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Umfrageergebnis anzeigen: Darf es Ausnahmen des Folterverbotes geben?
Ja, ich denke es sollte Ausnahmen geben, wenn Leben gerettet werden kann 9 32,14%
Nein, dieses Verbot darf nicht angetastet werden 13 46,43%
Ich bin unentschlossen, gibt Pro- und Contraargumente 6 21,43%
Teilnehmer: 28. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen

 
 
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  #15  
Alt 08-07-2004, 11:56
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Enigma Enigma ist offline
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Zitat:
Zitat von m1a22
Wenn, wie im Fall Jakob von Metzler, Leben auf dem Spiel steht und der Täter bereits bekannt ist, jedoch nicht zur Rettung des Opfers beitragen will, dann denke ich schon, dass Folter eingesetzt werden kann, um das gefährdete Leben zu retten.
Was ist denn dann falls es sich um einen Unschuldigen handelt? Es gilt im Rechtswesen ja das Prinzip der Unschuldsvermutung, d.h. jemand ist erst dann schuldig wenn er rechtskräftig verurteilt wurde. Das ist zum Zeitpunkt eines Verhöres meist nicht der Fall, demnach ist grundsätzlich davon auszugehen dass er unschuldig ist, selbst wenn er bereits gestanden hat.
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