
Er hat seine Garantenstellung verletzt. Sobald es nun Konsequenzen für die kleine regnet ist der Lehrer am Ars.. . siehe Garantenstellung 3 d. http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...enstellung.htm Das ist jetzt meine erste Idee gewesen ihn wegen einer Pflichtverletzung zu Nageln. Aber ich empfehle auch noch einmal Gerry heranzuziehen er hat auch Jura studiert. Ich bin mir nämlich nicht 100 % sicher ob es ein Unterlassungsdelikt sein muss ich glaube das trifft auch bei positivem handeln zu ;und ob im objektiven Tatbestand eine Körperliche Gefahr drohen muss. Auf jeden Fall zielt erstmal auf seine Pflichtverletzung als Amtsträger.Problem außerdienstliche Kenntniserlangung. siehe dazu : http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...ung-schema.htm P.S.: Ich hab Gerry eine PM geschrieben damit er mal ein Kommentar seinerseits zu dieser Sache abgibt und mich verbessert. Geändert von Sepuku (11-05-2003 um 05:46 Uhr). |
#14
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Ist doch alles zwecklos. Solange diese Leute die Noten geben wird jeder Sieg vor Gericht sogleich in schlechteren Noten zurückgezahlt.
Wenn man vor Gericht geht, dann vorher die Schule wechseln. Nur ich sag euch eins: vor Gericht kommt eh nichts bei rum. |
#15
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@ Moltke: Sehe ich ähnlich.
Man hat im Endeffekt wenig gegen Lehrer in der Hand. Es sei denn, sie haben ihr Examen in deiner Klasse. ![]()
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#16
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Ein rechtliches Vorgehen lohnt sich nur, wenn es ums Ganze geht: Versetzung oder Zeugnisnoten.
Besonders tapfer sind Lehrer ja generell nicht. Ein brief vom Anwalt und sie kriegen Muffensausen. Aber nach der Sache unbedingt Schulwechsel vornehmen. |
#17
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@ ahranger
was willst du denn damit bezwecken willst du dem lehrer eins auswischen??? Wenn du das machen willst denk ich das das nicht ne gute lösung ist!!! Sowas spricht sich dann auch bei anderen Lehrern rum und wenn du pech hast hast du dann die Arschkarte..
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#18
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Zitat:
![]() ![]() @KaiRooN Ich will dem Lehrer keins auswischen. Mein bester Kumpel wird der Vater; ich besorg ihm hiermit nur n paar Infos. Der ist nicht an der Schule und von daher kanns dem egal sein was die anderen Lehrer denken |
#19
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Achsooo
![]() Was will dein Kumpel denn da machen??? Aber ich denk mal, dass da sowieso nix daraus wird wenn er irgendwas gegen den Lehrer anfangen will... Beispiel: Wir wurden mal von Russen vermöbelt dann ham wir gegn die ne Anzeige wegen Körperverletzung usw. gemacht... Naja am Ende hiess es dann so was komm mal vor... Dann haben wir ein super Täter-Opfer-Ausgleich gemacht... mit einem "Psychologen" in Biolatschen usw. und der labert ein dann voll und dann ist nix mehr daraus geworden... was ich immer noch nicht verstehe naja... thats life...
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#20
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Denkst du nicht auch, es ist ein kleiner Unterschied, ob du von irgendeinem Russen vermöbelst wirst, oder ob dich ein Lehrer an deiner Schule mies behandelt?
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#21
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Kairoon: selber schuld. Warum gehst du da hin? Das mußt du nicht und wenn du es ablehnst geht die Sache vor Gericht.
Klar, daß die Gerichte möglichst viel Arbeit sparen wollen. |
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Jo das stimmt hinterher ist man immer schlauer!!!
@hitman .... ich weiss garnet wie du das meinst also ich find es schlimmer wenn du von nen Paar russsen verkloppt wirst...
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Zitat:
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#24
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oh man, wattn scheiss. sorry ahranger aber ich glaube dein kumpel und die zukünftige mutter haben jetzt andere sorgen als sich mit nem dummen lehrer rumzustreiten. vorrausgesetzt sie treibt den embrio nicht ab kommen ganz andere probleme auf die beiden zu. da muss man sich nicht noch zusätzlich probleme schaffen zumal es vorraussichtlich sowieso zwecklos ist
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#25
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Hallo zusammen. Ich habe keine Zeit, mich mit diesem Fall intensiv zu beschäftigen, aber ganz grob kann ich dazu sagen:
1. Was will die Betroffene ? Strafrechtlich ist da gar nichts zu machen. Kein Straftatbestand erkennbar. Somit brauchen wir auch nicht über das Unterlassen und die Garantenpflicht fachsimpeln. btw: Sepuku: Jetzt sag nur, dass Du auch an der Uni in Tübingen studiert hast bzw. studierst !? Disziplinarmaßnahmen ? Es handelt sich hier ja nicht um ein schulinternes Geheimnis (Benotung, usw.), sondern um eine außerschulische Angelegenheit. Die oben zitierten Vorschriften beziehen sich auf andere Fälle. Also wird daraus auch nichts. Schadensersatz ? Nein, keine Persönlichkeitsrechtsverletzung. Klar, das war kein feiner Zug des Lehrers. In diesem Fall trifft ihn keine Schweigepflicht. Das ist nun einmal das Risiko, wenn man anderen Leuten etwas anvertraut und auf deren Diskretion hofft. Es macht hier keinen Unterscheid, ob sie das einem Mitschüler, dem Hausmeister oder einem Lehrer anvertraut hat. Geändert von Gerry (12-05-2003 um 12:17 Uhr). |
#26
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Zitat:
Nein hab ich nicht. Ich war an der Academia Ludoviciana. Justus-Liebig-Universität in Giessen. ![]() |
#27
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Zitat:
sry is ot was haste studiert? |
#28
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SonMokuh™ Geändert von SonMokuh (12-05-2003 um 20:31 Uhr). |