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  #1  
Alt 18-07-2005, 14:15
Benutzerbild von Bossi
Bossi Bossi ist offline
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Rein Rechtlich hat Manu sich strafbar gemacht !
Strafbar der Körperverletzung und das noch vorsätzlich!

Die handhabung von Notwehr greift da nicht!

Es kann eine notwehr situation zwar auch auf grunde einer psychischen bedrängniss entstehen, da ist aber eher der die Affekthandlung greifent.

Sobald ein "Körperlicher" kontackt zustande kommt , kann manu im sinne der Notwehr handeln!

Das ganze aber auch nur in der Verhältnissmäßichkeit!
Bedeutet...wenn er Manu an den Arm packt , darf manu nicht ein messer nehmen und ihn abstechen . Ist zwar notwehr , aber wird nicht wirklich bewertet , da die verhältnissmäßichkeit nicht passt!


Notwehrprovokation:

Ein Sonderfall liegt vor, wenn der Angegriffene die Notwehrlage selbst (etwa durch Provokation des Angreifers) entweder mit Vorsatz oder auf andere Weise herbeigeführt hat. In diesem Fall spricht man von einer Notwehrprovokation.

Die Rechtsprechung geht gegenwärtig davon aus, dass in diesem Falle dem Provokateur zumindest das Ausweichen zumutbar ist, der Grundsatz, dass das Recht dem Unrecht nicht weichen müsse, also nicht zur Anwendung kommt. Dogmatisch wird dies entweder über die Auslegung des Tatbestandsmerkmals der Gebotenheit oder - wie auch sonst im Rahmen der gebotenen Verteidigung - über die möglichen "sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts" begründet.

Daneben wird im Schrifttum auch eine Haftung aus einer actio illicita in causa erörtert. Diese Rechtsfigur will ähnlich wie die actio libera in causa darauf abstellen, dass die Notwehrlage ursprünglich (in causa) nicht gegeben war, so dass die Notwehrhandlung in causa rechtswidrig (illicita) gewesen wäre. Der Bundesgerichtshof hat eine derartige Haftungsausdehnung jedoch abgelehnt. Einer weiteren Auffassung zufolge bleibt das volle Notwehrrecht auch bei "provozierten" Angriffen bestehen, da alleine die Tatsache, dass die Notwehrsituation durch eine Provokation entstanden ist, nicht dazu führen kann, dass man sich nicht mehr gegen gegenwärtige, rechtswidrige Angriffe zur Wehr setzen darf.

EDIT: Zusatz zur deiner Frage , ob man da was machen kann...sprich rechtlich vorgehen, wegen der VERBALEN ATTACKE!

In erster linie greift wohl hier die

Nötigung:
Der Tatbestand der Nötigung in § 240 Strafgesetzbuch (StGB) lautet:
(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Die Nötigung als Straftat stellt ein Vergehen dar. Die Strafbarkeit des Versuches ergibt sich aus § 240 Abs. 3 StGB.

in diesem sinne:
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  #2  
Alt 18-07-2005, 14:36
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Mirage Förster

 
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Nur mal so nebenbei ich denk mal jetzt nicht das dieser Typ wegen einer Ohrfeiger jetzt vor gericht geht.Ausserdem soweit wie ich oben mitbekommen haben verfolgt der Typ manu ja regelrecht und sowas net man soweit ich weis "Belästigung"oder kein ahnung.

Aber aufjedenfall wenn ich so en Typ an meinen fersen hätte, hätt ich ihm schon schon angesprochen wieso er das macht und falls er mir kein trifftigen grund geben würde oder er das nur macht weil er villt Geil auf mich ist, oder einfach nur Dumm dann hätt "ICH" ihm einfach paar aufs Maul gegeben.Und gut ist.
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  #3  
Alt 18-07-2005, 14:43
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ja also es ist eigentlich ne klare situation nur unternimmt die polizei erst was wenns zu spät ist

leider...
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Das hast du toll gemacht, dafür bekommst du einen Stern!
  #4  
Alt 18-07-2005, 14:47
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Ist so!!!Die Polizei kommt sowieso immer wenn es zuspät ist ,hab selber schon öfters die Erfahrung gemacht Und manchmal so dumm wie die Sind sogar die falschen abführen.
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  #5  
Alt 18-07-2005, 14:49
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Brauche mal ne Starken Kaffee, damit ich hier weiter Arbeiten kann!

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  #6  
Alt 18-07-2005, 14:52
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hier schon da für dich bossi aber pass auf verbrenn dich nicht ist noch sehr heiß!
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  #7  
Alt 18-07-2005, 14:52
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joo hier hast n starke kaffee
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  #8  
Alt 18-07-2005, 14:53
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jetzt hast 2 sasch aber musst halt leider jetzt auch 2 zahlen
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  #9  
Alt 18-07-2005, 14:53
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ja man sollte dan diese komischen sprays mitnehem die man einem in die augen sprüht und eigentlich wen er gedrot hat dan kann die polizei glaube ich schon was tun sowas wie wen er sich noch einmal näher als 200 schritte nähert wierd er eingebuchtet oder sowas ja oder halt wegen belästigung anzeigen!
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  #10  
Alt 18-07-2005, 15:01
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Jo thx. aber ich denke der Kaffee geht auf kosten des HAUSES oder???

@Manu: Wo kein Kläger da kein richter !

Auf grund dessen was du mir im Icq geschildert hast, ist der Tatbestand der Nötigung absolut erfüllt...wenn nicht sogar der schweren Nötigung (androhung von gewallt etc)!
Aufgrund dessen würde ich sovort eine Unterlassungsklage anstreben und einreichen lassen von deinem Anwalt /bzw der Polizei!

Er wird danach aufgefordert jenes zu unterlassen ...sollte er es nicht tun, werden Rechtliche schritte eingeleitet , die mit Freiheitsentzug etc. bestraft werden !

@Max: der tatbestand der Sexuellen Belastigung ist leider nicht gegeben und erwiesen!
Am arm packen ist keine sexuelle belästigung oder Sexuellenötigung!
Da ist eher wiederum die Körperverletzung angesetzt, wobei es hier eher im Minderschweren Fall ist und somit strafrechtlich nichts bringen wird!

in diesem sinne:
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  #11  
Alt 18-07-2005, 15:14
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Max, mein nicht gut erzogener Sohn, stelle ich gerade fest Ich stehe nicht wirklich auf fast 50jährige, ausserdem habe ich hier einen "alten" Mann zu Hause
Ich war dem sein seelischer Mülleimer, wenn ich gearbeitet habe, und es ist rum gealbert worden, doch wenn mich jeder, mit dem ich rumalber , gleich verfolgen würde, dann müsste ich echt auswandern

Ich hoffe, das nun Ruhe ist, ansonsten werde ich Sash seinen Rat befolgen, kann ja nicht angehen, das der machen kann, was er will, auch wenn der so ein komisches Attest hat

So ich hätte noch gerne ein Wasser und danach bin ich erstmal weg.
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... Ich würde mich ja geistig mit dir duellieren,
aber ich sehe,
du bist unbewaffnet ...
  #12  
Alt 18-07-2005, 14:45
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Und gut ist es ebend nicht!

Das ist eine grobe körperverletzung!

Und es wäre nicht eine "normale" sondern eineVorsätzliche Körperverletzung
Der Grundtatbestand der Körperverletzung wird in § 223 StGB normiert:

(1) Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.

Eine körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene oder substanzverletzende Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, als Gesundheitsschädigung gilt das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also vom normalen Funktionieren des Körpers abweichenden, Zustandes, auch wenn er nur vorübergehend ist. Irrelevant ist in beiden Fällen, ob das Opfer Schmerzen erleidet. Auch das rechtswidrige Abschneiden der Haare erfüllt damit den Tatbestand der Körperverletzung.


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  #13  
Alt 18-07-2005, 14:49
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bossi es gibt in deutschland soviele ausnahmen klauseln usw... manu hat sich nicht strafbar gemacht wenn sie bedroht wurde und dann wurde halt die manu von ihm bedroht

denn drohung darf mit notwehr geandet werden


hier kommt die neue deutsche welle...
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  #14  
Alt 18-07-2005, 14:53
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Hey, der Typ ist ganz einfach scharf auf mich, sorree, habe ich bestimmt nicht beabsichtigt !
Ich weiss, das mit meiner Kollegin das Gleiche gemacht hat, es ging sogar soweit, das er ihr Familie mit reingezogen hat, und das auch nur, weil sie dem geholfen hat.
Und ich werde ihm wohl das Gefühl gegeben haben, einen neuen Freund gefunden zu haben, weil ich ihm zugehört habe, und einfach halt da war.Und nachdem ich festgestellt habe, das er mehr von mir wollte, habe ich ihm natürlich meine Meinung gesagt, und was ich nun davon habe, das seht ihr ja.

btw, bevor ich ihm eine gezwiebelt habe, hat er ich aber angepackt am Arm, bis jetzt hat er nichts gemacht, und wenn er meint, er muss mich anzeigen, es gibt keine Zeugen, die das gesehen haben, das ich ihm eine geklebt habe.
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  #15  
Alt 18-07-2005, 14:54
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Zitat:
Zitat von Bluesky71
Hey, der Typ ist ganz einfach scharf auf mich, sorree, habe ich bestimmt nicht beabsichtigt !
das sollen wir jetzt glauben

nein spaß bei seite manu sexuelle belästigung??? störung der privatsphäre???
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  #16  
Alt 18-07-2005, 14:56
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am arm packen = körperverletzung 2-3 blaue flecken und er is drann ^^
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  #17  
Alt 18-07-2005, 15:00
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in amerika müsste er dafür schon für 5jahre in knast und 500.000$ zahlen...
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