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#1
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Scheisse, jetzt hab ich versehentlich meine erste Antwort gelöscht
![]() Na dann also von vorne: Wie weit die gesamte Palette Anwendung findet, hängt von der Art des Betriebes und die gestellten Anforderungen an die Betriebssicherheit ab. Was die Frage nach Ermittlungsdienst angeht, speziell jetzt die Brandursachenermittlung, beschränkt sich bei unserem Kunden die Tätigkeit auf Brände, welche ohne Zuhilfenahme externer Rettungskräfte bekämpft werden konnten, bzw. die eine bestimmte Schadenssumme nicht übersteigen. Ausnahme hier: Vorsätzliche Brandstiftung. In diesem Fall nehmen wir nur den Sicherungsangriff der Spuren vor und sperren den Bereich. Die Grundlagen der Ermittlung ist immer die gleiche, in diesem Bereich verfügen wir über das selbe theoretische Wissen wie die "Profis" auch. Bei Firmen wie der BASF arbeiten Werksfeuerwehr und Betriebsschutz Hand in Hand. Bei anderen Firmen hat der Werkschutz überhaupt nichts mit Bränden zu tun, sondern beschränkt sich auf Alarmierungs- und Lotsendienste (Einweisung der Rettungskräfte). Die Unterstützungsarbeit für Feuerwehr und Polizei leisten Sicherheitsdienstler in jedem Fall. Selbstsverständlich sind die Interventionskräfte (Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, THW usw usw) in ihren Bereichen wesentlich intensiver ausgebildet und vor allem: Fortgebildet! Da wir aber in 99% aller Fälle wesentlich früher am Ort des Geschehens sind, müssen wir in dieser Phase wissen, was zu tun ist. Unter Umständen kann eine an sich weniger gefährliche Situation aufgrund falscher Maßnahmen zur Katastrophe führen. Ausserdem weisen gerade Chemische Betriebe oft Besonderheiten auf, die den Feuerwehrleuten einfach unbekannt sind. Sei es nur der Standort des nächsten Hydranten, sei es die Art der Umgebenden Stoffe/Produkte. Sollte die jeweilige Situation den Einsatz von speziellem Gerät (sei es Hochdrucklöschung, sei es Atemschutz etc.) erfordern, räumen wir natürlich das Feld für die Profis. Geändert von BadDadRS (07-07-2004 um 13:43 Uhr). |
#2
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In unserem Unternehmen sind die Aufgaben auf viele Mitarbeiter verteilt.
Der Pförtner übernimmt z.B. auch Kontrollfunktionen. Der Sicherheitsbeauftragte kontrolliert nur, ob die UVV auch eingehalten werden. Der Datenschutzbeauftragte popelt nur in der Nase, so wie ich das bisher mitbekommen habe. Nur wenn man einen braucht, geht die Sucherei los. Weil die unauffindbar sind. Hier werden halt die Tätigkeiten als Zweitjob mitvergeben und auch so behandelt. Alles sicher nicht, denn der normale Arbeitnehmer darf hier nicht zu sehr in die Firmenstruktur schauen. ![]() Geändert von Germane45 (13-07-2004 um 20:34 Uhr). |
#3
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Ah.. natürlich sind die diversen Spezialisierungen in einem Werk wie unserem ebenfalls auf verschiedenen Personengruppen/Einzelpersonen aufgeteilt.
Wir haben auch Werkseigenes Personal für Daten-, Umwelt- und Arbeitsschutz. Trotzdem müssen wir "Pförtner" (kein Gag, etwa 60% der Werksangehörigen gehen davon aus, dass wir nur DAS sind ![]() Dieses Pdf ist auch nur die Übersicht, was wir grundsätzlich lernen müssen/ drauhaben müssen, nur um die Prüfung zu bestehen. Vielleicht 10% aller geprüften werden dann auch tatsächlich mehr als 50% davon brauchen. Diese 10% sind dann meistens aber in wenigen zusammenhängenden Bereichen spezialisiert und weiterführend Ausgebildet. Die Tagesaufgaben (also was wir zeitmäßig am meisten machen) beschränken sich auf Werksverkehrlogistik (Tordienst, Empfangsdienst, Telefondienst, Zu- und Abgangskontrollen, Weiterleiten von Besuch und Lieferungen, usw usw.) Die wirklich wichtigen, also die Spezialisierten Aufgaben beherrschen wir (auf unserem Objekt) insoweit, dass wir der Dienstanweisung gerecht werden... für alles weitere, oder aber darüber hinausgehende benötigen wir schon rein rechtlich/ausrüstungstechnisch/erfahrungstechnisch entsprechendes Fachpersonal ![]() Jetzt aber ab ins Bett, um 4:00 klingelt mein Wecker ![]() |