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#31
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Ahoi,
hab mal gehört, dass man nur für´s Lieder bzw Filme ANBIETEN bestraft wird. Weis jemand ob des stimmt?
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SonMokuh™ |
#32
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Mir war auch so als hätte ich sowas gehört
![]() Wenn man z.b. bei kazaa sämtliche files aus dem "Share" nimmt, sie also nicht anderen anbietet, und die dateien somit NICHT weiterverbreitet, soll einem nix geschehen. Angaben aber ohne Gewähr, bin mir nicht sicher ![]() MfG Rob
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#33
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#34
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also soweit ich das weiß darf man schon runterladen, nur nicht anbieten........aber mit 100%-iger Sicherheit kann ich das auch nicht sagen.
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Vertraue wenigen, fürchte die anderen. |
#35
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Zitat:
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SonMokuh™ |
#36
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Zitat:
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#37
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Der download urheberrechtlich Geschützter Software und Musik wird bestraft, der upload also das anbieten urheberrechtlich Geschützter Software Musik wird gleichermassen bestraft.
Das ganze fällt unter den Begriff Hehlerei. §259 STGB Sepuku over |
#39
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Der gesetzes Text bezieht sich aber nur auf bereicherung @ cem (in der schweiz nennt man das ungerechtfertigte Bereicherung)
Es wird als nur bestraft wenn man sich an der ausgeübten sache bereichert hat, bzw. geld dafür erworben hat. Wie ist es jedoch wenn amn sich nicht bereichert hat? Oder bezieht sich das bereichern auf die tatsache, sich des materials im internet bereichert zu haben, und nicht5 auf das geld das dabei erwirtschaftet wird? Sry ist vielleicht n bissel off topic, aber cem falls du das liest, bitte aufklären , du als Jurist. |
#40
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Ich find die Strafen Hammermässig.
Geldstrafen zwischen 10000€ - 15000€ per gezogenen Film, und bis zu 5 Jahren Haft. Mancher Gewaltverbrecher wird nicht so hart bestraft.... Greetz BaNG
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Ein Mensch lernt wenig von seinem Siege,
aber viel von seiner Niederlage |