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  #31  
Alt 06-05-2003, 20:22
Naos Naos ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Dimen
Lol. Und was soll Clansupport ohne genügend Spieler?
Nur weil du das Spiel hast, heißt es nicht dass die anderen es nicht haben wollen, die es nicht geschafft haben Generals rechtzeitig zu kaufen....

pfffff......

also ich würd eher sagen die sollen das mit den clans hinbekommen sonst rennen denen die zocker weg!!!

quake3 war auch ab 18 und schau mal da auf die server! is da etwa wenig los?

von daher kann ich da edelbaum nur recht geben. es gibt wichtigeres.

ich denke ea klagt um vieleicht demonstrieren zu wollen das der support doch nciht so toll ist. ich denke nciht das die da ihre besten anwlte hinschicken. das ist doch alles nur schikane.

ea sucks.


(hab mir jetzt den ganzen thread nciht durchgelesen. evtl. ists ja schon abgehakt)
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  #32  
Alt 07-05-2003, 02:11
Gerry Gerry ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Moltke

... darüber hinaus bleiben alle Spiele mit übermäßiger Gewalt auch ohne Indizierung verboten. Das heißt, ich kann jeden Verkäufer ab sofort verklagen, weil er ein Spiel mit übermäßiger Gewalt verkauft, das nicht indiziert ist...
Sorry, aber das ist totaler Humbug.

Spiele mit USK-Freigabe dürfen nur an die jeweiligen Altersgruppen verkauft werden. Spiele ohne USK nur an Erwachsene und dies ohne Werbung und nur in seperaten Räumen bzw. auf Nachfrage.
Einen Verkäufer kannst Du nie verklagen. Dieser kann nur eine Strafe von einer Behörde bekommen, wenn er die Altersfreigaben nicht einhält.
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  #33  
Alt 07-05-2003, 06:08
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Zitat:
Original geschrieben von Moltke


Das neue Gesetz erzeugt noch größere Rechtsunsicherheit. Zwar wurde die Nachzensur durch die Vorzensur ersetzt, aber darüber hinaus bleiben alle Spiele mit übermäßiger Gewalt auch ohne Indizierung verboten. Das heißt, ich kann jeden Verkäufer ab sofort verklagen, weil er ein Spiel mit übermäßiger Gewalt verkauft, das nicht indiziert ist. Er müßte also praktisch jedes Spiel selber durchspielen und abwägen, ob das Spiel zu gewalttätig ist und es dann nicht verkaufen. Sonst macht er sich strafbar. Ja, tolles Gesetz!
Wer hat das gemacht? Tante Emma?
Also da muss ich dem Gerry Recht geben.
Ausserdem verdrehst du alles etwas zu sehr Moltke.
Geh mal wenn du wieder einkaufen bist bei den Zeitschriften vorbei.In der neusten Ausgabe der Zeitschrift MAN!AC wird auf der zweiten Seite ( Editorial) über die Pros und Kontras des neuen Jugendschutzgesetzes geschrieben.

Was von der USK geprüft ist bleibt so wie es ist und darf nicht nachträglich indiziert werden. Das bringt auch Vorteile:

Planungssicherheit für die Hersteller und letztendlich mehr Auswahl für uns Zocker.

Ist alles halb so schlimm.Von der USK nicht gekennzeichnete Datenträger müssen wie Produkte mit dem Aufdruck "keine Jugendfreigabe" behandelt werden.

Find erstmal so einen alten Schinken!
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  #34  
Alt 07-05-2003, 06:56
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Moltke Moltke ist offline
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Na, dann lest doch mal §15, Absatz 2 und 3!

"Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und eine Bekanntmachung bedarf , schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,

2. den Krieg verherrlichen,

3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.

4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder

5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf , Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist."

Das ist doch wohl deutlich!
Ihr könnt euch selber ausmalen, welche Abwägungsprobleme sich daraus ergeben, zu beurteilen, ob ein Spiel Jugendliche irgendwie gefährdet (Absatz 2, 5.) oder ob eine gewisse Haltung geschlechtsbetont ist oder ob das Spiel mit einem bereits indizierten im wesentlichen inhaltsgleich ist! Das kann letztenendes nur ein Gericht feststellen. Dennoch macht sich jeder strafbar, der diese Spiel vertrieben hat, weil sie eben auch OHNE die Aufnahme in die Liste VERBOTEN sind!

Das ist die Herstellung der größtmöglichen Rechtsunsicherheit. Um auf der sicheren Seite zu sein, darf man gar keine Computerspiele mehr verkaufen.
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  #35  
Alt 07-05-2003, 09:18
Gerry Gerry ist offline
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Ich gebe Dir Recht, dass dieser Paragraph der Justiz einen weiten Puffer gibt. Im Streitfall müssen eben die Gerichte die einzelnen Fälle entscheiden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass folgende Aussage von Dir nicht der Wahrheit entspricht :
"...Das heißt, ich kann jeden Verkäufer ab sofort verklagen, weil er ein Spiel mit übermäßiger Gewalt verkauft, das nicht indiziert ist... "

Man wird nie und nimmer einen Verkäufer verklagen können, bevor ein Gericht entschieden hat, ob ein Spiel kriegsverherrlichend oder schwer entwicklungsgefährdend für Kinder/Jugendliche ist.
Erst nach einer solchen Entscheidung drohen dem Verkäufer empfindliche Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen bei Zuwiderhandlung.

Ich wiederhole mich auch gerne noch mal, dass auch in diesem Fall nur Behörden handeln können. Du als Privatmann kannst NIE UND NIMMER einen Verkäufer aus solch einem Grunde verklagen.

Glaube Sepuku und mir. Wir sind vom Fach, auch wenn dies nicht unser Schwerpunktgebiet ist.
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  #36  
Alt 07-05-2003, 11:19
pr.ophet pr.ophet ist offline
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OL Nick: sicsche
naja ea wird zwar schwer durch dieses schwammige gebiet durchkommen was nun indiziert wird und was nicht

aber ich denke sie könnten dort den hebel ansetzen wo es bpjs-klage.de versucht

und zwar in der einschränkung des binnenmarkts
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  #37  
Alt 07-05-2003, 11:59
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Sepuku Sepuku ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Moltke
Na, dann lest doch mal §15, Absatz 2 und 3!

"Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und eine Bekanntmachung bedarf , schwer jugendgefährdende Trägermedien, die

1. einen der in § 86, § 130, § 130a, § 131 oder § 184 des Strafgesetzbuches bezeichneten Inhalte haben,

2. den Krieg verherrlichen,

3. Menschen, die sterben oder schweren körperlichen oder seelischen Leiden ausgesetzt sind oder waren, in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen und ein tatsächliches Geschehen wiedergeben, ohne dass ein überwiegendes berechtigtes Interesse gerade an dieser Form der Berichterstattung vorliegt.

4. Kinder oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung darstellen oder

5. offensichtlich geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit schwer zu gefährden.

(3) Den Beschränkungen des Absatzes 1 unterliegen auch, ohne dass es einer Aufnahme in die Liste und einer Bekanntmachung bedarf , Trägermedien, die mit einem Trägermedium, dessen Aufnahme in die Liste bekannt gemacht ist, ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich ist."

Das ist doch wohl deutlich!
Ihr könnt euch selber ausmalen, welche Abwägungsprobleme sich daraus ergeben, zu beurteilen, ob ein Spiel Jugendliche irgendwie gefährdet (Absatz 2, 5.) oder ob eine gewisse Haltung geschlechtsbetont ist oder ob das Spiel mit einem bereits indizierten im wesentlichen inhaltsgleich ist! Das kann letztenendes nur ein Gericht feststellen. Dennoch macht sich jeder strafbar, der diese Spiel vertrieben hat, weil sie eben auch OHNE die Aufnahme in die Liste VERBOTEN sind!

Das ist die Herstellung der größtmöglichen Rechtsunsicherheit. Um auf der sicheren Seite zu sein, darf man gar keine Computerspiele mehr verkaufen.

Ruhig brauner!

Mach dich mal locker.
Schau dir mal den Alters-check auf dieser Seite an.
www.bacardi.de

Es gibt immer ein schlupfloch. in dem nicht so heiss gegessen wird.Und alles was verboten ist macht Spass.Damit gibt sich die Bpjs mal wieder selbst nen Kinnhaken.

P.S.: Die Musik auf der Seite ist cool.

Geändert von Sepuku (07-05-2003 um 12:02 Uhr).
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  #38  
Alt 07-05-2003, 12:16
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Magicq99 Magicq99 ist offline
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Ineressant finde ich das C&C Generals nach dem neuen Gesetz nicht indiziert hätte werden dürfen, da es ja USK 16 ist.

Hätte EA mit dem Release noch 4 Monate gewartet...
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  #39  
Alt 07-05-2003, 12:38
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Zitat:
Original geschrieben von Magicq99
Ineressant finde ich das C&C Generals nach dem neuen Gesetz nicht indiziert hätte werden dürfen, da es ja USK 16 ist.

Hätte EA mit dem Release noch 4 Monate gewartet...
Interessant ?

Ich finds ärgerlich
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  #40  
Alt 07-05-2003, 12:40
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Sven Sven ist offline
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Wieso 4 Monate...? 6 Wochen hätten gereicht.
Das Spiel erschien Mitte Februar, wurde Ende Februar indiziert - und dann lag nur noch der März dazwischen.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #41  
Alt 07-05-2003, 16:06
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klaus52 klaus52 ist offline
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Hmm, ich rate mal zur Lektüre des folgenden Artikels:

http://www.bpjs-klage.de/artikel/juschg.php


Zitat:
aus dem Artikel
[...]
Im Klartext heißt das: Ein Spiel muss gar nicht erst indiziert sein, um den gleichen Beschränkungen wie indizierte Titel zu unterliegen!
...
Schon wäre das Spiel "quasi-indiziert". Gleiches würde mit "Command & Conquer: Generals" geschehen, wäre es nach dem 1. April erschienen: Zwar hätte die BPjM es dann nicht mehr indizieren dürfen (da von der USK eingestuft), doch unterläge es den gleichen Restriktionen wie indizierte Spiele, da es nach Auffassung der Familienministerin "den Krieg verherrliche".
[...]
Für genauere Infos einfach den ganzen Artikel lesen...

Aber jedenfalls ist es somit nicht sicher, dass es etwas gebracht hätte kurz zu warten - ganz ausschließen würde ich es dennoch nicht...

CU
 Klaus

Geändert von klaus52 (07-05-2003 um 17:05 Uhr).
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  #42  
Alt 07-05-2003, 16:20
feuerreal feuerreal ist offline
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Magicq99 meinte wahrscheinlich , dass man hätte warten sollen bis der Irak-Krieg vorbei ist .

Greetz Grey
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  #43  
Alt 07-05-2003, 17:03
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Magicq99 Magicq99 ist offline
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Vermutlich hat EA nicht damit gerechnet das es indiziert wird, da die USK ja als 16 eingestuft hat.

Jetzt ist es aber zu spät. Die Einstufungen der USK sind jetzt verbindlich, auch die die vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes eingestuft wurden. Bestehende Indizierungen bleiben aber bestehen.

Für Generals ist es aber wahrscheinlich zu spät. Ich finde es nur etwas interessant das das Familienministerium das neue Jugendschutzgesetz in Verbindung mit der Indizierung von Generals immmer wieder gelobt hat. Aber nach dem neuen Gesetz hätten sie es nicht indizieren dürfen.
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  #44  
Alt 07-05-2003, 17:12
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klaus52 klaus52 ist offline
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Hmm, ich glaub ich weiße nochmal auf den artikel hier hin: http://www.bpjs-klage.de/artikel/juschg.php

Demnach gibt es jetzt auch "Quasi-Indizierungen", die die gleihcen Auswirkungen ahben wie eine Indizierung, aber auch auf Spiele, die von der USK auf "für unter 18 zugänglich" (also z.B. ab12, ab 16, etc.) angewendet werden kann...

Insofern können sie das neue Jugenschdschutzgericht (leider) auch mit Bezug auf Generals zurecht loben, da es auch nach dem neuen Gesetz "Quasi-indiziert" hätte werden können. (Jedenfalls, wenn dieser Artikel die richtigen Schlüsse bezüglich des neuen Gesetzes zieht, was ich jetzt einfach mal angenommen habe )

CU
 Klaus
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  #45  
Alt 07-05-2003, 17:30
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Selbst wenn es sicher wäre, das Generals nach dem 1. April nicht mehr hätte indiziert werden können, so lässt es sich leicht sagen, dass EA den Termin hätte verschieben sollen.

Ein Grund dafür ist das nach jeder Terminverschiebung mal wieder alle Foren geflammt werden. Außerdem hätte die PR Abteilung wohl auch einiges umkrempeln müssen.

So, und jetzt geh ich mir wieder brutalst kriegsverherrlichende Spiele reinpfeifen und plätte danach die nächste Bundeswehrkaserne. Es lebe die Bevormundung in all ihren Variationen!
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  #46  
Alt 07-05-2003, 23:04
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Moltke Moltke ist offline
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OK, OK, verklagen kann man den Verkäufer nicht, aber er kriegt eine Strafe bis zu 50.000 Euro wegen Ordnungswidrigkeit.
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  #47  
Alt 08-05-2003, 18:12
pr.ophet pr.ophet ist offline
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OL Nick: sicsche
Interview

würd ich jedem empfehlen zu lesen der sich sorgen macht das ea dabei geld oder sonstwas verliert wegen der klage

hatte die möglichkeit mit jens uwe intat - chef von ea ger zu sprechen
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  #48  
Alt 08-05-2003, 20:48
Gerry Gerry ist offline
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Vielen Dank für den Link zum Interview.

Folgender Passus gibt mir aber erneut Rätsel auf:
"Es wird ca. ein bis zwei Jahre bis zu einer Urteilsverkündung dauern. Bis dahin ist die Aktualität des Spiels stark zurückgegangen, das heisst der anschliessend noch zu erwartende Verkaufserfolg wird wohl recht gering sein."

Warum wählt EA nicht den Weg des schnelleren einstweiligen/vorläufigen Rechtsschutzes gem. § 80 V VwGO ?

Geändert von Gerry (08-05-2003 um 20:51 Uhr).
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  #49  
Alt 08-05-2003, 20:55
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OL Nick: Dimen
"Quasi-indiziert"???
So ein Schwachsinn habe ich ja noch nie gehört!!!
Die beschließen mal, dass das Spiel Musterspiel jetzt "quasi-indiziert" werden muss, ohne jegliche Unterlagen zu unterschreiben usw., also nicht mal richtig nachweisbar, dass das Spiel "qausi-indiziert" ist und schwupps wird das Spiel wie ein indiziertes behandelt???
Was für schwachsinn!!!!
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Wer keine Angst hat, ist bereits tot!
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  #50  
Alt 08-05-2003, 22:20
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OL Nick: sicsche
gerry die frage ist ob man gegen eine indizierung eine einstweilige verfügung durchbringt ?
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  #51  
Alt 09-05-2003, 09:37
Gerry Gerry ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von pr.ophet
gerry die frage ist ob man gegen eine indizierung eine einstweilige verfügung durchbringt ?
Einen Versuch wäre es doch wert.

Eigentlich könnte EA dann sonst gleich den Weg einer Feststellungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage wählen, denn - wie bereits schon in dem Interview erwähnt - in 2 Jahren wird sich C&C-Generals so gut wie gar nicht mehr verkaufen.

Schade, dass man gegenüber dem Staat so gut wie nie Schadensersatzforderungen durchbekommt, sonst müsste hier nämlich viel schneller gehandelt werden.

Schon witzig, wenn ich mir vorstelle, dass wenn ich einen anderen Weg nach dem 2.SE eingeschlagen hätte bzw. einschlagen würde, ich jetzt evtl. auch Verwaltungsrichter sein könnte (aber welcher Perverse steht schon auf trockenes Verwaltungsrecht ). EA hätte verdammt gute Karten bei mir, denn niemand würde erfahren, dass ich eigentlich im höchsten Maße befangen bin.
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  #52  
Alt 09-05-2003, 09:52
pr.ophet pr.ophet ist offline
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OL Nick: sicsche
tja aber ich finde zumindest die aussage gut das es ihnen um genreimage nit um geld geht
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  #53  
Alt 09-05-2003, 10:34
Gerry Gerry ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von pr.ophet
tja aber ich finde zumindest die aussage gut das es ihnen um genreimage nit um geld geht
Na ja, "schönreden" können sie viel in einem Interview für die Fangemeinde. Was wirklich dahinter steckt, wissen wir nicht.
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  #54  
Alt 09-05-2003, 11:24
pr.ophet pr.ophet ist offline
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OL Nick: sicsche
politik steckt dahinter

jetzt stell dir vor ea gewinnt diese klage und generals kommt vom index

und 1-2 jahre verfahrensdauer trifft sich sicher gut mit den release des nächsten cnc titel

jetzt stell dir vor in 1 jahr wird entschieden das generals nicht weiter indiziert ist und zeitgleich laufen die pr aktionen und der beta test für tiberian twilight an

bessere pr kanns nicht geben
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  #55  
Alt 09-05-2003, 12:32
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RedBasti RedBasti ist offline
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OL Nick: RedBasti
Also ob das so ne tolle Werbung ist?

"Kaufen Sie das neue CnC! Nebenbei: Unser altes war doch nicht kriegsverherrlichend."

Ich glaube, dass sich das nicht für PR Zwecke gebrauchen lässt. Zumindest nicht in diesem Zusammenhang.
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  #56  
Alt 09-05-2003, 13:06
pr.ophet pr.ophet ist offline
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du siehst das verkehrt

sowas zieht man so auf das man einfach ne riesen pr aktion zu TT startet

und das kurz nach urteilsverkündung
sowas verbreitet sich schnell im netz
bzw kann ich mir vorstellen das eine solche klage sogar in den tv medien resonanz bekommt

das heisst die worte command and conquer und electronic arts sind in aller munde

und dann knall ich einfach einen artikel mit riesiger pr hinterher

das heisst du schaffst es aufmerksamkeit zu bekommen und das spotbillig

weil überall wo die leute cnc oder ea lesen schaun sie dann doppelt hin weil ihnen einfällt he das waren doch die von denen wir letztens ghört haben


wie alt bist du ca. basti ? bzw erfahrung mit pr ?
nicht alles was pr is muss direkt von einen selber kommen

ein jeder musiker hat ne riesen pr wenn wiedermal irgendwas in den schlagzeilen über ihm steht
solang es keine grenzen überschreitet ist es gratis werbung
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  #57  
Alt 09-05-2003, 14:50
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klaus52 klaus52 ist offline
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Und falls die Klage durchkommt kann ich mir vorstellen, dass des auch noch nen anderen positiven Effekt für sie (aber auch uns) hat: Ein Generals2 oder anderes CnC wird vielleicht nicht mehr so schnell indiziert, weil sich ja beim anderen herausgestellt hat, dass es zu Unrecht indiziert wurde... naja, wie gesagt, aber nur, wenn die Klage erfolg hat
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&nbsp;Klaus
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  #58  
Alt 12-05-2003, 13:52
Pr3d4t0r Pr3d4t0r ist offline
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wird auch zeit...


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da könnt ihr auch noch unterschreibebn, um die BPJS aus der welt zuschaffen
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  #59  
Alt 26-05-2003, 01:33
Naos Naos ist offline
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Einige Details zur Klage und zur Indizierung

Zitat aus der CT

"Das Vorgehen von EA erklärt sich eher aus grundsätzlichen Klärungsbedarf, was künftig mit Strategiespielen und insbesondere der weltweit in den Verkaufscharts zu fiendenden Serie C&C geschehen soll."

Also eher aus grundsätzlichem Klärungsbedarf! Nciht das jemand denkt die machen das aus Support Gründen!

Des weiteren hätte sich das EA das ganze erstmal sparen können! Wenn EA das Spiel einige Wochen später in die Läden gestellt hätte, würde es sicher heute noch dort stehen und wir dürften auch ne offizielle LAN machen die nciht ab 18 ist, denn nach Rechtslage dürfen Spiele die seit dem 1. April die für Personen unter 18 freigegeben sind nicht mehr indiziert werden!

Das wäre ne dicke Chance gewesen, was aber aus Marketingtechnischen Gründen sicher nciht hingehauen hat.


Das Spiel darf übrigens weltweit an Personen ab 16 Jahren verkauft werden - mit Ausnahme von China und Deutschland!

na klasse.....
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  #60  
Alt 26-05-2003, 04:16
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Sepuku Sepuku ist offline
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In China wahrscheinlich ab 8 oder so , im Spiel ist ja nix böses über China drin.

Dafür in Deutschland ab 18 .

Geändert von Sepuku (26-05-2003 um 04:18 Uhr).
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