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#26
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Also bei Ordnungswidrigkeiten kann man 14 Tage Widerspruch einlegen
und es auf einen Termin bei Gericht ankommen lassen,der wird *fast* immer abgewiesen wegen Geringfügigkeit!na wenn nicht zahlt man richtig aber es klappt fast immer So *Kranzgeld* erhält man nach lösen einer Verlobung und zwar die Frau,weil sie ja nu keine Jungfrau mehr ist *chi* stammt noch aus Kaiserszeiten und gild immer noch ![]()
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![]() _________________________________________ Rechne mit dem Schlimmsten! Rechne mit mir!!! ![]() |