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  #1  
Alt 18-11-2004, 21:42
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Wenn zum Beispiel ein Bekannter von dir durch einen Unfall seine Freundin verliert, angenommen er wird danach depressiv und bittet darum, dass ihm du das Leben nimmst. Ist es dann auch gerechtfertigt?

Angenommen jemand verliert beide Beine, kann seinen Job als Lieferant nicht mehr ausüben, wird arbeitslos und depressiv. Er bittet darum, dass ihm jemand sein Leben nimmt. Ist es da auch gerechtfertigt?
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  #2  
Alt 18-11-2004, 21:46
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Über das für und wieder kann man ewig diskutieren, hatten wir in der schule ein 3/4 jahr lang....
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  #3  
Alt 18-11-2004, 22:22
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Mirage Förster

 
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Zitat von TMOA
Wenn zum Beispiel ein Bekannter von dir durch einen Unfall seine Freundin verliert, angenommen er wird danach depressiv und bittet darum, dass ihm du das Leben nimmst. Ist es dann auch gerechtfertigt?
das is nich gerechtfertigt denk ich das sind eher psychische probleme...ich denke die sterbehilfe geht mehr aus von körperlichen problemen und nicht seelischen
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  #4  
Alt 18-11-2004, 22:26
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Haben Menschen die bei körperlichen Problemen sich nach ihrem eigenen Tod sehen nicht ebenso starke psychische Probleme?
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  #5  
Alt 18-11-2004, 22:29
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Mirage Förster

 
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das ja
aber wer nur psychische probleme hat der sollte keine sterbehilfe bekommen
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  #6  
Alt 18-11-2004, 22:33
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Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?

Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten? Die Angehörigen? Ein Arzt? Ein Richter? Wer ist denn in so einem Fall berechtigt über das Leben eines anderen Menschen zu verfügen?
Setzt du dich auf Gottes Stuhl und richtest darüber wielang welcher Mensch zu leben hat?
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  #7  
Alt 18-11-2004, 22:36
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das recht hat nur der jenige selber...in seinen testament oder der engste angehörige...zum beispiel die frau
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  #8  
Alt 18-11-2004, 22:44
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Das Problem ist ja gerade, dass der Kranke nicht in der Lage ist über sein eigenes Leben zu verfügen, da er entweder überhaupt nicht ansprechbar ist, oder aber über den oben genannten psychischen Schaden verfügt.
Und wieso hat die Ehefrau/-mann das Recht über das Leben des Partners zu verfügen? Nach dieser Aussage, hätte ich theoretisch ebenso das Recht meine Frau aus Lust und Tollerei nach dem Mittagessen mal eben den Schädel einzuschlagen...
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  #9  
Alt 18-11-2004, 22:55
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Zitat:
Zitat von TMOA
Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?

Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten?
also ich würd das nach bestimmten kriterien festlegen.
zum 1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden
2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden
3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will.

nur wenn alle 3 Dinge zusammentreffen fände ich sterbehilfe gerechtfertigt.
Zitat:
nur rechtlich nicht und das ist das ganze problem
in deutschland gibts sowas das sich grundgesetz nennt und nachdem ist die würde des menschen unantastbar
hm, aber da stellt sich mir die frage ob das wirklich ein Menschenwürdiges Leben ist wenn man unter unerträglichen schmerzen mit allen möglichkeiten am Leben erhalten wird und definitiv keine möglichkeit auf genesung besteht oder obs nicht evtl. doch menschwürdiger ist jemanden in frieden sterben zu lassen.
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Alle zusammen TANZT DAS BROT!!!!!!!
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  #10  
Alt 18-11-2004, 23:07
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Bei uns in der Schweiz ist es ja möglich, wenn es mir recht ist, muss der Patien diesen Wunsch widerholt bei KLAREM VERSTAND äussern. Des weiteren muss er die Aktion selbst durchführen sprich auf einen Knopf drücken. Ich bin mir nicht zu 100% sicher aber dann ist es Rechtlich korrelt und das abwohl im Schweizer Zivilgesetz "Jeder Mensch hat das Recht zu Leben." steht.

Wie gesagt ich weiss das nicht so genau, aber es gibt nur wenige Privatkliniken die das durchführen da es ein sehr umstrittenes Thema ist.
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  #11  
Alt 19-11-2004, 07:40
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Zitat von Sebai-giz-Frill
1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden
2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden
3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will.
Das ist natürlich nett gesagt, allerdings ist es so, wer entscheidet, wo die Grenzen sind? Wer definiert extreme Schmerzen? Sind extreme Schmerzen schon wenn ich ein Loch im Zahn habe?
Außerdem glaube ich nicht, dass jemand der im Wachkoma liegt noch Schmerzen spührt.
Und wer kann die 100%ig sagen, dass keine Chance mehr auf Genesung besteht? Und wie verläuft das ganze, wenn sein Todesurteil unterzeichnet wurde, und zwei Wochen später kommt ein neues Medikament auf den Markt?
Und die Meinung des Patienten ist in dem Fall sowieso vollkommen irrelevant. Durch die körperliche Belastung durch Schmerzen und die psychische Belastung durch die Verkrüppelung ist er überhaupt nicht mehr in der Lage eine objektive Antwort zu geben.

Zitat:
Zitat von Surli
muss der Patien diesen Wunsch widerholt bei KLAREM VERSTAND äussern.
Und da ist schon das Problem, jemand der seinen eigenen Tod herwünscht, kann keinen klaren Verstand mehr haben.
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