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Alt 09-05-2003, 09:37
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
Registriert seit: Feb 2003
Beiträge: 655
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Zitat:
Original geschrieben von pr.ophet
gerry die frage ist ob man gegen eine indizierung eine einstweilige verfügung durchbringt ?
Einen Versuch wäre es doch wert.

Eigentlich könnte EA dann sonst gleich den Weg einer Feststellungsklage oder Fortsetzungsfeststellungsklage wählen, denn - wie bereits schon in dem Interview erwähnt - in 2 Jahren wird sich C&C-Generals so gut wie gar nicht mehr verkaufen.

Schade, dass man gegenüber dem Staat so gut wie nie Schadensersatzforderungen durchbekommt, sonst müsste hier nämlich viel schneller gehandelt werden.

Schon witzig, wenn ich mir vorstelle, dass wenn ich einen anderen Weg nach dem 2.SE eingeschlagen hätte bzw. einschlagen würde, ich jetzt evtl. auch Verwaltungsrichter sein könnte (aber welcher Perverse steht schon auf trockenes Verwaltungsrecht ). EA hätte verdammt gute Karten bei mir, denn niemand würde erfahren, dass ich eigentlich im höchsten Maße befangen bin.
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