Zitat:
Wer künftig in der Öffentlichkeit eine Gas- oder Schreckschusswaffe mit sich führt, braucht eine Erlaubnis in Form eines so genannten Kleinen Waffenscheins. Dies trägt dem Umstand Rechnung, dass solche Waffen häufig bei schweren Straftaten eingesetzt werden. Im Gegenzug dürfen zugelassene Reizstoffsprühgeräte bereits von Jugendlichen ab 14 Jahren erworben und eingesetzt werden, damit diese sich bei Bedarf wirksam verteidigen können.
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nach dem thread hier:
http://www.cncforen.de/showthread.ph...ight=butterfly
dachte ich, das es mal interessant zu erfahren wäre, wie ihr über das neue waffengesetz denkt? findet ihrs zu hart? zu lasch?
für diejenigen dies nicht mitbekommen haben, ab dem ersten april ist das neue waffengesetz in kraft getreten. jetzt ist es aus mit wurfsternen und ähnlichem
Zitat:
Wer bei Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes eine Waffe unerlaubt in Besitz hat, wird nicht bestraft, wenn er sie bis Ende August diesen Jahres unbrauchbar macht, einem Berechtigten oder einer Polizei- oder Waffenbehörde überlässt. Das Privileg gilt nicht, wenn der unerlaubte Besitz bei der Abgabe oder dem Unbrauchbarmachen der Waffe bereits aktenkundig ist und dies dem Besitzer bekannt ist oder bekannt sein müsste.
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