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  #1  
Alt 17-08-2009, 17:01
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Macbooks-Ottoversand und der Kaufvertrag

Otto hatte versehentlich Macbooks, die normalerweise 1299 € bzw. 1699 € kosten, für 49,95 ins Netz gestellt, und zum Verkauf angeboten.
Auch erhielten die Kunden eine Bestätigung ihrer Bestellung.

Mehr als 2500 Kunden haben über 6500 Geräte bestellt.
Dann bekamen die Besteller diesen Brief.
Zitat:
Trotz eingegangener Bestellung und versendeter Bestellbestätigung sei "noch kein Vertrag zustande gekommen". Dieser sei "erst mit Zugang der Ware beim Kunden wirksam".
Einige Besteller wollen jetzt natürlich Klagen.
-Quelle-
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  #2  
Alt 17-08-2009, 17:04
Benutzerbild von Sven
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Die Klage dürfte keinen Erfolg haben, so wenig wie eine mögliche Klage wenn man Win7 für 50,-€ vorbestellt hatte und die Bestellung wegen Serverüberlastung nicht zu Stande kam obwohl man eine Bestätigungsmail bekam.

Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 17-08-2009, 17:11
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.
Was vor Gericht abgeht hat auch nicht immer etwas mit gesundem Menschenverstand zu tun, auch wenn ich es ganauso beurteilen würde.
Hier geht es auch nicht nur um eine 'Kommaverschiebung' bei der Preisauszeichnung.
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  #4  
Alt 17-08-2009, 20:30
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Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Die Richter würden mit Sicherheit argumentieren, dass ein gesunder Menschenverstand nicht annehmen kann, ein MacBook würde lediglich 50,-€k kosten.


Bei solchen Preisangeboten sind meines Wissens nach Irrtümer nicht ausgeschlossen. Außerdem musst du als Käufer ja die AGB's des Verkäufers akzeptieren. Da steht mit großer Sicherheit etwas Ähnliches dabei und somit hast du vor Gericht keine Chance, außer in den AGB's sind verfassungswidrige Artikel erfasst, das sollte aber bei solch einem großen und bekannten Händler nicht passieren können.
__________________

TARJA, WE L0VE YOU 4EvER!
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  #5  
Alt 17-08-2009, 21:22
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Anspruch hätten die Kunden erst wenn sie für die Ware bezahlt hätten, denn damit kommt auch ohne Bestätigung und Co ein Kaufvertrag zustande. Für eigene Dummheit muss jeder haften, wenn er sie nicht rechtzeitig bemerkt. Egal ob einfacher Kunde oder Versandhaus.
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  #6  
Alt 17-08-2009, 22:24
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Gibts nen Urteil drüber

eine Bestellbestätigung ist kein Rechtsgültiger Kaufvertrag, lediglich die bestellung ist eingegangen!

in ighren AGB haben alle großen Versandhäuser die Klaiusel mit den Preisen ohne GEwähr stehen, ums ich eben gegen sowas abzusichern


Rechne mal aus Otto müsste die 6500 geräte ausliefern? wer soll dens chaden von bald 10 Mio € Tragen? das würde Entlassungen und schliesungen nach sich zoehen. so arrogant wäre kein richter.

man kann glück haben das bei geringer bestellung von ner hand voll geräten der händler sagt er liefert die geräte zud em preis aus. um die kunden nicht zu verärgern.
aber bei solchen mengen liegt ja kein bedarf bei den kunden an sondern die klare absicht des wiederverkaufs. und das überstützt kein gericht und auch kein warenversender

keiner der Kunden hat auch nur einen hauch einer chance ein gerät zu bekommen. auch nicht wenn er es bereits bezahlt hätte ( er bekommt halt ne gutschrift oder einen warengutschein
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  #7  
Alt 19-08-2009, 09:49
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YODA YODA ist offline
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Zitat:
Zitat von devil Beitrag anzeigen
keiner der Kunden hat auch nur einen hauch einer chance ein gerät zu bekommen. auch nicht wenn er es bereits bezahlt hätte ( er bekommt halt ne gutschrift oder einen warengutschein

da liegt noch ein prob weils wenn die leute ihr geld zurueckhaben wollen und keine gutschrift
__________________
es kann nur einen geben
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