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![]() Zitat:
![]() ich wollte nur darauf hinweisen, das man auch im festen arbeitsverhältnis, ab einer bestimmten betragsbemessungsgrenze, sich privat versichern kann und dann der arbeitgeber die hälfte dazuzahlt. weiterhin ist fakt, das diese bemessungsgrenze in naher zukunft runtergesetzt werden wird...aber psssst.... die bkk junghans ist zum beispiel mit 12,9% günstig @naos woher kommst du denn?
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