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wenn das so ist,
hm dann würde ich mal sagen, bring mir eine schriftliche einverständniserklärung beider erziehungsberechtigten und kopien der ausweise von ihnen. dann denke ich, sind wir auf der sicheren seite. auch wenn sich das nu etwas komisch anhört. is wirklich nu wegen den behörden. weil die strafen für jugendschutzvergehen und der gleichen sind ziehmlich saftig. aber du sagst ja selbst, du darfst. also, seh ich da kein problem bei. gruß center
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