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#1
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Zitat:
Gab bei uns letzthin auch einen politischen Durchschlag, indem entschieden wurde das Sozialhilfebezüger auch in Kurse/Arbeitsmassnahmen geschickt werden können. Der Witz ist aber, dass aus Verfassungstechnischer Sicht ein Sozialhilfebezüger sich weigern kann - der Staat ist verpflichtet ihn zu unterstützen, ob er kooperiert oder nicht... beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) ist das was anderes. Machst du nicht was die wollen kriegst du kein Taggeld, also kein Lohn. Spielst du brav mit, kriegst du deine 80% und darfst dann jeweils zu irgendwelch komischen Info Veranstaltungen und co. antraben. Evtl. auch in Kurse - je nach Ausbildungsstand. Brichst du ab, kriegst kein Geld. Erscheinst du nicht und hast kein Arztzeugnis, wird das Taggeld gestrichen. Und so weiter. Und bei Sinn und Unsinn - Es gibt auch viele Leute die bei solchen Kursen was profitieren können, gerade Computerkurse sind für Leute mit Migrationshintergrund oder auch älteren Menschen eine absolut sinnvolle Massnahme. Über die Zuteilung lässt sich sicher streiten - aber leider braucht es diese Rahmenbedingungen. |
#2
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Wenn du von Dir aus die Maßnahme beendest musst du mit einer Sperrzeit rechnen.
Ob Maßnahmen sinnlos sind entscheidest nicht du! Alle Maßnahmen für die Arbeitslosenstatistik sind sinnvoll. Ob sie Dir helfen ist bedeutungslos. ![]() Die Sperrzeit muss dir mit einer Begründung und Widerspruchsbelehrung schriftlich zukommen. Denke ich jedenfalls das Schriftform erfoderlich ist. Du kannst Widerspruch einlegen. Evlt. kannst du Beratungshilfe beantragen (nur wer kein Vermögen hat) Ratschlag von mir. Immer alles schriftlich geben lassen. Den Empfang von Dir abgegebenen Dingen bestätigen lassen. Telefon oder Mündlich ist gar nichts! Mehr ist auf die Ferne nicht zu sagen. |
#3
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ich hab gute erfahrungen gemacht zum thema rechtsschutz bzw amtlich, bei mir wollten die auch mal zumzicken und nichts machen, nur bin ich dann kurzerhand gleich zum anwalt und siehe da. alles lief wieder
ich habe auch mal sone maßname mitgemacht. was eigendl sinnlos war, da das meiste eh altbekanntes war ( PC Grundkurs etc ) allerdings mus sman auch sehen das das Arbeitsamt damit auch nachprüft ob du überhaupt den willen hast jedne tag nen geregelten ablauf einzuhalten, früh aufstehn etcpp. ausserdem wars so das die 6 monate auf die arbeitslosenzeit zu hälfte angerechnet wurden. also bist 6 monate dahin. aber du hast nur 3 monate abgezogen bekommen ( war für mich insovern vorteilhaft da bei mir das ganze kurz vor ende des anspruchs auf ALG I kam ![]()
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#4
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Wenn man eine vom Arbeitsamt geförderte Massnahme eigenmächtig und ohne Absprache beendet, muss man mit einer Geldsperre von bis zu 3 Monaten rechnen.
Da nützt auch kein Anwalt etwas. Ist alles Kulanz, wenn der Rubel wieder rollt. Einige Kurse wie z.B. Word,Excel ect. sind sicherlich für viele Sinnfrei, aber am Ende bekommt man etwas schriftliches in die Hand. Die dt. Bürokratie/Firma steht ja bei Bewerbungen auf so etwas. ![]() |
#5
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Mit der „Agentur" wurde nun alles geklärt. Da ich dort jetzt nicht mehr als Arbeitslos gemeldet bin, kann ich nun auch über meinen Nebenjob, den ich die ganze Zeit schon mache etwas mehr verdienen als 165€/monat.
Die 3 Monate Sperrzeit habe ich bekommen. Da ich mich jetzt dazu entschlossen habe mich nicht erneut Arbeitslos zu melden, wird mir kein Tag von meinem Anspruch gestrichen und in 3 Monaten arbeite ich eh wieder.
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#6
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Vergiss nicht, die Krankenkasse über deinen geänderten Status in Kenntnis zu setzen.
Dein Beitrag könnte bis zu deinem neuen Jobantritt günstiger werden. ![]() |
#7
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Danke für den Hinweis.
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![]() vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |