#11
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ich war deshalb sogar extra beim anwalt und hab richtig dafür geblecht ...
unter 16 is nicht. gewaltverherrlichende spiele, ohne *aufsichtsperson*, alkoholausschank, rund um die uhr (jugendschutzgesetz), ... blabla wenn ich mir das jetzt alles nochmal durchlesen muß, krieg ich glaub ich nen koller ... also, kurz und bündig: is nich
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![]() ... BoinK !!! |