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Habs im letzten Thread schon geschrieben und schreibs jetzt einfach nochmal. Kann mir kaum vorstellen, dass man sich was zulegt, was ja scheinbar um sonnst ist und später dafür zahlen müsste. Wer einfach zahlt, kann sich natürlich nicht beschweren, aber soweit ich informiert bin, kann man nicht einfach was verschenken und später dafür Geld verlangen. Klar, Mp3s ziehen ist eigentlich verboten, aber trotzdem kann man ja wohl net haufenweise Kohle pro Mp3 verlangen. Wenn dann ne festgelegte Strafe, die net so viel mit der Anzahl der Mp3s zutun hat.
Schlieslich gibts ja 14/15 jährige Schüler die sich in ihrer Freizeit tausende von Mp3s zulegen. Die kann man dann ja auch net einfach auf tausende von Euro verklagen. Bzw, kann man natürlich schon, aber wird wohl nicht durchgesetzt werden. Im letzten Thread über dieses Thema stand, dass manche Leute für nen Film bis zu 60 $ zahlen mussten ![]()
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SonMokuh™ Geändert von SonMokuh (26-06-2003 um 22:27 Uhr). |