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dieser passus ist doch praktisch eine blankovollmacht mit der man nahezu jedes spiel, schrift oder sonstige machwerk verbieten kann. bzw das verbot begründen. wenn man die prüfstelle also nicht überzeugen kann, das generals nicht verrohend wirkt (und von diesem attribut kann sich ja dummerweise jeder seine eigene version zusammendenken) dann ist das rechtens nicht angreifbar. ausser du findest einen richter der ne andere auffasung von "verrohen" hat als dies gremium ![]() aber da würde ich mich lieber nicht drauf verlassen müssen ![]() Zitat:
Zitat:
![]() damals war diese angst halt noch nicht so verbreitet. bzw medienwirksam - der antrag kam schliesslich von einem ministerium das bemüht ist gute PR für die nächste wahl zu fabrizieren :[ Geändert von HamsterDesTodes (27-02-2003 um 16:14 Uhr). |