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  #1  
Alt 31-12-2007, 18:09
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
Pinguin

 
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gersultan ist ein C...
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der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
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  #2  
Alt 31-12-2007, 18:52
MewtoX MewtoX ist offline
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Zitat:
Zitat von gersultan Beitrag anzeigen
der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
nur mal gesetzt den Fall, sowas passiert:

Haben sie einen Film, damit ich die Reaktionszeit testen kann? Oder ein Spiel? Ich brauch keinen Monitor, der bei schnellen Bewegungen anfängt zu flimmern... "Sekunde der Herr, ich schaue gerade mal nach"... 2min später: "Nein, tut mir Leid, aber ich denke er sollte ihren Ansprüchen gerecht werden, sollte er das nicht, können sie ihn jederzeit wieder zurückbringen (Rückgaberecht nur innerhalb von 14 Tagen).

Ich zu Hause, angeschlossen, geht nicht -> zurück zu Mediamarkt, antwort der Filiale:

"Tut mir Leid, Umtausch ausgeschlossen... auch wenn es ein Ausstellungsstück war, sie hatten doch die Gelegenheit sich das Gerät ausführlich zeigen zu lassen und es hier zu testen!" Oo WTF?

Ne is klar, wird zwar keiner machen, aber Recht haben sie schon... Habe letztes Jahr vor Weihnachten ein Telefon gekauft, 30€ Schnurlos, und wollte es nach Weihnachten wieder zurückbringen... A**** gibts nicht mein der unfreundliche Verkäufer... Habs bei dem Sohn gekauft, aber anscheinend hat sein Daddy ihn dann geimpft, "wenn es nicht Defekt ist, MÜSSEN wir gar NIX zurücknehmen"... ich hätte es in dem Moment mal auf den Boden werfen sollen und sagen sollen, was soll ich mit nem Kaputten Telefon... Kameras gabs in dem Laden nicht... aber nya, was soll ich mich mit ner Pfeife streiten, sind ja "bloß" 30€ gewesen...

Mfg. ^^
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  #3  
Alt 31-12-2007, 19:01
Benutzerbild von gersultan
gersultan gersultan ist offline
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MewtoX, wenn der Verkäufer dir zusichert, dass du das Gerät binnen 14 Tage wieder zurückbringen kannst, ist das etwas anderes, als ein "allgemeingültiges" Recht Man sollte für sowas aber dann besser entweder einen Zeugen haben oder es sich schriftlich bestätigen lassen

zum Thema Telefon: Ich würde es auch nicht zurücknehmen Denn als "neu" darf man es nicht mehr verkaufen, also was soll ich als Verkäufer dann noch mit dem Teil!? Als große Kette kann man dies vllt noch wegstecken, aber als Einzelhändler? Selbst wenn es defekt wäre, gibt es kein Umtauschrecht... Ausnahme halt, wenn vorher Umtausch bei "Nichtgefallen" abgemacht war ansonsten gibt es ja noch immer die eine oder andere Möglichkeit einen Kaufvertrag zu wandeln

aber das ganze für hier noch doch etwas zu weit ins off

edit:
Zitat:
Zitat von AMD-Powered Beitrag anzeigen
Geh mal in nen z.B. Media Doof und begutachte eine Graka im Karton ob sie auf deinem Rechner bringt was "versprochen" wird...
wenn ein Gerät eine zugesicherte Eigenschaft nicht besitzt, ist dies sicherlich kein "normaler" Umtausch mehr

Geändert von gersultan (31-12-2007 um 19:03 Uhr).
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  #4  
Alt 31-12-2007, 18:56
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Klar, kann da ja auch alles ausprobieren.

Geh mal in nen z.B. Media Doof und begutachte eine Graka im Karton ob sie auf deinem Rechner bringt was "versprochen" wird...
...praktischerweise hab ich meinen Rechner dabei um es zu testen.

Oder wie MewtoX Beispiel mit dem Monitor. Da laufen auf allen Monitoren die gleichen Vorführfilmchen, welche extra zu Demo-Zwecke erstellt werden damit selbst das schlechteste Gerät noch ne Chance zum Verkauf hat. Wenn du was eigenes dabei hast, wirds garantiert nicht damit vorgeführt. Ausnahme ist ein anständiger Laden.
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Gruß AMD-Powered
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  #5  
Alt 02-01-2008, 14:48
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Zitat von gersultan Beitrag anzeigen
der Sinn beim Fernabsatz ist ja, dass du den Kauf vorher nicht begutachten kannst, was du im Geschäft ja durchaus machen kannst
Bei Gamestop ne 360 gekauft. Das Gerät war noch lauter, als die Teile eh schon sind. Reaktion von Gamestop? "Nehmen wir nicht zurück und tauschen wir auch nicht aus. Versuchs mal bei Microsoft direkt."
Das konnte ich vorher definitiv nicht erkennen und der Händler weigert sich, das Gerät zu bearbeiten. Klar hab ich Garantieansprüche gegenüber Microsoft, aber ich kauf doch bei einem Händler in der Nähe, um jemanden in der Nähe zu haben, der sich um Garantiefälle kümmert.
Ich hab daraus meine Konsequenzen gezogen und bestell nur noch bei (reputablen) Internetshops, wenn das möglich ist, was auch bisher IMMER preiswerter war (übelster Vergleich: Kane and Lynch bei Gamestop 59,99€, im Internet gekauft für 20€). Wobei man Gamestop im besonderen ja jetzt als Vorteil anmerken muss, dass die ohne weitere Nachfrage auch geöffnete Videospiele 7 Tage lang wieder zurücknehmen, was im Endeffekt natürlich auch auf kostenlose Raubkopien herauslaufen kann... solltet ihr aber nicht machen, is böse
__________________
Zitat:
Zitat von Mokus Beitrag anzeigen
PS: Das Loch interressiert mich schon seit 7 Jahren
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  #6  
Alt 02-01-2008, 15:22
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Wieso kostenlose Raubkopien Oo?
Ich würds eher als Gratis Videothek nutzen
Solche Singleplayer Witze wie Crysis oder Bioshock ausleihen, durchzocken und zurück geben
Ist vor allem nichtmal illegal oder ?
Man umgeht ja keinen Kopierschutz usw, löscht das Programm ebenfalls wieder usw...
Und hat keine Kosten sondern hinterlässt nur 7 Tage lang nen Pfand.. ^^
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  #7  
Alt 02-01-2008, 16:44
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Fieser Pappkopp

 
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Oder so. Sollte man ja auch nicht machen, is fies. Aber keine Angst, ich sags nicht weiter
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  #8  
Alt 02-01-2008, 18:16
Benutzerbild von Apokus
Apokus Apokus ist offline
Supreme Commander

 
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Wieso ist das fies ? oO
Ich teste das Produkt, und wenn mir der kurze SP zu wenig ist für das Geld geb ichs wieder zurück.. wo ist das fies
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