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#1
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Zitat:
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#2
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ich denke mal das ich richtig lag und mach somit mal ein neues kleines rätsel:
Darf nach deutschen Recht ein Mann die Frau seiner Witwe heiraten? MfG nettesau |
#3
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lol bist du sicher das du richtig lagst?
dürfen vielleicht, können nicht, da er schon tod is ![]() aber bitte nicht erwarten das ich jez ein rätsel poste ![]()
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#4
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jedesmal ewig warten bis der rätselersteller "richtig" postet is doch auch blöd^^
und du hast recht ![]() ![]() MfG nettesau |
#5
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Nettesau lag richtig. Aber nun ist tommie.
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#6
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"die Frau seiner Witwe"?
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#7
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ok doch noch eins eingefallen, bitte ned bös sein wenns schon mal da war
![]() Zuerst geht es auf allen vieren, danach kommt ein Phase wo es nur 2 Beine nutzt und dann hat es wieder 3. Was ist gesucht? ![]()
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