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  #1  
Alt 10-05-2003, 12:27
ahranger ahranger ist offline
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Question Rechte eines Lehrers

Moin
Eine Feundin von mir geht in die 9te Klasse und ist schwanger. Offiziell hat sie der Klasse oder der Schulleitung noch kein Statement dazu gegeben.
Jedoch hat sie ihren Klassenlehrer darum gebeten, dass er vorerst nur die Schulleitung von ihrer Situation unterrichtet. Bis dahin noch alles ok.
Aber gestern war sie nicht in der Schule (krank) und während ihrer Abwesenheit und ohne ihr Einverständnis hat der Klassenlehrer ihrer ganzen Klasse von der Schwangerschaft erzählt
Jetz die Frage: Hat der Lehrer das Recht dazu? Da ich das fast bezweifle bräuchte ich jetz dafür irgend ne Textstelle im Gesetz oder wo auch immer die das "beweist" Wo muss ich da suchn?
mfg
andy
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  #2  
Alt 10-05-2003, 13:45
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RedBasti RedBasti ist offline
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Die Würde des Menschen ist unantastbar !?
Das ist zugegebenermaßen aber eher eine Floskel. Etwas direktes fällt mir da jetzt nicht ein.

Sowas sollte der Lehrer auch aus ganz anderen Gründen nicht machen. Scheint als Pädagoge absolut nicht tragbar zu sein der Mann!
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  #3  
Alt 10-05-2003, 13:57
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Hmmm...schau vielleicht mal in die Schulordnung der Schulart auf die sie geht:
http://www.stmuk.bayern.de/nav/start/gesetze.html
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  #4  
Alt 10-05-2003, 14:12
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Also, der Lehrer ist zwar ein Arsch, steht aber nicht in dem Sinne unter Schweigepflicht wie ein Arzt oder Pfarrer. Ich denke nicht das da was zu machen ist, ganz sicher bin ich aber auch nicht. Sonst guckst du hier: AllgemeineDienstordnungfürLehrer
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schlaf Fränzchen schlaf... der Wolf der reißt ein Schaf... er würd' reißen ein ganzes Schwein, doch aus Faulheit lässt er das lieber sein, schlaf Fränzchen schlaf (Darkis Schlaflied!)
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  #5  
Alt 10-05-2003, 14:32
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m1a22 m1a22 ist offline
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Jo, und laut der Lehrerordnung, die Franz eben gerade gepostet hat, hat der lehrer dagegen verstossen, denn:

[quote]
§ 6 Unparteilichkeit

Lehrer und Lehrerinnen haben ihre Aufgaben unparteiisch wahrzunehmen ( § 35 ASch0).
In Erziehung und Unterricht ist alles zu vermeiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte ( § 1 Abs. 5 Sch0G).

[quote]

Wenn ers in der Klasse erzählt hat, dann während der Unterrichtszeit und damit tritt dann das fettgedruckte in Kraft.
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Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
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SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)
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  #6  
Alt 10-05-2003, 17:52
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ONeil ONeil ist offline
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Aber der Link kommt aus Köln. Und da Bildung Länder Sache ist, wird das für Bayern nicht gelten, oder?
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  #7  
Alt 10-05-2003, 18:25
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m1a22 m1a22 ist offline
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Selbst wenn, laut der Dienstverordnung für Lehrer (es lebe google) in Bayern war dies nicht zulässig, denn:

Art.14 Abs 4
Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler und ihre Leistungen zu geben. Von dieser Regel kann jedoch abgewichenwerden, wenn die Erziehungsberechtigten ausdrücklich zustimmen oder wenn anzunehmenist, dass sich die Auskunft für die Schüler und die Erziehungsberechtigten nur günstig aus-wirkt und die Zustimmung der Erziehungsberechtigten erwartet werden kann. Die Auskunfts-pflicht gegenüber den Ausbildenden oder Arbeitgebern nach den schulrechtlichen Bestim-mungen für die Berufsschulen bleibt hiervon unberührt. Früheren Erziehungsberechtigtenvolljähriger Schüler können Auskünfte gegeben werden, wenn die volljährigen Schüler nichtwidersprochen haben. Die Erteilung von Auskünften über Schüler an Behörden außerhalb derSchulaufsicht richtet sich nach den dafür ergangenen besonderen Bestimmungen

Besonders, dies manifestiert dass:
Die Schule ist nicht berechtigt, anderen Personen als den Erziehungsberechtigten Aus-kunft über Schüler (...) zu geben
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  #8  
Alt 10-05-2003, 18:31
ahranger ahranger ist offline
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yeah, danke für die schnellen Antworten. Denke mal dass man damit was anfangen kann
Besonders doof an der Situation ist, dass wir auf ne christliche Privatschule gehn. Sie ist erst 15 und da geht sowas schnell rum
mal schaun wies jetz weiter läuft...
mfg
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  #9  
Alt 10-05-2003, 19:57
Benutzerbild von Moltke
Moltke Moltke ist offline
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Hm, warum hat sie das überhaupt erzählt? Das geht die Schule doch nichts an. Ist ihre Privatsache und für den Sportunterricht läßt man sich ein neutral formuliertes Attest geben, wenn die Schwangerschaft weiter fortgeschritten ist. Vielen Frauen gelingt es ja bekanntlich, die Schwangerschaft überhaupt zu verbergen.

Bist du der Vater?
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  #10  
Alt 11-05-2003, 02:38
Benutzerbild von BoinKBoss
BoinKBoss BoinKBoss ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Moltke
Bist du der Vater?
Nee, sowas traue ich unserem Andy nich zu *gg*
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  #11  
Alt 11-05-2003, 03:04
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hart... da sind so lehrer, wo ich geneigt bin draufzuhauen... dabei hab ich ja gar nix gegen lehrer. nur gegen manche... was'n Asi.
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  #12  
Alt 11-05-2003, 04:19
biosteel biosteel ist offline
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Sorry, aber was erwartet ihr von Leuten die ihr Leben lang nur verarscht wurden und grade so ihr Abi gepackt haben?
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  #13  
Alt 11-05-2003, 05:34
Benutzerbild von Sepuku
Sepuku Sepuku ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von biosteel
Sorry, aber was erwartet ihr von Leuten die ihr Leben lang nur verarscht wurden und grade so ihr Abi gepackt haben?
Der Lehrkörper hat eine sogenannte Garantenstellung er hat die Pflicht alles zu tun um Schaden von den Schülern abzuwenden!

Er hat seine Garantenstellung verletzt.

Sobald es nun Konsequenzen für die kleine regnet ist der Lehrer am Ars.. .

siehe Garantenstellung 3 d.

http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...enstellung.htm

Das ist jetzt meine erste Idee gewesen ihn wegen einer Pflichtverletzung zu Nageln.

Aber ich empfehle auch noch einmal Gerry heranzuziehen er hat auch Jura studiert.

Ich bin mir nämlich nicht 100 % sicher ob es ein Unterlassungsdelikt sein muss ich glaube das trifft auch bei positivem handeln zu ;und ob im objektiven Tatbestand eine Körperliche Gefahr drohen muss.

Auf jeden Fall zielt erstmal auf seine Pflichtverletzung als Amtsträger.Problem außerdienstliche Kenntniserlangung.


siehe dazu :

http://www.jura.uni-tuebingen.de/vog...ung-schema.htm


P.S.: Ich hab Gerry eine PM geschrieben damit er mal ein Kommentar seinerseits zu dieser Sache abgibt und mich verbessert.

Geändert von Sepuku (11-05-2003 um 05:46 Uhr).
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  #14  
Alt 11-05-2003, 06:33
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Moltke Moltke ist offline
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Ist doch alles zwecklos. Solange diese Leute die Noten geben wird jeder Sieg vor Gericht sogleich in schlechteren Noten zurückgezahlt.

Wenn man vor Gericht geht, dann vorher die Schule wechseln. Nur ich sag euch eins: vor Gericht kommt eh nichts bei rum.
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  #15  
Alt 11-05-2003, 10:06
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RedBasti RedBasti ist offline
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@ Moltke: Sehe ich ähnlich.

Man hat im Endeffekt wenig gegen Lehrer in der Hand. Es sei denn, sie haben ihr Examen in deiner Klasse.
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  #16  
Alt 11-05-2003, 10:39
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Moltke Moltke ist offline
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Ein rechtliches Vorgehen lohnt sich nur, wenn es ums Ganze geht: Versetzung oder Zeugnisnoten.

Besonders tapfer sind Lehrer ja generell nicht. Ein brief vom Anwalt und sie kriegen Muffensausen.

Aber nach der Sache unbedingt Schulwechsel vornehmen.
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  #17  
Alt 11-05-2003, 12:45
Benutzerbild von KaiRooN
KaiRooN KaiRooN ist offline
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@ ahranger

was willst du denn damit bezwecken willst du dem lehrer eins auswischen???

Wenn du das machen willst denk ich das das nicht ne gute lösung ist!!! Sowas spricht sich dann auch bei anderen Lehrern rum und wenn du pech hast hast du dann die Arschkarte..
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Als Hirte erlaube mir,
zu dienen mein Vater dir.
Deine Macht reichst du uns durch deine Hand,
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Wir waten durch ein Meer von Blut,
gib uns dafür Kraft und Mut.
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  #18  
Alt 11-05-2003, 12:56
ahranger ahranger ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von BoinKBoss
Nee, sowas traue ich unserem Andy nich zu *gg*
mehr sag ich nicht

@KaiRooN
Ich will dem Lehrer keins auswischen. Mein bester Kumpel wird der Vater; ich besorg ihm hiermit nur n paar Infos. Der ist nicht an der Schule und von daher kanns dem egal sein was die anderen Lehrer denken
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  #19  
Alt 11-05-2003, 13:45
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KaiRooN KaiRooN ist offline
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Achsooo

Was will dein Kumpel denn da machen???

Aber ich denk mal, dass da sowieso nix daraus wird wenn er irgendwas gegen den Lehrer anfangen will...

Beispiel:
Wir wurden mal von Russen vermöbelt dann ham wir gegn die ne Anzeige wegen Körperverletzung usw. gemacht...
Naja am Ende hiess es dann so was komm mal vor...
Dann haben wir ein super Täter-Opfer-Ausgleich gemacht... mit einem "Psychologen" in Biolatschen usw. und der labert ein dann voll und dann ist nix mehr daraus geworden... was ich immer noch nicht verstehe naja... thats life...
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  #20  
Alt 11-05-2003, 14:10
Hitman Hitman ist offline
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Denkst du nicht auch, es ist ein kleiner Unterschied, ob du von irgendeinem Russen vermöbelst wirst, oder ob dich ein Lehrer an deiner Schule mies behandelt?
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  #21  
Alt 11-05-2003, 15:27
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Moltke Moltke ist offline
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Kairoon: selber schuld. Warum gehst du da hin? Das mußt du nicht und wenn du es ablehnst geht die Sache vor Gericht.

Klar, daß die Gerichte möglichst viel Arbeit sparen wollen.
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  #22  
Alt 11-05-2003, 16:20
Benutzerbild von KaiRooN
KaiRooN KaiRooN ist offline
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Jo das stimmt hinterher ist man immer schlauer!!!

@hitman .... ich weiss garnet wie du das meinst also ich find es schlimmer wenn du von nen Paar russsen verkloppt wirst...
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  #23  
Alt 11-05-2003, 16:48
Hitman Hitman ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von KaiRooN
@Hitman .... ich weiss garnet wie du das meinst also ich find es schlimmer wenn du von nen Paar russen verkloppt wirst...
Kann man sich drüber streiten... Aber mir ging es darum, dass es etwas anderes ist, wenn man von "irgendwem" verprügelt wird oder der Lehrer einen mies behandelt...
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  #24  
Alt 12-05-2003, 08:58
Earthman Earthman ist offline
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oh man, wattn scheiss. sorry ahranger aber ich glaube dein kumpel und die zukünftige mutter haben jetzt andere sorgen als sich mit nem dummen lehrer rumzustreiten. vorrausgesetzt sie treibt den embrio nicht ab kommen ganz andere probleme auf die beiden zu. da muss man sich nicht noch zusätzlich probleme schaffen zumal es vorraussichtlich sowieso zwecklos ist
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  #25  
Alt 12-05-2003, 12:13
Gerry Gerry ist offline
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Hallo zusammen. Ich habe keine Zeit, mich mit diesem Fall intensiv zu beschäftigen, aber ganz grob kann ich dazu sagen:

1. Was will die Betroffene ?

Strafrechtlich ist da gar nichts zu machen. Kein Straftatbestand erkennbar. Somit brauchen wir auch nicht über das Unterlassen und die Garantenpflicht fachsimpeln.

btw: Sepuku: Jetzt sag nur, dass Du auch an der Uni in Tübingen studiert hast bzw. studierst !?

Disziplinarmaßnahmen ?
Es handelt sich hier ja nicht um ein schulinternes Geheimnis (Benotung, usw.), sondern um eine außerschulische Angelegenheit. Die oben zitierten Vorschriften beziehen sich auf andere Fälle.

Also wird daraus auch nichts.

Schadensersatz ? Nein, keine Persönlichkeitsrechtsverletzung.

Klar, das war kein feiner Zug des Lehrers. In diesem Fall trifft ihn keine Schweigepflicht. Das ist nun einmal das Risiko, wenn man anderen Leuten etwas anvertraut und auf deren Diskretion hofft. Es macht hier keinen Unterscheid, ob sie das einem Mitschüler, dem Hausmeister oder einem Lehrer anvertraut hat.

Geändert von Gerry (12-05-2003 um 12:17 Uhr).
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  #26  
Alt 12-05-2003, 14:47
Benutzerbild von Sepuku
Sepuku Sepuku ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Gerry

btw: Sepuku: Jetzt sag nur, dass Du auch an der Uni in Tübingen studiert hast bzw. studierst !?


Nein hab ich nicht.
Ich war an der Academia Ludoviciana.
Justus-Liebig-Universität in Giessen.
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  #27  
Alt 12-05-2003, 20:14
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Original geschrieben von Sepuku
Nein hab ich nicht.
Ich war an der Academia Ludoviciana.
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sry is ot was haste studiert?
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  #28  
Alt 12-05-2003, 20:26
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