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#1
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2. Ich bin der Meinung, man darf sich tendenziell über alles lustig machen. Es gibt zwar Geschmacksgrenzen, aber die haben überhaupt keinen bindenden Charakter... <-
Nur um darauf mal einzusteigen ... Hast du ne Familie ? Sach mal bescheid wenn sie irgendwie bei nem Autounfall verreckt , ich stehe darauf über sowas zu lachen wenn ich lese "Frau , Ehemann bei Autounfall tödlich verreckt" Wenn ich dann auf der Beerdigung auftauche ists sicherlich angenehm ... ich glaub ich lach dann nochn bisl rum , uriniere vielleicht aufs Grab und schau dich danach einfach mal an ob du deinen Satz immer noch so meinst ![]() |
#2
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"Tödlich verreckt" gefällt mir.
![]() Und wenn du das lustig findest, ist das doch in Ordnung, was geht mich das an? Brauchen wir wirklich ein Gesetz, in dem den Leuten ganz haarklein verboten wird, über dies und jenes zu lachen? Natürlich stehe ich immer noch zu meiner Aussage. Man darf sich über alles lustig machen, es kommt bloß darauf an, dass es gut gemacht wird. Bloß mit dem Finger drauf zeigen und laut lachen erfordert irgendwie zu wenig Intelligenz und wird auch niemanden zum Mitlachen anregen...
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Also sowelche Politiker sollte man ihr Amt abnehmen! |
#4
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Da stehts schwarz auf weiß, was ich hier auch schon mal erwähnt hatte.
![]() Danke Harry.
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Zitat:
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#5
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Für mich kam der Bund irgendwie nie so richtig in Frage. Weil alles was ich richtig cool fänd wäre wegen meinen Augen wieder nix geworden... Und dann hab ich mir gedacht, die Zeit die du im Grundwehrdienst bist kannste in der Wirtschaft mehr machen (irgendeine Arbeit zu bekommen war glücklicherweise noch nie ein Problem für mich bisher).
Und weil ich ja so Feuerwehr"besessen" bin, hab ich mir halt gedacht "das Praktische mit dem Nützlichen verbinden" (oder wie sagt man? ![]() ![]() |
#6
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Immer werden die Luftwaffensicherer weggelassen
![]() Zitat:
no comment... Geändert von Little.B (13-03-2007 um 00:46 Uhr). Grund: Rechtschreibung und so... |
#7
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hatte schon vor 3 jahren meine musterung und wurde t2 gemustert. Habe keine brille, bin nicht übergewichtig, einen leichten haltungsschaden, bei einer größe von 195cm. War zur Musterung kerngesund und wurde nicht eingezogen, da ich eine ausbildung bei der polizei nrw angefangen habe. Diese plane ich aber aus gründen wie langeweile abzubrechen. naja evtl muss ich auch wegen meiner gesundheit. naja.
Habe nach einer einlieferung ins krankenhaus am 25.02.2006 mit verdacht auf herzinfarkt, die meldung erhalten dass ich momentan unter einer herzmuskelentzündung mit herzrythmusfehler leide. Ich habe vor 3 jahren nicht verweigert. Nun frage ich mich, ob diese herzmuskelentzündung einfluss auf einen evtl. bevorstehenden wehrdienst hat.
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