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  #1  
Alt 30-06-2007, 01:44
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Tyrael Tyrael ist offline
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Zitat von Naos Beitrag anzeigen

Ich nehme mal an du meinst damit "im Zweifel für den Angeklagten". Weiß nicht ob das dort zieht, aber ich nehme es mal stark an - gibt es überhaupt ein "Im Zweifel gegen den Angeklagten"?
zumindest in der Schweiz, ja. Liegen keine eindeutigen Beweise vor, wird es auch keine Verurteilung geben. (Aber ob das in der Türkei so ist...würde mich nicht wundern falls nicht)

@Mosch: Ihr habt meinen Bauch mit euren Zeilen heftig zum beben gebracht!

Was mich ja interessiert: Das Mädchen hat ja wie ich das mitbekommen habe nie betritten, dem Jungen ihr richtiges Alter zu leugnen. Nach Schweizer Recht wäre bei einer Differenz von 2 Jahren (nach ZGB maximal 3 Jahre) Sex zwischen Minderjährigen schonmal nicht strafbar (zumal es ja garnie dazu kam). Da sie gelogen hat, und die Wahrheit wohl kaum feststellbar war, befand sich der Junge im guten Glauben (welcher ausdrüklich geschützt wird) und wäre nicht strafbar. Die Behauptung, dass er sich irgendwie an ihr verging, nachdem sie ihn getäuscht und auch noch aufs Zimmer (und aufs Bett) "geholt" hat, während noch weitere Personen im Zimmer war (Sie hätte sich also ohne weiteres wehren können, hätte sie es nicht gewollt) wirkt irgendwie......seltsamerweise....schon fast verdächtig für Galileo Mistery.....unglaubwürdig. Würde das türkische Gericht aufgrund dieser Beweislage anders entscheiden, könnte ich das nicht verstehen.

Würden neue Beweise auftauchen und seine Schuld bezeugen, fänd ichs richtig, dass er seine Strafe auch da absitzen müsste. Ist schliesslich türkisches Recht, und wer Straftaten begeht kann ja nicht erwarten, dass man in die luxuriösen Gefängnisse in der Heimat gebracht wird, weil man was besseres ist oder so.
__________________
Erst schiessen, später fragen!
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  #2  
Alt 30-06-2007, 01:56
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Kommt drauf an ob man das erwarten kann oder nicht (die Überstellung in ein deutsches Gefängnis)... Ich denk in dem Fall schon und die Eröffnung eines deutschen Verfahrens ebnet den Weg dorthin.
In einer Sache in der ein Erwachsener ein Strafverfahren zu erwarten hat weil er geklaut hat, einen Mord oder eine Vergewaltigung beging, seh ich den ausländischen Knast als gerechtfertigt an. Wer bewusst in einem fremden Land Mist macht sollte auch nach der dort geltenden Rechtsprechung behandelt werden...

Das hat jetzt nichts damit zu tun, daß ich das Vorgehen der türkischen Justiz nicht als ok ansehen würde - nur ist ein Junge von 17 Jahren in einem deutschen Untersuchungsgefängnis (und dazu würde es bei einer Überstellung eh nicht kommen, die Fluchtgefahr ist ja weg) deutlich besser aufgehoben.

Wenn das Verfahren in der Türkei bleibt ist eigentlich davon auszugehen, daß er mit der Mindeststrafe davon kommt, das wären, da er minderjährig ist, 3 Monate. Und davon hat er fast alles abgesessen, nach der Verhandlung wäre er dann frei.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 30-06-2007, 13:10
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Alkoholkonsum muss die Mutter ihrer 13-Jährigen ausdrücklich genehmigt haben. Loraine: „Da gab’s im Hotel pinke Bänder und grüne Bänder. Mit Grün durfte man Alkohol trinken. Und weil die alle ein grünes Bändchen hatten, sind wir erst mal davon ausgegangen, dass sie so alt sind.“
Der ganze Artikel dazu hier.

Das sich jetzt aber auch noch der dt. EU Kommissar in die Geschichte einmischt, macht das ganze nur noch schwieriger.

Das zeugt nicht gerade von Vertrauen in das türkische Rechtssystem.
Das unsere Frau Merkel sich da schon einbringt, macht das ganze nicht leichter, sondern fordert eher zu drastischeren Massnahmen herraus.

Geändert von Germane45 (30-06-2007 um 13:14 Uhr).
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  #4  
Alt 19-12-2007, 01:37
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So wie es momentan aussieht, haben unsere türkischen Nachbarn das Problem zu uns abgeschoben.
Der junge Mann darf bis April 2008 nach Hause. Dann geht die Verhandlung weiter.

Wird er aber wieder zur Gerichtsverhandlung in die Türkei fliegen?
Die Gerichte dort hoffen wohl mal nicht.
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  #5  
Alt 19-12-2007, 02:37
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Hm, gerade kam im TV das sein Anwalt meinte er fliegt dann im Frühjahr 2008 wieder in die Türkei zur Verhandlung...
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  #6  
Alt 19-12-2007, 21:03
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Verrückt

Hio

Selber Schuld, wenn er es macht...
Ich pers. würde es nicht machen, nach dem ganzen Hick-Hack.
Sicherlich werden sie ihn dann nicht wieder in U-Haft stecken...aber ...mmhh...man weiss ja nie!

Sollte er fliegen und dort für schuldig erklärt werden, so bekommt er seine Strafe da....wird aber nach ca.3Monaten abgeschoben und darf seine Strafe hier absitzen...

Fliegt er nicht und wird schuldig gesprochen, so muss die BRD ihn nicht ausweisen... und er muss auch nicht die Strafe in Deutschland absitzen...

Im mom prüft die Staatsanwaltschaft, ob bzw wie sie gegen Marco ermittelt etc. da ja immer noch der Vorwurf des Sexuellen Missbrauchs im Raume steht und sie somit gezwungen sind.... Allerdings gibt es ja keine zeugen die ihn belasten bzw entlasten...sprich nur die Aussage zu Protokoll ...was in der Deutschen Rechtsprechung nicht für eine schulderklärung reicht!

Ooohh man...ein hin und her...wie was wo...

in diesem sinne³:
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Muchas Maracas


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  #7  
Alt 20-12-2007, 10:58
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Dark Warrior Dark Warrior ist offline
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Hab gestern in der Zeitung gelesen, dass ihn jetzt RTL "nicht freilässt"!

Selber Schuld, seine Familie wenn die ein dummen Vertrag mit RTL eingehen.
Ich würde den Teufel tun und nach Hause gehen auch wenn es son verrunzelten Vertrag gibt.
__________________

Geändert von Dark Warrior (20-12-2007 um 11:41 Uhr).
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  #8  
Alt 20-12-2007, 13:42
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Zitat:
Zitat von Bossi442 Beitrag anzeigen
Sollte er fliegen und dort für schuldig erklärt werden, so bekommt er seine Strafe da....wird aber nach ca.3Monaten abgeschoben und darf seine Strafe hier absitzen...
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Überhaupt würde ich an seiner Stelle die Länder Türkei und England meiden. Hier in Deutschland wird vielleicht ermittelt aber spätestens die Verhandlung dürfte relativ ergebnislos verlaufen. Entscheident ist für ihn, dass der sachverständige Arzt in der Türkei eine Vergewaltigung bereits verneint hat und daher das Interesse der Justiz im Endeffekt recht gering sein dürfte.

Über einen Vertrag mit RTL habe ich noch nichts gelesen aber es war irgendwie klar, dass man aus der Geschichte versucht Profit zu schlagen. Was übrigens in doppelter Hinsicht pervers ist. Denn auch wenn er kein Vergewaltiger ist, so ist er auch sicher kein Heiliger.
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