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  #1  
Alt 20-09-2009, 19:34
Benutzerbild von Surli
Surli Surli ist offline
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Auf diesem Gebiet sind sich Experten weitgehend einig und es ist eigentlich in meinen Augen auch plausibel. Angenommen ein zu 100% rationaler mensch gerät in eine solche situation müsste abschätzen ob es sich jetzt lohnt ein solches Verbrechen zu begehen oder ob er die Strafe doch lieber nicht in Kauf nehmen will, würde schon bei einem sehr geringen Straffmass vom Verbrechen zurückschrecken. In solchen Situationen funktionieren die Menschen aber leider nicht rational... dann ist es egal ob das Strafmass 5, 10 oder 750 Jahre ist. Negatives Recht funktioniert nicht. Bei vorsätzlichen Verbrechen gehen die Täter idR davon aus, dass sie nicht erwischt werden. Auch in diesem Fall wirkt eine anhebung der Strafen(bei schweren Verbrechen) nichts.

Ich meine, schauen wir uns doch einmal die USA an. Dort ist das strafmass bei den meisten Verbrechen 2-3x länger als z.B. in der Schweiz, für schwere Verbrechen gibt es sogar die Todesstrafe. Ich muss sagen das funktioniert ausgesprochen gut , in den Staaten gibt es deswegen sicherlich nicht 2-3x weniger Gewaltverbrechen.

Das ganze ist ein gesellschaftliches Problem, das Strafrecht kann und darf nicht dafür missbraucht werden zu versuchen gesellschaftliche Probleme zu lösen... nein da machen es sich die Leute welche dies fordern viel zu einfach!
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  #2  
Alt 21-09-2009, 14:25
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ja, es macht kaum einen Unterschied, ob man für ein Vergehen 5, 10 oder 15 Jahre in den Knast kommt.

Aber es macht einen grossen Unterschied wenn ich eine "Dummheit" mache und ich damit rechnen kann max. 3 Monate Sozialarbeit zu leisten oder ob ich 2 Jahre in den Knast gehe...

Das war ja eines der Argumente der Jugendlichen - he, alles kein Problem, wenn wir halt dummerweise erwischt werden gehen wir halt kurz in U-Haft, kriegen eine Verweis von der Schule und machen ein paar Stunden Sozialdienst - das wars - aber wenn die jetzt 5 Jahre (oder mehr) kriegen, hätten sie es sich wohl anders überlegt...
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  #3  
Alt 22-09-2009, 08:27
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Das funktioniert aber nur wenn diese nicht vorher schon auffällig waren, und meines Wissens haben sie die erste Jugendstrafe hinter sich, somit dürfte es wohl nicht mit ein paar Sozialstunden getan sein.

Aber härtere Strafen sind meiner Ansicht nach, wie Surli dargelegt hat, nicht als Abschreckung geeignet. Als was sie Klasse fungierenkann, ist Rache. Diese *********** haben einen Menschen zu tote geprügelt, weil er genügend Rückrad hatte, sich Ihnen bei einem Verbrechen in den Weg zu stellen, die gehören meines Erachtens aus dem Verkehr gezogen, aber nicht zur Abschreckung, sondern weil sie es verdient haben.
Und wo wir dabei sind, die Leute die aussenrum standen und nicht eingeschritten sind, gleich dazu, wegen Totschlag durch Unterlassen.
Und die Verantwortlichen, dass die Notrufsäule ausser Betrieb war sofort verknacken wegen Beihilfe.
Und die Eltern der Jugendlichen kann man gegen die nicht irgendwas unternehmen, wegen Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bzw. Unterlassener Pflichterfüllung(mangelnde Erziehung)

Das Strafrecht ist eine Klasse Form Rache zu üben und Leute aus dem Verkehr zu ziehen, es ist aber definitiv nicht dafür geeignet Jugendliche die Erziehung angedeihen zu lassen, die sie über Jahre vorweg nicht bekommen haben.
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"Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muß anders werden, wenn es gut werden soll."(Georg Christoph Lichtenberg *1742 †1799)
"Demokratie ist die Notwendigkeit, sich gelegentlich den Ansichten anderer Leute zu beugen." (Winston Churchill *1874 †1965)
"Zwei Monologe, die sich gegenseitig immer und immer wieder störend unterbrechen, nennt man eine Diskussion." (Charles Tschopp *1899 †1982)

Geändert von LordMordred (22-09-2009 um 08:31 Uhr).
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  #4  
Alt 22-09-2009, 12:28
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Beim aktuellen Fall frag ich mich vor allem, also was ich so gelesen hab - Die Polizei wurde ja informiert... Warum war die noch nicht da? Also ka, aber bei uns gehts in solchen Fällen ziemlich zackig - Gibt ja ne Extra Bahnpolizei die schnell anwesend sein soll und in solchen Fällen klappt das eigentlich auch...
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  #5  
Alt 22-09-2009, 13:18
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@rap: Ich bin auch der meinung, dass bestraft werden muss damit es eine Wirkung erzielt. Wie gesagt... Strafmass eher sekundär. Aber wenn nicht bestraft wird, bzw. nur mit ein paar Sozialstunden, ist das definitiv das Falsche Signal!

@LordM: Verdient hätten sie es zweifelsohne, nur ist Rache in meinen Augen nie eine gute Motivation. Auch nicht beim Verhängen von Strafen... das führt nur zu weiteren Problemen (Finanzielle, Geselschaftliche bei der Wiedereingliederung. Um zwei zu nennen). Es ist hart zu akzeptieren, speziell für die Angehörigen(Ich will mir nicht vorstellen was das für ein Gefühl ist, zu wissen dass die Täter wieder frei herumlaufen). Doch ich denke wenn über solche Dinge diskutiert wird muss rational und im grossen Rahmen überlegt werden.
Ich denke es wäre nicht richtig die "Zuschauer" zu belangen, in solchen Situationen sind die meisten Menschen vor Angst blockiert. Doch die Eltern sollten in meinen Augen ganz klar zur Verantwortung gezogen werden... nicht nur in diesem Fall dies passiert allgemein, zumindest bei uns in der Schweiz, viel zu selten.
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  #6  
Alt 22-09-2009, 13:36
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Ein Strafrechtsprofessor der ETH Zürich traf es vor kurzem doch eigentlich ganz gut: Die Gesetze und Strafmassnahmen wurden zu einer Zeit verabschiedet, in der es noch nicht diese Gewalt und Probleme hatte die heute da sind. Die jetzigen Gesetze und Straflagen sind schlicht weg veraltet und nicht angepasst an die heutigen Standarts. Das betrifft die Dauer sowie auch die Massnahmen.
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  #7  
Alt 25-09-2009, 00:04
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Manchmal wünschte ich, die Situation im Film Death Race 2008 wäre Wirklichkeit...
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