#1
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Generals-Besitz strafbar !?
Laut dem Gesetz würden sich meine Eltern starfbar machen wenn sie für mich Generlas kaufen ( bin 16)! Angeörige werden laut Jugendschutzgesetz nicht bestraft .
Soll ich sie jetzt zum Kauf überreden ? Dabei will ich Generals unbedingt ! |
#2
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Wieso sollte es dein Spiel sein? Wenn es deine Eltern kaufen kann es genauso gut sein das sie es selbst spielen.
Darüber hinaus ist der Besitz eines indizierten Spiels nicht strafbar,es darf lediglich nicht mehr dafür geworben werden,egal in welcher Weise... |
#3
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Soweit ich weiss waer es auch nicht strafbar, wenn sie es nur fuer dich kaufen.
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#4
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ne, glaube auch nicht, dass es strafbar ist.´Warum auch? Du hast ja es ja ganz legal erworben, oder?
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#5
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Blödsinn... dann wären einige andere Spiele die du hast und auch indziert sind auch strafbar.
Würde es so sein würden sie es bekannt geben und dann müsstest du genauso das Geld wieder bekommen.
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#6
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Re: Generals-Besitz strafbar !?
Zitat:
warum hast du es dir dann nicht am 13 bzw. am 14.02. gekauft ![]() |
#7
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Da ist nix strafbar.
Eine Indizierung betrifft nur den Handel. Privatpersonen sind nur soweit betroffen das sie das Spiel nicht überall kaufen können und wenn dann nur gegen Altersnachweis. Der Besitz ist aber nicht strafbar. |
#8
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![]() ![]() ![]() Ich durfte es mir wenn erst in den Ferien kaufen und jetzt sagt meine Mutter dass so umstrittene Spiele nicht ins Haus kämen! Meine Hoffnung liegt auf einer neu Prüfung von Generals am 5. 3. 03 und dass ichs vielleicht doch noch kaufen darf. Der Verkäufer beim Media Markt meinte dass Indizierte Spiele auch nan Erwachsene nicht verkauft werden dürfen, was nicht stimmt und er sagte sie hätten es komplett aus dem Sortiment genommen. Kennt ihr noch andere Händler die Generals nicht mehr verkaufen? |
#9
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Alle großen Ketten wie Media Markt Saturn etc. werden es komplett aus dem Regal genommen haben. Kaufen kann man es vermutlich nur noch in kleineren Spezialgeschäften.
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Zitat:
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#10
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oder in einem mediamarkt der ahnung hat und deshalb trotz indizierung ein paar exemplare irgendwo aufbewahrt (wie bei uns)
kein plan was der filialleite bei euch für ne nulpe ist *g* also nich die hoffnung aufgeben und einfach überall mal nachfragen ![]() |
#11
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wenn de glück hast , GLÜCK wirste brauchen ...
gibt es ein geschäfft da steht generals noch in den regalen !!! bei uns zum beispiel kann man im schröders getranke markt noch dosen ohne pfand kriegen . gut n pc game und ne dose is was anderes , aber kann ja immer ma sein ... löööl |
#12
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MediMarkt und Saturn bieten indizierte Spiele und "ab 18" Games teilweise in roten Boxen ganz normal in den Regalen an
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#13
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![]() DAs ist schön für euch alle !! Aber ich kann mir Generals erst kaufen wenn ich 18 bin.
![]() ![]() ![]() ![]() Ich wünsche euch viel Spaß und hoffe dass bald Tiberian Twillight erscheint!! |
#14
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Zitat:
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#15
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Ich hoffe innigst dass die BPJM sobald wie möglich verboten wird.
Unterschrieben habe ich schon. Seufz. |
#16
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Von wegen der Kauf fürs Kind ist legal.. lol
Wer indiziertes Material jugendlichen zur Verfügung stellt oder zugänglich macht kann mit einer Geldstrafe oder sogar einer Freiheitsstrafe rechnen. Da labert ihr hier Tagelang von der Indizierung ohne zu wissen was abgeht.. ![]()
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#17
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Zitat:
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#18
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Aha, aber auch du als "allwissender" darfst die Edit/Delete Funktion benützen
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#19
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Ich meine dass die Behörde durch die Klage aufgelöst wird. Das dass dauern wird ( wenn überhaupt) ist mir klar.
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#20
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Zitat:
2. Wenn hier Mist am Stück erzählt wird und dadurch evtl. Leute eine Straftat begehen, wird man es wohl sagen dürfen. 3. Wenn ich auf 2 verschiedene Beiträge eingehe, Poste ich auch 2x.
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#21
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ISt gut leute nciht immer streiten
In kleinern läden bekommt man das sogar so die kümmern sich nicht da drum |
#23
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Wenn du es nicht selber als 16-Jähriger bekommst (was jedoch gar nicht so schwer ist) können das deine Eltern für dich kaufen, weil dann die Verantwortung auf sie übergeht. Es bleibt also den Eltern überlassen, welche Erziehung sie ihren Kindern angedeihen lassen, nur dem Verkäufer halt nicht.
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Spiel mir das 1337 vom Tod! |
#24
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echt traurig dass hier manche immer so extrem aggresiv sind! also ich glaube nicht dass es die kleinen läden noch so öffentlich stehen haben! denn das kann wirklich ziemlich in die hose gehen wenn mal zufällig das geschäft kontrolliert wird! aber wenn man mal nachfragt werden die es bestimmt noch haben! allerdings werden die mit sicherheit nicht noch nachschub bekommen!
also schnell alle läden abklappern! ![]() |
#25
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Zitat:
@Pyro: Genau solche Leute wie dich meinte ich mit meinem 1. Posting. Mach dich erstmal schlau, dann reden wir weiter. Eltern haben dafür zu haften! Und das nicht zu knapp.
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#26
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Kannst ja nochmal nen Juristen fragen, ich kenn das aber genauso wie der Radiergummi ![]()
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Gruß Leo |
#27
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also ich sehe es mal so: wenn die eltern es kaufen würden und es den kindern zu verfügung stellen können die doch einfach behaupten das ihr sohn (oder ihre tochter!) es gekauft haben bevor es indiziert wurde! würde ich jedenfalls so machen!
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#28
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Guter Einwand.
Weiss leider nicht wie sich das ganze dann verhält, gehe aber davon aus, das bei einer evtl. Anzeige oder ähnlichem der Nachweis wann und wo das Spiel gekauft wurde vorgelegt werden muss. Wobei dann evtl. sollte kein Beleg oder Nachweis vorhanden sein, das ganze Zugunsten der Eltern ausgeht.. denn es geht im Zweifel immer noch für den Angeklagten. Seht das mal alles nicht so locker, wegen so vermeindlich kleinen Sachen haben schon ganz andre Leute grosse Probleme bekommen.
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#29
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Hm, meiner Meinung nach ist es egal wann das Spiel gekauft wurde. Theoretisch müssten die Eltern dem Sprößling das Game wegnehmen wenns auf dem Index landet.
Aber nagelt mich darauf nicht fest, das kann nur ein Jurist genauer beantworten.
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Gruß Leo |
#30
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Zitat:
Eine Indizierung hat nichts mit einem Verkaufsverbot zu tun, das heißt lediglich, dass dafür keine Werbung mehr gemacht werden darf. Es darf also in keinem Magazin mehr der Name oder Bider auftauchen, bei Händlern muss es aus den Regalen genommen werden (wenns da steht ist es ja in gewisser Hinsicht werbung). Allerdings darf es "unter der Ladentheke" geführt werden, du musst also danach fragen und wenn du alt genug bist dürfen sie es dir geben. Ich weiß allerdings nicht ob die Altersbeschränkung bei einer Indizierung automatisch auf 18 springt.
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