#1
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Recht: - Ist es erlaubt mit einem Stückpreis zu werben und nur paarweise zu verkaufen?
Ich stieß bei der Elektronikkette mit dem Planeten auf das angehängte Angebot.
Dort wird mit einem Stückpreis von 49,98€ für eine Box geworben. Nun war ich am Mittwoch dort und wollte eine solche Box erstehen. (eigentlich: ![]() Auskunft war: Die gibt es nur im Paar. ![]() Ich brauch aber nur eine! ![]() Frage nun: Ist das rechtlich eigentlich ok? Ich finde nirgends einen Hinweis darauf, daß es die Box nicht einzeln gibt, also müsste ich sie auf Grund der Werbung doch auch einzeln kaufen können. Da steht ja schließlich 'Stückpreis'. ![]() Kennt sich jemand aus? ![]() ![]()
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#2
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mal bei ein anderen markt probiert?
ich selber finde das auch ziemlich merkwürdig aber gut mit recht kenn ich mich da nicht aus sieht für mich aber wie abzocke aus. |
#3
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Ich hab es selbst im Internet probiert und niemanden gefunden, der die einzeln verkauft - das ist zwar mein Problem aber nicht Thema des Threads, bosoc.
![]() Die Frage ist, ob ich Saturn dazu bringen kann mir so ein Ding einzeln zu verkaufen - weil ich halt wirklich nur eines benötige, weil sie evtl. gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen und ich bei einer qualifizierten Antwort, von beispielsweise einem Jura-Studenten unter uns, damit ein Argument in der Hand habe um es wenigstens mal darauf ankommen zu lassen.
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#4
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Kann zwar keine rechtlich verbindliche Auskunft geben, aber denke das es bei Artikeln, welche Standardmäßig nur Paarweise oder noch höher Stückzahlen verkauft werden dennoch legitim ist.
Gerade bei Lautsprechern wird dies schon seit längerer praktiziert. Die Begründung dürfte darin liegen, das solche Lautsprecher je nach Größe immer Paarweise verpackt sind. Ausnahme bilden hier lediglich Subwoofer / Center Speaker und sehr hochwertige Lautsprecher. http://www.rechtliches.de/gesetze/UWG/5.html Würde sagen das wenn überhaupt dieser Paragraph angewandt werden könnte, aber da der Planet ja darauf hinweist ist es keine Irreführung im Sinne des Gesetztes. Mal wieder nur eine übliche Abzock-Methode... Edit: Glaubst du wirklich das sich der Metro Konzern da die Butter vom Brot stehlen lässt? Die Gesetztgebung ist schon schlüpfrig genug und genau aus diesem Grund kann man solche Werbung leider legal umsetzten.
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Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (02-06-2007 um 00:20 Uhr). |
#5
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Ich bin zwar kein Jura-Student, aber vielleicht hilft dir das hier weiter:
http://www.gesetze-im-internet.de/bu...004/gesamt.pdf Meiner Meinung nach ist die Werbung irreführend (§5 (2)), da mehrere Punkte zutreffen. Am Montag werde ich die Gelegenheit haben jemanden zu fragen, der Ahnung in diesem Gebiet hat. Hoffentlich denke ich dran^^ Nur denke ich auch, dass Saturn sich da schon abgesichert hat... edit: grr, da war jemand schneller edit2: Bei der Produktbeschreibung steht übrigens Zitat:
Jedoch ist strittig, ob eine Box allein als Stück angesehen werden kann oder nur das GANZE System. Da es nur als Ganzes angeboten wird, müsste dies als Stück angesehen werden und die Box als ein Teil dessen. ![]() Ach was hasse ich interpretieren ![]()
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![]() Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:28 Uhr). |
#6
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@zizouu: Dann schau dir mal im Punkt 1 das Wort "Zusammensetzung" an...
![]() Wenn dieser Artikel wie oben schon beschrieben z.B. Herstellerseitig nur Paarweise verpackt ist, kannst du dem Planeten gar nichts wollen, so ärgerlich es auch ist. Bei Kleinteilen speziell Elektronik ist diese Verkaufsstrategie übrigens auch vollkommen normal. Preis / Stk. Mindestabnahme 10 / 100 / 1000 Stk. Ist in ähnlicher Form nichts anderes wie das Wort "Angebot". Hier wird auch immer noch sehr stark die Meinung vertreten, das Angebot=günstig heißt, was aber grundlegend falsch ist. War heute zum stöbern auch in einem Planeten und die hatten da z.B. die G15 für 89,99€ im Angebot. ![]() EDIT: @zizouu: Geschlossenes 2 Wege-System heißt nur das 2 einzelne Lautsprecher Chassies in einem Gehäuse verbaut sind! Dieses System ist in einer BOX, welche Sven auch nur einzeln haben will, aber sehr wahrscheinlich nicht bekommen wird.
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Gruß AMD-Powered Geändert von AMD-Powered (02-06-2007 um 00:35 Uhr). |
#7
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Zitat:
![]() Ich hab bereits 2 davon hier stehen, ich brauch Nummer 3 als Center...
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Zitat:
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#8
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Anwalt meines vertrauens meinte gerade im Skype das nen schritt zum verbraucherschutz angebracht wäre.
Murmelte was von Lockangeboten die nicht rechtens sind. Wird ausdrücklich ein Stückpreis angeboten meinte er , könnte es nach Deutschem Recht so ausgelegt werden , das sie auch seperat verkauft werden müssen. Ansonsten fällt dies unter Lockangebot und ist nicht rechtens und Saturn könnte somit theoretisch zumindest Abgemahnt werden. Er behält sich aber ausdrücklich Irrtümer vor , da dies nicht sein Fachgebiet war. Daher rät er sich mit dem Verbraucherschutz in verbindung zu setzen. Diese sind schliesslich für sowas da. Gab die letzten Wochen ja schon genug Diskussionen um diese Praktiken auch gerade im Bezug auf Saturn im Osten Deutschlands. |
#9
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sag ich doch amd^^
also zum irreführen ist es doch zweifelsfrei gedacht, aber juristisch fällt es scheinbar nicht unter irreführung... das wort angebot ist auch ziemlich toll ![]() ![]() übrigens: achtet mal bei eurem nächsten karstadt/hertie-besuch auf die preistafeln und -angaben. ist natürlich alles wirklich reduziert, ganz klar... ![]() wobei da nirgendswo reduziert steht. wenn man denkt, dass eine ware reduziert ist, nur weil auf dem preisschild einige zahlen durchgestrichen und andere drunter geschrieben wurden, irrt man sich gewaltig. besonders bei karstadt/hertie: lautdem müsste nämlich ca 95% der artikel in karstadt/hertie Gelsenkirchen bzw Recklinghausen reduziert sein ![]() aber darum gehts ja hier nicht...^^ @sven: interpretieren und (um)deuten ![]()
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![]() Geändert von Ironman (02-06-2007 um 00:51 Uhr). |
#10
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also wenn ich mich noch richtig an meine rechtsvorlesung erinnern kann, ist ein werbeprospekt oder sogar eine Preisausschreibung in einem schaufenster rechtlich kein angebot sondern nur eine "Einladung zur Abgabe eines Angebots" (invitio ed offerendum oder so
![]() ![]() |
#11
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heißt es nicht auch immer irgendwo irrtümer vorbehalten??
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#12
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hmm also normal steht ja bei werbung immer :
Druckfehler vorbehaltn solange der vorrat reicht usw darum wirste sie eher nicht dazu bringen können sie dir einzeln zu verkaufen ...
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#13
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Alles unter Vorbehalt:
Werbung ist kein Angebot im Rechtsinn! (Ein Kaufvertrag (§433 BGB) wie der normale Verbraucher oft denkt ein einzelner Vorgang, besteht eigentlich aus 3 rechtlich differenzierten Vorgängen - u.a. Verfügungs- und Verpflichtungsgeschäft - siehe Abstraktionsprinzip) Werbung ist lediglich eine Aufforderung an den Kunden (in dem Fall ein Verbraucher nach §13 BGB), ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die Sache (in dem Fall) abzugeben (siehe §§ 145 ff BGB). Bestand bei der Abgabe einer Willenserklärung ein (Erklärungs-, Inhalts,- Motiv-) Irrtum, dann kann angefochten werden (§119 BGB). Weiteres kann man mit den hier bisher getätigten Aussagen nicht anfangen und würde daher im Nebelstechen enden. ^^ |
#14
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Auch so ein Verkaufsangebot
Und noch eins Oder eben hier Ich sehe aktuell nur die Möglichkeit eine Verbraucherschutz Zentrale zu Informieren und zu hoffen das es schon öfters diesbezügliche "Verärgerungen/Beschwerden" gab und sie was in die Wege leiten. Aktuell tut sich ja etwas in der Richtung bezüglich "Lockangebote", bleibt nur mal abzuwarten was dabei raus kommt. Vater Staat kümmert sich ja immer erst auf massiven Druck aus der Öffentlichkeit um solche Angelegenheiten. Und wer jetzt damit kommt, das die ach so armen Händler schon genug Zugeständnisse machen mussten, sollte der Tatsache mal ins Auge sehen, das es bei ordentlichen Händlern auch die geringsten Probleme gibt. Das die Schundanbieter dann das Nachsehen haben ist in meinen Augen vollkommen OK und so verschwinden sie dann auch so nach und nach. OK dem Planeten kann man nur sehr sehr bedingt "Schundware" nachsagen aber seine Preise sind durchweg weit überteuert und wenn er wirklich mal nen absoluten Dumpingpreis hat liegt dies meist in der Tatsache das eine "Spezial-Edition" nur für die Produziert wurde und kein anderer Händler dieses Produkt überhaupt führt, zumindest was die genaue Typenbezeichnung betrifft. ![]()
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Gruß AMD-Powered |
#15
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Hio
Im Grunde kann man leider nicht wirklich was machen....alldiweil: Wenn die das Ausschildern, muss das nicht zwingend richtig sein. Ein Angebot, dass irgendwo hängt (oder ein Preisschild am Zigarettenautomaten oder ähnliches) ist juristisch formuliert nur ein "invitatio ad offerendum" - also eine Einladung ein Angebot abzugeben. Darum ist es ja auch falsch, dass Ware zu dem Preis verkauft werden muss, zu dem sie ausgezeichnet ist. Wenn die also einen Stückpreis angeben, kann auch das Set als Stück gemeint sein - nicht nur eine Box. ![]() Verbraucher Zentrale schön und gut...aber es wird leider auchnicht wirklich was bringen! Da hilft nur der Saure Apfel ![]() in diesem sinne³: |
#16
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Thx für die vielen Antworten.
![]() Werd ich mir eben morgen bei Conrad eine brauchbare Einzelbox mit etwa den gleichen Eigenschaften wie die der Canton kaufen...
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Zitat:
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#17
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Sowas ist mir auch mal passiert mit dem einzelpreis^^
Saturn hat werbung für ein Bose Boxen Set gemacht (129€) ich dachte mir boar die muss ich haben, dann bin ich zum verkäufer und habe gesagt packen sie mir die zwei da ein. Er meinte du weißt aber schon das 1 Box 129€ kostet und nicht 2. Ich hab dann gesagt was ist das den für ne verarsche und bin abgehauen... |
#18
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Hat zwar nix mit dem Thema zu tun, muss es aber dennoch los werden: Denke nicht das die Box als Center sehr prickelnd ist. Sind klassische Effekt- bzw. Sourrund Rear Lautsprecher (habe die Cantons auch als rear laufen). Die Centerbox sollte ungefähr gleich auf mit den Frontspeakern sein oder zumindest relativ ähnliche Werte haben.
Totaler Shit das die nicht einzeln zu haben sind. Was mach ich wenn´s eine davon zerfetzt? Dann muss ich mir noch´s Paar holen? Eine meiner beiden hatte vor kurzem seltsame Geräusche von sich gegeben. Wenn die hin ist könnten wir uns ein Paar holen und einfach teilen wenn du sie dennoch als Centerbox einsetzen möchtest ![]() |
#19
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die antworten mit "Angebot" etc. sind vollkommen richtig.
Aber Sven du weisst doch: Manchmal siegt Frechheit ![]() a) stehen die Boxen nicht irgendwo einzeln rum? dann einfach eine nehmen und zur Kasse ![]() b) einen netten Verkäufer sagen, dass er dir eine Box bitte auspacken/geben soll und mit der samt Preisschild zur Kasse dackeln c) wenn Verkäufer zickt, erklären, dass die Werbung dann irreführend wäre, da kein Hinweis auf den paarweisen Verkauf steht. Wenn er mit "es ist aber üblich.." dann sag ihm, dass du aber halt nur eine brauchst und es sicher auch andere Kunden gibt, die einzelne Boxen, weil eine andere defekt ist, nachkaufen müssen. Wenn er noch immer zickt... freundlich darauf hinweisen, dass die Verbraucherzentralen solche Werbungen nicht gerne sehen und dies meist eine schlechte Presse hintersich zieht und ob er als Verkäufer dies verantworten möchte. Dabei dann auch auffällig seinen Namen notieren... ![]() |
#20
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@Naos: Die Boxen laufen bei mir bereits als Front L/R... deswegen will ich ja so eine als Center.
Als Rear L/R habe ich ein Bose Acoustimass 5 System. @Gersi: Ich fahr nachher nochmal zum Planeten und schau wie dreist ich sein kann. ![]()
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Zitat:
Geändert von Sven (04-06-2007 um 09:50 Uhr). |
#21
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Und... Wie dreist warst Du, oder wie hartnäckig der Verkäufer/Filialleiter???
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Gruß AMD-Powered |
#22
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Hat nix gebracht, bin ich halt zu Conrad und hab mir Magnat Monitor 110 gekauft
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#23
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Na zum Glück ist ja die GB am WE, dann bringen wir dir das mit dem Durchsetzten nochmal bei, sonst gibts nix zu trinken.
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Gruß AMD-Powered |