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#1
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Am liebsten würde er auch die Unverletzbarkeit der Wohnung nur noch am Papier haben, mit so vielen Ausnahmen dass sie quasi nicht mehr gilt. Sry aber das sind die drei mutmaßlichen terroristen echt nicht wert.
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Nach der GetBoinked5 von [Unbekannt]: "Ich hab aus Gewohnheit und Versehen zu meiner Freundin gesagt: Thekenschlampe bring mir noch n Bier" |
#2
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Da steckt doch mal wieder die Musik und Film Industrie dahinter, damit sie ihre 1000 Raubkopierer monatlich hochnehmen können
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#3
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Ein Vortrag über den Schutz vor Durchsuchung (Hausdurchsuchung und Internetdurchsuchung)
http://video.google.de/videoplay?doc...57277331&hl=de Was lernen wir daraus? - Festplatte immer verschlüsseln (auch wenn nur Linux oder Ferienbildchen drauf sind->die Polizei soll dich daran die Zähne ausbeissen ![]() - nichts sagen, auf Mängel achten - Onlinedurchsuchung wird schwieriger, als der Innenminister glaubt - oft Drohungen; wie die der Musik/Filmindustrie "Raubkopierer sind Verbrecher." Dieser Satz ist doppelt falsch, denn Raub ist ein gewaltsames Entwenden (mit Androhung oder Umsetzung von verbaler oder phyischer Gewalt) und ein Verbrechen ist ein Vergehen, das mit Strafe über 1 Jahre geahndet werden. Also muss es so heissen: "Schwarzkopierer sind Vergeher." Zudem der Oberhammer: Meistens gibt es bei Filesharing etc. kleine Strafen (Bewährung, Tagessätze) - und die Seite www.hartabergerecht.de meint "bis zu 5 Jahre". Das müssen schon komerzielle Kopierringe sein, meinte Herr Vetter (www.lawblog.de) War sehr interessant. Nur muss ich mich mal mit einem Bekannten (der Rechtsanwalt ist) in Verbindung setzen, was denn davon auch in der Schweiz gilt. Vieles wohl ähnlich (Prozessordung gibt es z.B. auch)
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" Geändert von saemikneu (14-04-2007 um 00:08 Uhr). |