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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
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Ich seh das Thema Sterbehilfe auch als ein sehr kritisches und heikles Thema an.
Ich bin persöhnlich auch der Meinung, dass, sollte ich nur noch von Maschinen am Leben gehalten werden und keine Chance auf Genesung besteht, der Tod also nur herausgezögert wird, dann die Maschinen abgestellt wird. In diesem Fall wäre die lebenserhaltende Maßnahme unnütz. Jetzt ist aber die Frage, wenn soll ich dan zu meinem "Henker" bestimmen, kann ich das der Person zumuten, immerhin wird sie durch ihre Aktion ein Leben beenden. Wäre das moralisch vertretbar? Und wenn sie sich weigert, wer soll es dann übernehmen? Selbst Ärzte würden dabei in einen Konflikt mit dem hypokratsichen Eid kommen, da dieser sie verpflichtet Leben unter allen Umständen zu erhalten. Dann kommt natürlich auch die Frage auf, wann wäre denn Sterbehilfe angebracht? Der eine verlangt nach dem Tod, weil er alle Gliedmaßen verloren hat, der andere wiederum sagt sich im selben Fall, dass er leben will. Zwei Fälle, gleiches Krankheitsbild, verschiedene Meinungen. Wer trifft da die Entscheidung, wo die Grenze gezogen wird. Oder was wäre wenn bei de Fälle noch zusätzlich im Koma liegen, daher keine eigene Meinung abgeben können? Wer entscheidet dann? der eine würde gerne sterben, der andere weiterleben, aber diese Entscheidung wird über ihre Köpfe hinwegetnschieden, weil sie zur Zeit nicht mit der Aussenwelt kommunizieren können. Was passiert, wenn entgegen ihrer Auffasung entschieden wird? Moralisch vertretbar? Ich wäre nicht in der Lage eine solche Entscheidung zu treffen.
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![]() ![]() Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator Die 1.Liga 08/09 steht an: Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1 SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague) |
#33
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gigant011, du hast natürlich recht. Aber vor dem Gesetz sind ja alle gleich - also wenn Du den einten nicht bestrafen kannst, darfst du auch den nicht bestrafen, denn du bestrafen könntest für das selbe Vergehen (ist sehr theoretisch und evt. absurd, aber ich bin ja auch kein Jurist
![]() m1a22, manchmal muss man aber entscheiden ob man will oder nicht. Und wenn Du dann nicht entscheidest entscheidst Du dich trotzdem... |
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![]() ![]() Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator Die 1.Liga 08/09 steht an: Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1 SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague) |
#35
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Vielleicht könnten ja alle Euthanasiewilligen präventiv Suizid begehen.
Das hätte folgende, hervorragende Vorteile: 1. Ihr Leben wird garantiert nicht ohne ihren Willen verlängert, was eine Patientenverfügung niemals garantieren kann. 2. Sie werden niemals von der bösen Apparatemedizin abhängig werden, sondern sterben in der Blüte ihrer Jahre, völlig autonom und eigenwillig. 3. Wir Zurückgebliebenen werden viele Extremdummköpfe los, somit steigert sich nicht nur ihre Todesqualität, sondern auch unsere Lebensqualität. ![]() |
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nein m1a22, nicht ganz korrekt.
Nehmen wir mal ein theoretisches Beispiel welches hoffentlich nie eintrifft: Einer Deiner Elternteile liegt im sterben und der andere ist schon gestroben. Er/sie kann nur noch dank einer Herz/Lungen-Maschine am Leben erhalten werden. Es ist kein Testament oder ähnliches vorhanden. Der Arzt kommt jetzt zu dir und sagt (nehmen wir mal an Du bist der einzige Nachfolger): Was sollen wir tun? Sollen wir die Maschinen weiterhin am laufen lassen oder sollen wir sie abstellen? Jetzt gibts nur 3 Möglichkeiten: 1. du sagst ja, bitte lässt sie weiter laufen 2. du sagst nein, bitte schaltet die Maschinen ab 3. du sagst nichts und delegierst weiter bei Möglichkeit 1 schiebst du die definitive Entscheidung nur raus, aber entscheidest dich trotzdem bei 2 entscheidest du dich sowieso und bei 3 überlässt Du die Entscheidung den Aerzten aber du weisst ja, dass sie sie nicht abschalten also entscheidest trotzdem wieder du. Also im Endeffekt entscheidest Du immer - ob direkt oder indirekt spielt ja eigentlich keine Rolle. Man kann nicht nicht entscheiden... |
#37
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Aber wenn einer alle Gliedmassen verliert, kann er dann ja selbst entscheiden, sofern er bei Bewusstsein und klarem Verstand ist. Ich sehe da kein Problem.
Ist jemand nicht imstande sowas zu entscheiden, dann ist es klar ein sehr heikles Thema, zumal er sich dann ja sein leben auch nicht selbst beenden kann. Ich denke dann sollte es auch keine Sterbehilfe geben. @Churchill: Hab nicht richtig gelesen ![]() |
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"Ach, wie die Nachtviole lieblich duftet. Spürst du es nicht?" (Kleist) |
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@Churchill
A) Glaubst du, du schaffst es irgendwann mal mehrere Posts zu einem Thema zu schreiben ohne alle, diejenigen die nicht deiner Meinung sind, zu beleidigen? B)Du solltest dir vielleicht mal überlegen, das das Leben nicht nur binär ist. C) Zitat:
D)Wenn du die Punkte A-C mit mir diskutieren willst, benutze die PM-Funktion und nicht diesen Thread. Danke So zurück zum Thema. Das größte Problem ist die Grenzziehung. Wenn ich Entscheiden müsste, müssten zwei Punkte erfüllt sein. Zum Ersten es keine Lebenserhaltung[Ziel: Gesunder Mensch] sondern Lebensverlängerung[Ziel: Vitalfunktionen des Menschen noch so lang wie möglich Aufrechtzuerhalten]ist. Da meiner Ansicht nach die Würde des Menschen verletzt wird. Es steht schon im GG das die Würde des Menschen unantastbar ist und das gilt nicht nur fürs Leben, sondern auch für die letzte Aufgabe im Leben nämlich das Sterben. Zum zweiten muss die Person selbst und nur sie selbst das schriftlich [zu einem früheren] oder verbal [zu diesem Zeitpunkt] unter Zeugen so entschieden haben. Ansonsten würde ich auch mit allen Mitteln Lebensverlängerung betreiben lassen, denn es steht auch im GG das jeder Mensch das Recht auf Leben hat und wenn er nicht seine Würde höher schätzt sollte dieses Recht in Kraft treten. Wer dies vollstrecken sollte weiss ich nicht, denn diese Bürde einem Menschen aufzulasten, ist schon fast unmenschlich.
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 12:36 Uhr). |
#40
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Und wenn der Patient selber weise ist, dann läßt er die Finger von solchen Verfügungen, denn kein Mensch kann die Zukunft sehen und wissen, was er dann wollen wird. Das Leben ist mit dem Leiden ohnehin untrennbar verbunden, niemand entkommt dem. Viele wollen aber lieber leiden und leben, als sterben. Die Patientenverfüger springen viel zu kurz. Sie glauben, sie könnten das Leben in eine starre Regel oder Formel pressen, aber das ist unmöglich. Der Dämonen und Abgründe sind sie sich nicht bewußt und auch nicht, daß der Wille zum Leben sehr stark ist, besonders wenn es bedroht ist.
Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 13:29 Uhr). |
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Ja nur die Würde, die man beim Sterben verliert, wird man nicht mehr im zukünftigen Nichtleben erreichen können.
Und wie schon gesagt würde ich dies nur Erlauben, wenn es erwiesen ist das das Leben nicht zu retten sondern nur zu verlängern ist. Und somit ist das Leben nach deiner Denkweise faktisch beendet. Aber um das Weiterzuspinnen ist dein ganzes Leben nur ein ausgedehntes Sterben und dann wäre das Vorzeitige herbeiführen des Totes Mord. Wenn man das Leben aber nicht als fortlaufendes Sterben, sondern das Sterben nur als letztes Kapitel des Lebens betrachtet, würde ein würdevolles Sterben nur ein weiteres schönes Kapitel des Lebens darstellen und somit auch nachvollziehbar sein. Ja, jeder hat mal Kapitel im Leben in denen er die Würde verliert, muss ich ihm dies dann aber auch am Schluss verweigern, wenn er es denn so will?
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) Geändert von LordMordred (19-11-2004 um 13:40 Uhr). |
#42
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Das ist ganz Interesant in welchen Ländern "Sterbehilfe" straffrei ist und wo nicht !!!
Sterbehilfe in Belgien, Deutschland, Frankreich, Niederlanden, Schweiz, EU und USA In Belgien und den Niederlanden ist die Tötung auf Verlangen straffrei möglich. Belgisches Sterbehilfegesetz und Formulare sind beim Gesundheitsministerium zu finden. Informationen zur Sterbehilfepolitik der Niederlande für Interessierte im Ausland präsentiert das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. In der Schweiz ist die Beihilfe zum Suizid straffrei möglich und das Bundesamt für Justiz informiert über Perspektiven der Weiterentwicklung der rechtlichen Regelungen. Die Stadt Zürich dokumentiert auf ihrer Homepage, wie es zur Erlaubnis der Suizidbeihilfe in Alten- und Pflegeheimen in Zürich kam. In Deutschland ist die Tötung auf Verlangen gesetzlich geregelt und verboten, die Beihilfe zum Suizid zwar erlaubt, in der praktischen Umsetzung jedoch schwierig. Die Rechtslage wird vom Bundesjustizministerium beobachtet, letzte Instanz der Gerichtsverfahren ist der Bundesgerichtshof. Gerichtsentscheidungen sind bei der Forschungsstelle für das Gesundheitsrecht Köln und beim Zentrum für Medizinische Ethik Bochum zu finden. Um Sterbebegleitung geht es auch in der Gesundheitsberichterstattung des Bundes. Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin weist auf die 75. Konferenz der Gesundheitsminister, die einen Beschluß zur Sterbebegleitung gefaßt hat, hin. Bundesregierung und Bundestag haben Ethik-Kommissionen, die sich mit Grenzfragen des Lebens befassen. In Frankreich ist das Recht auf Palliativmedizin gesetzlich geregelt und aktive Sterbehilfe verboten, die jedoch mit Einwilligung des Betroffenen und Zustimmung der Angehörigen diskret praktiziert wird. Im Europarat ist die Sterbehilfe (euthanasia) seit mehreren Jahren ein Thema. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat im Fall Diane Pretty ausgeführt, daß sich aus der Europäischen Menschenrechtskonvention kein Recht auf den eigenen Tod ableiten läßt. Die Charta der Grundrechte der EU legt im Recht auf Unversehrtheit die freiwillige Einwilligung in medizinische Behandlung fest. In den USA hat der Bundesstaat Oregon eine Regelung zur ärztlichen Suizidbegleitung geschaffen und das Department of Human Services gibt jährliche Berichte heraus.
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Übrigens sehe ich keinen Verlust in der Menschenwürde, wenn jemand eine für seine Gesundheit benötigte Behandlung erhält. Wenn halt ein Apparat eine Lebensfunktion meines Körpers übernehmen muss, so sei es. Mehrere meiner Verwandten benötigen Nachts Beatmungsteile, aber dadurch verliert mein Opa nicht an Würde. Nach über 40 Jahren im Bergbau darf man sich darüber nicht wundern ![]() Ich seh da keinen Verlust meiner Würde.
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#44
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Der_Mosch und LordMordred sprechen nicht vom selben.
Mosch spricht von medizinischer Hilfe über einen kurzen Zeitraum oder für eine kurze Ueberbrückung während des Tages, welches den gewohnten Lebensverlauf/Qualität kaum beeinträchtigt. LordMordered spricht von medizinischer Hilfe, welche lediglich das Leben verlängern aber es nicht lebenswert machen oder den Patienten gar heilen können. Das sind 2 total unterschiedliche Sachen und man darf das nicht verwechseln! BTW: Hat LordMordered die Einträge von Chruchill editiert? Fände ich nicht wirklich angebracht, denn er schrieb sehr pointiert wie ich finde ![]() |
#45
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Och, ich weiss schon, wovon er spricht. Ich hab den Gedanken nur weitergedacht
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Nun musst du aber auch bedenken, das es immer wieder (wenn auch sehr selten) so etwas wie "Wundergenesungen" gegeben hat. Warum also nicht darauf hoffen?
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Das einzige, was Bewegung schafft Kann sich an nichts erinnern КНильс-на-Дону |
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Da möchte ich etwas anmerken, m1a22.
Die Schwester meiner Urgrossmutter "wohnt" in einem Pflegeheim. Sie ist, wie medizinisch erwiesen wurde, blind, nahezu komplett taub, inkontinent, kann nicht mehr essen und sich praktisch nicht bewegen. Es ist fraglich, ob sie Berührung überhaupt fühlt, sagt uns die Schulmedizin. Sie liegt seit Jahren in ihrem Bett und bewegt sich nicht; der hausinterne Psychologentyp meint, es ist ein unterbewusstes Warten auf ihren toten Ehemann (er ist im Krieg gefallen, aber sie hat die Nachricht nie bekommen). Wie gesagt, die Frau hat sich seit Jahren nicht bewegt und zeigte keine Reaktion auf die Umwelt. Es ist brechreizerregend, sie anzusehen, auch wenn es mir Leid tut, das zu sagen. Die einzelnen Knochen sind genau zu sehen, ihre Augen sind starr an die Decke gerichtet, die Hände sehen fast aus wie Klauen und ihr Mund ist immer leicht geöffnet (sie wird intravenös ernährt). Wenn jemand ihre ganzen Infusionen und Überwachungsmaschinenteile entfernen würde, würde sie ganz sicher langsam verhungern und sterben. Sie hat immer ihre Enkelsöhne sehr geliebt, unter anderem meinen Onkel. Ich war vor einiger Zeit bei ihr zu Besuch. Als mein Onkel ihre Hand nahm, gab sie plötzlich (wohlgemerkt, sie hat seit Jahren auf nichts mehr reagiert) ein Geräusch von sich, was ich in meinen schlimmsten Alpträumen nie erwartet hätte (eine Art Zischen und nach Luft schnappen) und drückte seine Hand. Ihr liefen ein paar Tränen aus den Augen und sie hat gelächelt. Dann krächzte sie noch etwas, und ich bin mir sicher, dass es "Hallo Arnold" war (mein Onkel heisst Arnold). Ihr habt gar keine Vorstellung, wie erschreckt wir waren. Mein Onkel und meine Tante waren komplett weiss, aber natürlich froh. Sie hat sich seit Jahren nicht bewegt, aber sie freut sich ganz offensichtlich, wenn wir da sind. Sie liegt in ihrem Bett, teilweise beschmiert mit ihren eigenen Exkrementen, und rührt sich nicht. Und da sage ich, es ist Verlust von Würde, da stimme ich zu. Wollt ihr dieses Leben beenden? Wer von euch maßt sich die Unverfrorenheit an zu sagen, dass ihr Leben nicht mehr lebenswert ist? Kommt vorbei. Kommt zu mir, und wir gehen sie besuchen, und dann sagt ihr es mir ins Gesicht.
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@ der_Mosch: ok, du hast den Gedanken nur weitergesponnen - aber genau da fängt ja der Unterschied an! Und wie schon andere sagten, es gibt da keine ganz klare Linie.
Betreffend Deiner Urgrossmutter: Natürlich tut es mir leid für Euch und vor allem für sie. Aber auch sie ist wieder ein anderer Fall und scheinbar ist sie nicht an lebendserhaltendenden oder verlängerten Geräten angehängt. Deswegen stellt sich ja die Frage gar nicht! Ganz abgesehen davon ist das meiner Ansicht nach trotzdem kein menschenwürdiges Leben sondern ein "dahin vegitieren". Ich möchte auf jeden Fall nie so leben, aber aussuchen kann man es sich halt meistens nicht ![]() |
#51
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![]() Ich sprach davon, was ich mir für meine Wenigkeit in diesem Fall wünschen würde. ![]() Was Leben beenden angeht, so hab ich bereits weiter dass hier geschrieben: Zitat:
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1. Richtig. Aber wieso dürft ihr denn bitte sagen, wo diese Linie verläuft, und im gleichen Atemzug sagen, dass die von mir gezogene falsch ist? 2. Und ob sich die Frage stellt. Entfern die Geräte (schlag mich kaputt, wenn ich genau weiss, was es alles ist, aber zumindest eine Infusion, da sie nicht essen kann) und sie stirbt, so einfach ist das. 3. Sag mir jetzt klar: Willst du sie töten oder nicht? @m1a22: Das "ihr" war kein an dich gerichtetes majestätisches Plural ![]()
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1. Deine Linie verläuft meiner Meinung zu weit aussen - darüber spricht niemand im Zusammenhang mit Sterbehilfe und deswegen führst Du das ganze mit Deinen Beispielen ad absurdum.
2. So wie ich das verstanden habe wird durch diese Infusion Deine Urgrossmutter mit Essen bzw. Flüssigkeit versorgt damit sie nicht verhungert und verdurstet. Eine Infusion finde ich eine sinnvolle Sache wenn sie über eine absehbare Zeitspanne ein Ueberleben sichert oder erleichtert. Wenn man dies aber bis ans Lebensende behalten muss ist das ganze (meiner Meinung nach) wieder sehr fraglich. 3. Ist zwar eine rethorische Frage von Dir, aber ich beantworte sie trotzdem: Nein, natürlich nicht. Aber wenn ich in der selben Situation mal sein sollte hoffe ich, dass mir anstatt der Flüssigkeit ein starkes Schlafmittel verabreicht wird, damit ich dann für immer und ewig schlafen kann. So möchte ich nicht weiter leben. Lieber ein Ende mit Schrecken als ein Schrecken ohne Ende. Und wie schon gesagt, das Leben muss für mich lebenswert und würdevoll sein, ansonsten macht es keinen Sinn. |
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Mosch die Frage ist doch will deine Großmutter so weiterleben oder nicht?
Und darüber werde ich mit Sicherheit kein Urteil fällen, da es mir schwer genug Gefallen ist über mich selbst klar zu werden und da kenn ich alle Details ![]() Ich gehe davon aus, dass, wenn ich durch Maschinen den ganzen Tag ans Bett gefesselt bin[hiermit sind deine Hörgeräte und Herzschrittmacher raus ![]()
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![]() _______________________________________________________________ "Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799) "Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965) "Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982) |
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Allerdings muss ich auch sagen, dass ich mich vermutlich nicht in einen Sterbenden hineinversetzen kann - ich will es ehrlich gesagt auch gar nicht. |
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Also kann man davon ausgehen, daß sie das nicht will. Außerdem ist verdursten ziemlich grausam, ich glaube nicht, daß sie das will. |
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Wenn du das zitierst und diese Antworten schreibst musst du mir unterstellen, dass ich behaupte sie wolle sterben, was ich nie behauptet habe. Es war eine ganz normale Frage was jeder für sich selbst beantworten muss.
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![]() ![]() Ach, und um das noch mal richtigzustellen: Es ist die Schwester meiner Urgrossmutter.
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Patiententestamente sind eine Sache für sich... Der Arzt muß immer vom mutmaßlichen Willen des Patienten zum aktuellen Zeitpunkt ausgehen. Eine mehrere Jahre alte, evtl. formal ungenügende Patientenverfügung zerpflückt Dir jeder Anwalt. Persönliche Anmerkung: da mir diese Situation, wie aus dem obigen herauszulesen ist, nicht fremd ist, muß ich sagen, daß mir manchmal der Gedanke in Richtung Sterbehilfe kam; er wird ja auch von Angehörigen an einen herangetragen. Aber in den Knast will ich nicht. Eine Liberalisierung der Sterbehilfe wäre durchaus erwägenswert, aber es bleibt die auch hier schon thematisierte Frage, gerade aufgrund der deutschen Geschichte: wer bestimmt die Grenzen??? |