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  #1  
Alt 13-03-2003, 20:49
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cebudom cebudom ist offline
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tschuldige dass ich das hier reinposte aber ich denke meine frage passt noch am ehesten hier rein:

da ich bis dato nur eine "sicherungskopie" von generals besitzte, kann ich leider auch nicht online spielen

würde mir aber gerne das spiel kaufen; die frage ist nun wie ist das jetz mit BPjS
wird es das piel in den nächsten monaten (Mai) noch zu kaufen geben ???


gruß cebu
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  #2  
Alt 13-03-2003, 21:46
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Zitat:
da ich bis dato nur eine "sicherungskopie" von generals besitzte, kann ich leider auch nicht online spielen

würde mir aber gerne das spiel kaufen; die frage ist nun wie ist das jetz mit BPjS
wird es das piel in den nächsten monaten (Mai) noch zu kaufen geben ???
Du hast eine Sicherheitskopie von einem Spiel das du garnicht besitzt?
Das ist keine Sicherheitskopie sondern illiegaler Warez!

Auserdem wurde deine Frage schon beantwortet
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  #3  
Alt 14-03-2003, 18:52
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hmm naja ich sagte ja nicht dass ich das spiel nicht habe
naja ist ja auch egal, hab heut erfahren dass es in österreicht das BPJS nicht gibt, also werd ichs wahrscheinlich locker kriegen

gruß cebu

Nachtrag:
ich würde die mods bitten die 2 posts hier von mir zu löschen
thx

Nachtrag2:
mittlerweile hab ich den eröffnungspost durchgelesen, sowie Gersultans Mail an die BPjS, und langsam verstehe ich hier irgendwie die admins
ich wollte nur sagen, dass ich jetzt begriffen habe warum solche beiträge, wie der erste von mir in dem thred der gelöscht wird, dem forum schaden können
ich verzeihe euch admins
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Geändert von cebudom (14-03-2003 um 19:01 Uhr).
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  #4  
Alt 14-03-2003, 19:38
Kirghiz Kirghiz ist offline
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Ja, so ist es, in Österreich gibt es keine BPJS, in unserem Land dürfen Computerspieler noch alle Spiele spielen die sie bekommen können. Na, ok, theorethisch müßten die Verkäufer die Alterseignungen beachten und nach dem Ausweis fragen, was praktisch kaum passiert.Überhaupt finde ich das mit der indizierung in Deutschland recht strange. Klar, die Argumente die die BPJS vorbringt wie hier bei C&C Generals klingen einleuchtend, aber deswegen den Handel zwingen das Teil aus dem Schaufenster zu nehmen? In Zeiten von CD Brennern, Kazaa und DSL wollt ihr mir doch nicht tatsächlich weiß machen daß das in Deutschland funktioniert um die Jugendlichen davon abzuhalten um sich das Spiel zu besorgen?
Natürlich kann man hier argumentieren "Man muß Zeichen setzen", "Deswegen muß man noch keine Idiotenfreiheit gewähren", "Man muß Krieg nicht unnötig verharmlosen" und so weiter, aber wäre da nicht Kontrolle und vor allem Aufklärung durch Eltern und Medien sinnvoller?
Was mich weiters irritiert ist die Tatsache daß die indizierung ja eigentlich ziemlich willkürlich/subjektiv geschieht. Es gibt ja keinen Kriterienkatalog für ein Game damit es indiziert wird oder irre ich mich?
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  #5  
Alt 14-03-2003, 19:42
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ja da hast du mehr oder weniger recht
es wird ja von menschen beurteilt
nichts was von menschen beurteilt wird, kann jemals zu 100% ojektiv sein

aber sag mal Kirghiz, wer bist du eigentlch ? hast ja erst 1 post
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  #6  
Alt 15-03-2003, 00:31
Kirghiz Kirghiz ist offline
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Bin nur jemand der ne brauchbare C&C:Generals Fansite gesucht hat und auf dieses Forum stieß und außnahmsweise wollte ich auch mal meinen Senf dazugeben.
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  #7  
Alt 15-03-2003, 18:31
Gerry Gerry ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
Ich bin zwar gegen die indizierung , aber mir fällt kein trifftiger Grund ein der die BPJS aufgehalten hätte.

Gibts hier denn keinen Guten Ö-Rechtler der mal hier ein Anfechtungs Gutachten aufsetzen kann.

Für das öffentliche Interesse sind wir wohl genug Leute.
Das musst Du mir mal erklären.
Für eine Anfechtungsklage braucht man eine Klagebefugnis gem. § 42 VwGO, also ein Verletzung eigener Rechte. Das hat doch mit dem "öffentlichen Interesse" nichts zu tun. Bringst Du hier StrR und ÖR durcheinander ?

Klagen kann nur EA(P).
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  #8  
Alt 15-03-2003, 18:43
Gerry Gerry ist offline
Basishausmeister

 
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Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
Vielen Dank für deine Mühe Gersi.

Schade das die BPJS das Spiel dennoch verboten hat.

Es ist noch nicht vorbei es wird noch schlimmer kommen.

Indizierungsfolgen für die G*nerals Community.

Beschlagnahmen und Einziehungen von Medien gehören nicht zu dem Tätigkeitsbereich der Bundesprüfstelle. Das ist Sache der Strafverfolgungsbehörden.
Die Staatsanwaltschaften sind die dafür zuständigen Stellen. Sie müssen bei Gericht einen entsprechenden Beschlagnahme-/Einziehungsbeschluss erwirken.

Die Fallgestaltungen bei der Beschlagnahme und der Einziehung sind variationsreich. Zu den wichtigsten Fällen zählt die Beschlagnahme/Einziehung von Medien, die den Straftatbestand des § 131 StGB oder den des § 184 Absatz 3 StGB erfüllen:

Die Vorschrift des § 131 StGB betrifft die gewaltverherrlichenden und gewaltverharmlosenden medialen Darstellungen bzw. solche, die Gewalt in menschenverachtender, exzessiver Weise vorführen.

§ 184 StGB verbietet die sadistische, sodomitische und pädophile Pornographie.

Medien, die die Straftatbestände des § 131 oder des § 184 Abs. 3 StGB erfüllen, gelten nicht nur als jugendgefährdend, sondern sogar als sozialschädlich. Ihre Verbreitung ist deshalb generell untersagt. Folglich werden sie, wenn sie auf dem Markt auftauchen, beschlagnahmt bzw. eingezogen.


IN DIESEM FALL TRIFFT vermeintlich § 131 lt. BPJS zu.
Folglich :

§ 131. Gewaltdarstellung. (1) Wer Schriften (§ 11 Abs. 3), die grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen in einer Art schildern, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt oder die das Grausame oder Unmenschliche des Vorgangs in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellt,


1. verbreitet,

2. öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,

3. einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder

4.herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Nummern 1 bis 3 zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine Darbietung des in Absatz 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk verbreitet.
(3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht, wenn die Handlung der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte dient.
(4) Absatz 1 Nr. 3 ist nicht anzuwenden, wenn der zur Sorge für die Person Berechtigte handelt.

Ich denke mal das die BPJS ihren gewöhnlichen Weg geht.

Ich hoffe aber das dein Brief evtl. von einer Verfolgung durch die Staatsanwaltschafft bewahrt.

Gruß

Sepuku ( nochmal Danke für deine Mühe Gersi)

P.S.: § 11 Absatz 3 : (3) Den Schriften stehen Ton- und Bildträger, Datenspeicher, Abbildungen und andere Darstellungen in denjenigen Vorschriften gleich, die auf diesen Absatz verweisen.

Unser wichtigstes Argument (Contra Indizierung) könnte aber sein das man im Gegensatz zum realen Krieg , im simulierten Kriegsspiel online Freunde gewinnt und zwar International.
Bestes Beispiel sind unsere LAN treffen und die Freude sich mal kennenzulernen.
Dieses Spiel wurde NUR indiziert, d.h. Volljährige können es weiterhin legal erwerben und Minderjährige, welche das Spiel schon vor der Indizierung gekauft haben, legal besitzen.

Beschlagnahmen und Einziehungen kann und wird es im Falle C&C-G nicht geben. Zumindest nicht beim Endverbraucher und der Handel darf das Spiel weiterhin an Volljährige verkaufen.
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  #9  
Alt 15-03-2003, 23:19
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erm,

wird das ein flame versuch?

Nix StrR sondern ÖR.

wenn ja dann lies bitte hier :


Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:

Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln;
Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster;
Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin);
Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe).
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden.

Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht.
Bin aber auch Mopedfahrer.


P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt?

Geändert von Sepuku (15-03-2003 um 23:45 Uhr).
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  #10  
Alt 15-03-2003, 23:22
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second thread da erster zu groß

Nicht alles, was jugendgefährdend ist, darf ohne weiteres indiziert werden. § 1 Absatz 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften enthält Ausnahmetatbestände, die im Rahmen eines Indizierungsverfahrens zu beachten sind. So dürfen Medien nicht allein wegen ihres politischen, sozialen, religiösen oder weltanschaulichen Inhalts indiziert werden, auch wenn sie jugendgefährdend sind. Ergibt sich die Jugendgefährdung jedoch aus anderen Gesichtspunkten, steht einer Indizierung nichts im Wege.
Verfassungsfeindliche Medieninhalte genießen den Schutz der Klausel nicht, da sie dem Grundgesetz zuwiderlaufen. Sie dürfen auch dann indiziert werden, wenn sich die Jugendgefährdung ausschließlich aus ihrer politischen Aussage ergibt. Das betrifft vor allem neonazistische Propaganda.

Des Weiteren können Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre den Vorrang vor dem Jugendschutz beanspruchen.

Zur Kunst haben die höchsten Gerichte mehrfach Stellung genommen und dabei ihre Ansicht zu der Frage, wie Kunst und Jugendschutz miteinander zu vereinbaren sind, wiederholt geändert. Die nunmehr Geltung beanspruchende Aussage zum Verhältnis Kunst - Jugendschutz ist der Mutzenbacher-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 zu entnehmen.

Kunst ist Ergebnis freier schöpferischer Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Phantasien des Künstlers zu unmittelbarer Anschauung gebracht werden. Dies ist unmittelbarer Ausdruck der individuellen Persönlichkeit des Künstlers. Die Kunstfreiheit umfasst auch die Wahl eines jugendgefährdenden, z.B. Gewalt und Sexualität aufgreifenden Inhalts, sowie dessen Verarbeitung nach der von dem Künstler selbst gewählten Darstellungsart.

Ob der Kunst der Vorrang vor dem Jugendschutz eingeräumt werden muss, oder ob die Jugendgefährdung so schwer ist, dass die Kunstfreiheit dahinter zurücktreten muss, ist eine Frage der Abwägung beider Rechtsgüter.

Bei der Kunst ist in diesem Zusammenhang eine werkgerechte Interpretation vorzunehmen. Dabei sind der künstlerische Wille des Urhebers, die Gesamtkonzeption des Werkes und seine Gestaltung im einzelnen zu beachten.

Allerdings sind neben der werkgerechten Interpretation auch die realen Wirkungen eines Kunstwerkes zu berücksichtigen. Minderjährige können ein Werk anders verstehen, als Erwachsene es tun. Ist der Kunst der Vorrang einzuräumen, so ist eine Indizierung trotz Jugendgefährdung nicht zulässig. Überwiegt die Jugendgefährdung, so darf auch ein Kunstwerk indiziert werden.

Grundsätzlich darf, was der Wissenschaft, Forschung und Lehre dient, nicht indiziert werden.

Hierauf berufen sich vor allem Autoren, denen es darum geht, die Ursachen des Zweiten Weltkrieges unrichtig darzustellen, bzw. die NS-Verbrechen zu verherrlichen, zu verharmlosen oder zu leugnen. Der Wissenschaft, Forschung und Lehre dient ein Medium aber nur, wenn in ihm das Wesentliche erfasst, sorgfältige Beobachtungen angestellt und Tatsachen genau wiedergegeben werden.

Auch kann ein öffentliches Interesse Vorrang vor einer Indizierung beanspruchen. Das ist z.B. der Fall, wenn es sich um etwas handelt, über das die Allgemeinheit informiert sein sollte oder wenn die Allgemeinheit um Mithilfe zur Aufklärung von Verbrechen gebeten wird und die Darstellung in Form einer Berichterstattung erfolgt.


deshalb sollte sich mal jemand was aus den Fingern (zum Thema Kunst, Wissenschaft, Forschung und Lehre ) saugen.Da EA ohnehin nix macht.
Ich hoffe ich bin genug auf deine Fragen eingegangen wie von dir gewünscht, ansonsten hab ich nix mehr zu sagen.

Geändert von Sepuku (15-03-2003 um 23:43 Uhr).
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  #11  
Alt 16-03-2003, 11:54
Gerry Gerry ist offline
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Zitat:
Original geschrieben von Sepuku
erm,

wird das ein flame versuch?

Nix StrR sondern ÖR.

wenn ja dann lies bitte hier :


Die Entscheidungen der Bundesprüfstelle sind Verwaltungsakte.
Gegen die Entscheidungen des 12er-Gremiums ist der Rechtsweg vor den Verwaltungsgerichten eröffnet:

Klage gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgericht Köln;
Berufung gegen das Urteil beim Oberverwaltungsgericht Münster;
Revision gegen das Urteil beim Bundesverwaltungsgericht (Sitz: Berlin);
Bei Grundrechtsverletzung Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht (Sitz: Karlsruhe).
Gegen die Entscheidung des 3er-Gremiums kann alternativ die Entscheidung des 12er-Gremiums eingeholt oder der Klageweg direkt beschritten werden.

Ich will mich net streiten.Wir kennen uns ja gar nicht.
Bin aber auch Mopedfahrer.


P.S.: Woher weisst du so sicher das es nicht zur Beschlagnahmung kommt?
Sorry, wenn das falsch rübergekommen ist. Ich wollte hier nicht flamen, sondern nur einige Aussagen richtig stellen. Du weißt ja, dass Juris gerne diskutieren über so einen Kram und endlich ist hier mal jemand im Forum, der sich damit auch auskennt. Dass Du daneben noch Biker und Zocker bist, macht Dich super sympathisch. Also dickes Sorry, wenn ich zu stark in die Offensive gegangen bin.

Zum Thema:
Du gehst in diesen zwei langen Postings nicht auf meine Frage ein. Ich habe nicht den Rechtsweg in Frage gestellt. Dieser ist korrekt von Dir wiedergegeben.
Es geht doch darum, dass keiner von uns Spielern Anfechtungsklage beim VG Köln einreichen kann, weil die Zulässigkeitsvoraussetzung des § 42 VwGO (Klagebefugnis) fehlt.
Das muss man strikt von der Verfassungsbeschwerde trennen. Ein "öffentliches Interesse" spielt beim § 42 VwGO absolut keine Rolle. Natürlich sieht es bei einer Verfassungsbeschwerde anders aus. Dort kann man mit Grundrechten arbeiten. Aber wir sind uns wohl einig, dass eine VB viel zu aufwenig, langwierig und kostenintensiv ist.
Es lässt sich dann aber streiten, ob man als Volljähriger damit Erfolg hat, denn man ist von der Indizierung ja nicht direkt betroffen. "Selbst, unmittelbar und gegenwärtig" (ist schon sehr lange her, dass ich das an der Uni lernte, aber das waren doch u.a. 3 Merkmale einer VB, oder !?).

Zur Beschlagnahme/Einziehung: Also dazu muss ich wirklich nichts mehr sagen. Denk mal in einer ruhigen Minute darüber nach.
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  #12  
Alt 16-03-2003, 13:26
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Zitat:
Original geschrieben von present99
@burn
ich finde die indizierung in ordnung denn Generals IST kriegsverherlichung!
und need for speed verleitet zum rasen

nein das is purer blödsinn !!! aber die sind alle nich ganz klar im kopf !
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  #13  
Alt 16-03-2003, 19:29
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tja da kan man nix machen
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  #14  
Alt 30-03-2003, 13:42
Mik1812 Mik1812 ist offline
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geil find

Mein Vorschlag:

Die amerikanisch/britische Regierungen indizieren lassen, den Spielaufbau ausschließlich von der Irakischen Seite zulassen, und wieder auf den Markt damit.

Nein im Ernst. Welche Möglichkeit habe ich den jetzt an das Spiel zu kommen? In den Nachrichten habe ich etwas gehört daß es eine neue Rechtsprechung ab 01.04.03 geben soll, heißt das ich kann als über 18jähriger das Spiel kaufen?

Oder kann ich meine geographische Nähe zu Österreich nutzen um es dort zu erwerben, (ich hoffe daß die Figuren dann keinen Wiener Akzent haben), oder welche Möglichkeit habe ich??
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  #15  
Alt 02-04-2003, 12:30
Mr.Jones22 Mr.Jones22 ist offline
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Ich hab meins bei ebay ersteigert, wird dort unter diversen Namen angegeben, da ebay alle rausschmeißt die offensichtlich Generals anbieten! Ich hab einfach nem Verkäufer ne Mail geschrieben und es ihm privat abgekauft!

Zum Thema
Also im Großen und ganzen finde ich Generals supergenenial und gerade die Realitätsnähe der Waffen reizt mich sehr! Im Bezug zum Irakkrieg (Ich bin dagegen!!!) kann ich die ndezierung rjedoch verstehen, da es keine Missionen geben darf in denen ma Bagdad befreien, oder Zivilisten mit Selbstmordattentätern töten muß! Diesen Vorwurf muß sich EA gefallen lassen...UNSENSIBEL!!! Außerdem finde ich es echt sch... das man den Deutschen Markt einfach so abwatscht und sich überhaupt nicht darum kümmert das Spiel zu überarbeiten um es hier verkaufen zu können!
Alles in allem wäre eine Freigabe ab 16 ausreichend gewesen, denn wer sich das Spiel kaufen will, kaufts ja doch! Bei ebay oder bei versandhandel in UK oder US...Möglichkeiten gibts immer genug! Aber lassen wir dem Staat seine Berechtigung...wir haben ja sonst keine Probleme!
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Als CnC Genrals Anfänger entschuldige ich mich bei allen die mit mir spielen mußten! Aber ich übe weiter! :-)
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  #16  
Alt 02-04-2003, 12:32
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Noch was....Wie wäre es wenn EA einen UN-Button installiert!
Dann können wir vor jedem Spiel verhandeln, Inspektoren schicken und nach 30 min, wenn alles reden nichts gebracht hat, angreifen??? Wie wäre denn das!!!
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  #17  
Alt 02-04-2003, 12:37
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Jupp, vor dem Spielstart wird dann auf Rundenbasis verhandelt und abgestimmt

Aber was anderes: Wir haben eine nette Editfunktion, wenn dir zu einem Beitrag nachträglich etwas einfällt dann nutze die bitte statt einen neuen Beitrag zu erstellen
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #18  
Alt 05-04-2003, 16:03
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Tigershark Tigershark ist offline
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Ein Hoffnungsschimmer?

Mist, jetzt habe ich schon auf ebay bestellt. Ich hoffe aber das Generals deindiziert wird!

Geändert von Tigershark (05-04-2003 um 16:05 Uhr).
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  #19  
Alt 05-04-2003, 16:30
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ONeil ONeil ist offline
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Das gleiche hat Damokles schon im Community-Allgemein gepostet:
http://www.cncboard.de/showthread.php?s=&threadid=30444
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  #20  
Alt 24-04-2003, 20:54
Ibeme Ibeme ist offline
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Ich kann deren Argumente zwar nachvolziehen, und vielleicht stimmt auch alles - nur:

Was bringt es in Deutschland es zu verbieten, und alle anderen Länder spielen es. Das Internet ist English sprachig, und dort gibt es genug Seiten wo man bilder etc sehen kann. Wie ihr seht musste ich mich hier extra registrieren um mitzuplaudern - sonst bin ich auf Englischen Foren, aber da kann ich wohl kaum über die Indizierung plaudern.

Wir menschen sind nun mal brutal von Natur aus. Klar, das ist kein Grund Krieg zu verheerlichen, vor allem für Junge leute, aber die Indizierung nutzt nichts wenn es nicht grundsätzlich so ist.

Und wen hält es den auf? Wer hat den hier alles eine legale Kopie? HUH? Ich glaube nicht das es so Kopien verkauft wurden als es spieler gibt.

Vor allem Posts wie "meine Einheiten explodieren nach wenigen Minuten" häufen sich. Allerdings auch auf den englischen Sites. LOL

Ich zocke zich Spiele bei mir im Lan. Meistens 3d Shooter die genau so gute Grafik haben. Aber Generals? Neeein! Das nicht, weil ich nur eine Kopie habe, und es nirgends zu kaufen gibt. Da ich es gekauft habe um im Lan zu spielen und dies nicht kann habe ich mir einige weitere S/N besorgt. Singleplayer hab ich bei Echtzeitstrategie spielen noch nie viel gespielt. Ausser bei Dune. Da gings nicht anders....

Wer also wegen diesem thread seine Kopie verkaufen möchte, bitte melden! Was ist eigentlich illegaler? Das Spiel zu kaufen und zu spielen, oder es nicht zu kaufen und zu spielen. LOL
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  #21  
Alt 26-04-2003, 23:45
phaXz phaXz ist offline
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Wie ich bereits in mehreren anderen Foren erwähnt habe, ist die Indizierung Generals, auf Grund der derzeitigen politischen und ideologischen Lage auf der Erde, gerechtfertigt.
Denn die "political Correctness" wird maßgeblich durch die Medien geprägt.
Die Verbindungen zwischen der GLA, dem Irak, Syrien, Al Qaida und der glorreichen USA können latente Folgen nach sich ziehen, gerät das Spiel in die Hände von jugendlichen, oder erwachsenen die leicht zu beeinflussen sind.
Betrachtet man EA:
Generals
Battlefield
So kann man schließen, dass das Urteil der BPjS auch ein Mahnurteil sein soll.

Kurz:
Die Indizierung Generals ist zu dem jetzigen Zeitpunkt (Irak Krieg, Bush Ära) gerechtfertigt.

PS
Hierzu empfehle ich den Film: Bowling for Columbine
und mein Ally Psys-Xet (xxKanExo) empfiehlt sicherlich Stupid White Man von Moore
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