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Zitat:
Und ich dachte schon wir hätten nie eine verschiedene Meinung. ![]() ![]() Genug der lieben Vorworte, Es ist eher eine Sache der Auffassung aber für mich ist es durchaus wichtig, wie schwer der begangene Verstoß gegen das Gesetz ist. Körperliche Gewalt ist eine ganz andere Stufe als solch ein simpler Hack. Zum einen wollte der Täter sich nicht auf Kosten anderer bereichern und es war auch zu keinem Zeitpunkt sein Interesse anderen Gewalt anzutun. Zum anderen erfüllt er den Ruf der Massen. Er handelt stellvertretend für viele gesetzestreue und rechtschaffende Menschen! Die Problematik liegt jetzt einzig und alleine darin festzustellen in wie weit ein Verstoß gegen das Gesetz gerechtfertigt ist um einer verfassungsfeindlichen Gruppierung zu schaden. Diese Entscheidung sollte im Zweifelsfall bei der Judikative eines Staates liegen. Dafür wurde diese geschaffen. Zitat:
Die Gefahr der Lynchjustiz ist immer gegeben. Sie ist zu verurteilen, je nach schwere des Delikts.
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