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#20
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nun ja habe mich doch etwa vertan... obwohl ich mir sehr sicher war....
da mein auto aber über meinen Papi angemeldet ist... habe ich keine Probleme [Zitat] Autoradios in ausschließlich privat genutzten Fahrzeugen sind gebührenfreie Zweitgeräte, wenn derjenige, auf den das Kfz zugelassen ist, bereits für den Privathaushalt Rundfunkgeräte angemeldet hat. [/Zitat] @Noddi Schatzi, bin doch blond und daher vertuh ich moch immer sooo dolle :-) |