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#1
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Ja das seh ich auch so. Oder will man jeden 2 bestrafen, weil er Sachen aus dem I-Net läd ..... dann gute Nacht unserer verschuldeten Gesellschaft
![]() Naja vielleicht sollte die Musikinduistrie auch mal bei ihnen die Fehler suchen .... vielleicht sind einigen ein Album mit 12 Liedern für 20€ auch zu teuer .... Zudem ist es doch menschlich das man immer das Beste für den geringsten Preis haben möchte .... und wenn es schon so welche Dinge wie Internettauschbörsen und Brenner gibt .... Ich denke das ganze war abzusehen ...... ![]() MFG DanI
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![]() Member der GSG9 seit 17.07.2003 Leader der AoSaG seit 29.03.2004 |
#2
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Haha oschti
![]() Aber eigentlich wollte ich damit fragen, ob die Versicherung den Anwalt + Gerichtskosten (welche ja anfallen beim verlieren des Prozesses). Aber so wies scheint nur die Anwaltskosten. Das die mir d Buess nöd zahled isch sogar mir klar ![]() |
#3
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diese 50 sind aber scheinbar nur "private Raubkopierer, weil es in der Schweiz kaum mehr professionelle oder halbprofessionelle Raubkopierer gibt" (siehe Text oben).
IFPI sagt klar, dass sie JEDEN Downloader/Kopierer verfolgen und bestrafen wollen und dies auch tun werden. Ich denke aber eben, dass das ganze nur eine PR-Kampagne ist und sie die Leute nur einschüchtern wollen. Den gegen "gelegentliche Downloader" (was wir alle wohl mal sind) haben sie kaum rechtliche Mittel diese zu bestrafen - und wäre vor allem zu kompliziert und schlussendlich zu teuer. |