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#1
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Nunja, aber bei sowas find ich gehts ums Prinzip *g* man muss die Hunde mit ihren eigenen Waffen schlagen.
Hat sich denn was getan, seit dem du Widerspruch eingelegt hast ? Wenn ja, was ?
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Manche Leute sagen, Fußball ist ein Spiel auf Leben und Tod.
Ich mag diese Haltung nicht. Es ist viel ernster als das. |
#2
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Jupp, es kam vom Anwalt (jetzt nicht mehr vom Gericht) ein Schreiben, dass sie eine Begründung möchten. Ich schicke ihnen jetzt einfach den vorangegangenen Briefwechsel zu.
@Prinzip: Ich steh eigentlich auch auf das ganze Prinzip Gedöns - bloss seh ichs prinzipiell nicht ein auch nur einen Pfennig für die ganze Sache auszugeben (wobei ich schon genügend Stress, Porto und Zeit investiert habe ![]() to be continued... |
#3
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Darauf würde ich gar nicht antworten. Du könntest unbeabsichtigt irgendetwas schreiben, was Dir rechtlich zum Nachteil gereichen könnte.
Die müssen beweisen, daß sie Ansprüche an Dich haben. Das können sie aber nicht...also laß sie mal machen. Laß sie ruhig auflaufen. Einen Anwalt würde ich erst einschlaten, wenn sie klagen. Nicht eher. Dann bekommst Du auch alle Anwaltskosten ersetzt und zwar vom Kläger. |
#4
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Schreiben werd ich persönlich nichts. Ich werde lediglich den Schriftverkehr anhängen, den ich bereits mit dem Inkassobüro führte. Den müssten die eigentlich auch vorliegen haben...
Aber gleich mal garnicht antworten? hmmm... ...ich weiß nicht so recht. |
#5
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gar nicht anworten kann als Verweigerung gelten was sich in einem möglichen, späteren Gerichtsverfahren negativ äussern kann.
Aber wie Du siehst schreiben hier alle die ein wenig Ahnung haben im Konjunktiv, denn schlussendlich ist bei solchen Sachen fast alles möglich und niemand ist Prophet - ein Restrisiko bleibt immer. Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung: möglichst wenig investieren und die Gegenpartei die Arbeit machen lassen. Denn der wer das Geld will soll und muss investieren und agieren. Ich sehs momentan gerade andersrum, ich will von einer Firma Geld welches mir zusteht. Aber wenn die auf stur schalten wird es einfach übel und man muss sich überlegen, ob es der ganze Aufwand wert ist... und genau das wird und muss Arcor ja auch bedenken... |
#6
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wenn sie jetzt schon vom inkassobüro übers gericht zum anwalt gekommen sind, dann denk ich werden sie auch noch weiter gehen...
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#7
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Bei uns is es auch sone Geschichte. Letztens bekam mein Vater ein schreiben von T-Online. Indem stand das der Vertrag Eco gekündigt wurden ist. Wir hatten jedoch gar keinen Vertrag bei T-Online und somit haben wir auch nie etwas gekündigt. Jetzt is meinem Vater aufgefallen das T-Online schon 7 Monate lang einen Betrag von 6,95€ eingezogen hat. Daraufhin hat mein Vater dort angerufen und gefragt was das für ein Vertrag sei und das wir eigentlich gar keinen haben. Die von T-Online konnten nur sagen das es irgendein Internetzugang sein muss und das sie das ganze prüfen werden. Komischerweise habe ich aber meinen Internetzugang bei 1&1
![]() ![]() MFG DanI
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![]() Member der GSG9 seit 17.07.2003 Leader der AoSaG seit 29.03.2004 |
#8
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Zitat:
Ich kann dazu nur sagen, ich habe auf so ein Rechtsanwaltschreiben nicht geantwortet und sie haben nichtmal geklagt. Von den Dutzenden Inkassobüroschreiben ganz zu schweigen. Ich würde dem Anwalt auch deshalb keinen Schriftverkehr zukommen lassen, weil er sich dann gezielt darauf vorbereiten kann, was Du vor Gericht gegebenenfalls vorlegen wirst. Wozu ihm eine solche Vorlage geben? Wär doch dumm. Und zu Makemebub: Dein Vater muß seinen Kontoauszug monatlich prüfen und unberechtigte Abbuchungen sofort zurückbuchen lassen. |
#9
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Zitat:
Einfache "Zahlungsaufforderungen" etc. von unbekannten Firmen kann man als Privat-Person durchaus ignorieren. Aber keine von Firmen, mit denen man sonst im Kontakt steht (zB falsche T-COM Rechnungen etc pp). |