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#1
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Wenn zum Beispiel ein Bekannter von dir durch einen Unfall seine Freundin verliert, angenommen er wird danach depressiv und bittet darum, dass ihm du das Leben nimmst. Ist es dann auch gerechtfertigt?
Angenommen jemand verliert beide Beine, kann seinen Job als Lieferant nicht mehr ausüben, wird arbeitslos und depressiv. Er bittet darum, dass ihm jemand sein Leben nimmt. Ist es da auch gerechtfertigt? |
#2
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Über das für und wieder kann man ewig diskutieren, hatten wir in der schule ein 3/4 jahr lang....
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#3
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Zitat:
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#4
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Haben Menschen die bei körperlichen Problemen sich nach ihrem eigenen Tod sehen nicht ebenso starke psychische Probleme?
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#5
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das ja
aber wer nur psychische probleme hat der sollte keine sterbehilfe bekommen |
#6
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Und wer entscheidet ab wann die körperlichen Behinderungen so stark sind, dass sie die psychische Erkrankung außer vor halten können und Sterbehilfe rechtfertigen?
Wer legt fest, ab wann es gerechtfertigt ist einen Menschen zu töten? Die Angehörigen? Ein Arzt? Ein Richter? Wer ist denn in so einem Fall berechtigt über das Leben eines anderen Menschen zu verfügen? Setzt du dich auf Gottes Stuhl und richtest darüber wielang welcher Mensch zu leben hat? ![]() |
#7
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das recht hat nur der jenige selber...in seinen testament oder der engste angehörige...zum beispiel die frau
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#8
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Das Problem ist ja gerade, dass der Kranke nicht in der Lage ist über sein eigenes Leben zu verfügen, da er entweder überhaupt nicht ansprechbar ist, oder aber über den oben genannten psychischen Schaden verfügt.
Und wieso hat die Ehefrau/-mann das Recht über das Leben des Partners zu verfügen? Nach dieser Aussage, hätte ich theoretisch ebenso das Recht meine Frau aus Lust und Tollerei nach dem Mittagessen mal eben den Schädel einzuschlagen... |
#9
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Zitat:
zum 1. Der Patient müsste unter extremen schmerzen leiden 2. Es darf keine chance mehr auf Genesung bestehen bzw. es müssen alle möglichkeiten darauf ausgeschöpft werden 3. Der Patient müsste eine eindeutige erklärung darüber abgeben dass er sterben will. nur wenn alle 3 Dinge zusammentreffen fände ich sterbehilfe gerechtfertigt. Zitat:
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#10
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Bei uns in der Schweiz ist es ja möglich, wenn es mir recht ist, muss der Patien diesen Wunsch widerholt bei KLAREM VERSTAND äussern. Des weiteren muss er die Aktion selbst durchführen sprich auf einen Knopf drücken. Ich bin mir nicht zu 100% sicher aber dann ist es Rechtlich korrelt und das abwohl im Schweizer Zivilgesetz "Jeder Mensch hat das Recht zu Leben." steht.
Wie gesagt ich weiss das nicht so genau, aber es gibt nur wenige Privatkliniken die das durchführen da es ein sehr umstrittenes Thema ist. |
#11
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Zitat:
Außerdem glaube ich nicht, dass jemand der im Wachkoma liegt noch Schmerzen spührt. Und wer kann die 100%ig sagen, dass keine Chance mehr auf Genesung besteht? Und wie verläuft das ganze, wenn sein Todesurteil unterzeichnet wurde, und zwei Wochen später kommt ein neues Medikament auf den Markt? Und die Meinung des Patienten ist in dem Fall sowieso vollkommen irrelevant. Durch die körperliche Belastung durch Schmerzen und die psychische Belastung durch die Verkrüppelung ist er überhaupt nicht mehr in der Lage eine objektive Antwort zu geben. Zitat:
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