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#1
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Zitat:
Aber ob das in derem Interesse ist, wage ich doch zu bezweifeln. |
#3
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Wie kommst du denn da drauf Germane? ^^ Es reicht schon eine Abmahnung (mit Kostennote) rein aus dem Grund, dass keine Anbieterkennzeichnung vorhanden ist, wenn man zu dieser verpflichtet ist.
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#4
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Ich will dir ja auch nicht unbedingt widersprechen.
Aber braucht ein Anwalt nicht mal erst einen Auftrag oder Titel, um eine Abmahnung zu verschicken? Um sicher zu gehen, hätte ich wohl das Risiko auch ausgeschaltet. |
#5
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Abmahnungen kriegst du heute für jeden Mist (wir hatten erst kürzlich eine nette Sache im UF, aber das konnte glücklicherweise dann zurückgewiesen werden).
Es gab in anderen Foren schon gebannte User, die dann haben abmahnen lassen, weil sie halt nach dem Bann kein Impressum fanden, über das sie den Anbieter kontaktieren konnte. Ein Anwalt kann nicht einfach ohne Grund eine Abmahnung verschicken, das stimmt. Aber wenn er einen Grund haben möchte, dann sucht er sich halt einen - alleine wenn er sich registriert hat, hat er ihn, da er dann ein Nutzungsverhältnis eingegangen ist..
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#6
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Zitat:
Wer sich auf einem Forum registriert, erkennt automatisch auch die dazugehörigen Regeln an. Punkt 5 der Regeln bietet aus meiner Sicht aber auch schon einen ausreichenden Kontakt dar. Ich lass' mich aber gern korrigieren. |
#7
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Mit AGB (was solche Regeln wohl sind) kann man aber kein zwingendes Recht abbedingen.
http://www.bahnhof-hamburg.de/impressum.html - ist ganz gut zu lesen zum Einstieg (zwar wurden die Gesetze inzwischen vom TMG ersetzt, aber das meißte ist weiterhin entsprechend). Zitat:
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Geändert von FiX (12-06-2007 um 07:59 Uhr). |