#1
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Probleme mit der Bundesagentur für Arbeit.
Moin.
Ich habe gerade ein Problem mit der oben genannten Behörde. Folgende Situation: Ich bin Anfang des Jahres Arbeitslos geworden und habe mich dort als Arbeitslos und Ausbildungsplatzsuchend gemeldet, wie es sich gehört. Die Leute steckten mich ab Februar in eine Berufsvorbereitende Maßnahme, die ich auch genutzt habe. Viele Bewerbungen und Absagen später habe ich nun zum 1.10 wieder Arbeit gefunden und daraufhin am 6.6 die Berufsvorbereitende Maßnahme beendet und denen erzählt, dass ich zum 1.10. wieder Arbeite. Daraufhin nahm mich das Arbeitsamt sofort zum 7.6. aus ihren Daten, so dass ich nicht gemeldeter Arbeitsloser wurde und sie haben es mir sogar nicht mitgeteilt. Folgedessen bekomme ich diesen Monat jetzt zumindest nicht mein Arbeitslosengeld I und meine Eltern bekommen kein Kindergeld. Jetzt kann ich mich erstmal wieder ganz von vorne für die nächsten 3. Monate bei denen Melden. Da ich absolut kein vertrauen mehr zu den habe, möchte ich auch mal außerhalb erkundigen, wie man am besten dagegen vorgehen kann, da ich es nicht einsehe, dass die mir kommentarlos sämtliche Bezüge streichen, ohne es mir mitzuteilen. Wobei, die Berufsvorbereitende Maßnahme war bei so einer Art „Tochterunternehmen" des Arbeitsamtes, von denen mir beide versichert haben, dass die sich untereinander unterhalten. Als ich Donnerstag (23.6) bei denen war, hatten die garkeine Ahnung von meinem Abbruch der Maßnahme aufgrund massiver Sinnlosigkeit. Die Maßnahme sah vor, dass ich einen Unterrichtstag habe und 4 Tage in einer ihrer Werkstätte arbeite um mir Berufliche Vorkenntnisse anzueignen. In Wirklichkeit jedoch war ich nie in einer ihrer Werkstätten, da die keine Ahnung hatten in welche der Werkstätten sie mich schicken wollte. Zum Unterrichtstag. Da war nichts dabei, dass ich letztes Jahr auf der Volkshochschule nicht schon durchgenommen habe, nur dass es auf der VHS ausführlicher war. Daher kam ich zu dem Entschluss, dass mir die Maßnahme, nachdem ich einen Arbeitsvertrag unterschrieben hatte, mir diese nichts mehr bringen kann. Und da ich so langsam nichtmehr weiß, wie ich mit denen umgehen soll; Hat da jemand die ein oder andere Ahnung.
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#2
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z. Bsp.:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kran...-__f59371.html P.S.: Eine Rechtschutzversicherung sollte "leider" für jeden eine Pflichtversicherung sein.
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Geändert von KISS0695 (25-06-2011 um 20:37 Uhr). |
#3
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Es heißt auch nicht mehr Arbeitsloser, sondern Arbeitssuchender und das bist du ja jetzt wohl nicht mehr.
Naja, hättest ihnen halt erst im Oktober bescheid geben sollen |
#4
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Mann muss denen halt sofort Bescheid geben, sobald man was hat. Steht zumindest in den unterlagen, die ich bekommen habe.
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#5
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Also es stimmt das du nach deiner Aussage die Maßnahme vorzeitig abgebrochen hast?
Genau da liegt eigentlich der große Fehler und das Problem. Das kannst du machen wenn du direkt im Anschluss einen neuen Job hast. Sollte das nicht der fall sein, werden die ziemlich, gelinde ausgedrückt, pissig. Da schalten die auch gerne mal auf Stumm und Taub. Was kannst du nun machen, nun du kannst vieles machen, was ich dir raten würde wäre ein Minijob bis dahin aber alles andere hat den riesen Nachteil, das bis sich da etwas tut, du schon längs im eigentlichen Beruf wieder bist. So sachen wie "Ja, ihr Arbeitsvermittler lässt ihnen einen Termin zu kommen" 6 Monate später "Sie haben einen Termin mit ihrem Arbeitsvermittler in den nächsten 3 Monaten" ist da leider vollkommen normal. Sollte es dir ums Geld gehen, kann man alles Rückwirkend auch wieder einklagen aber auch das brauch seine Zeit und für die aktuelle Situation wirst du nicht viel bekommen. Ansonsten hast du halt jetzt für den Zeitraum leider Pech gehabt. Daher der Rat, sollte sich an der Aktuellen Umgangsweise des Amtes und der Gesetztlage nichts ändern, dann niemals einfach auf eigene Entscheidung hin irgendwas von denen abbrechen. Also mit den bescheid geben hat das nichts zu tun, zumindest entnehmen ich deinem Satz das du die Maßnahme von dir aus abgebrochen hast. |
#6
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Zitat:
+++ ich durfte ma comuter kurs dran teilnehmen fuer anfanger obwohl die wusten das ich seit 20 jahren am rechnersitze bzw arbeite (medienoperator) da machst nix
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es kann nur einen geben
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#7
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Zitat:
wenn man nicht über grosses vermögen verfügt kann man auch beim amtsgericht einen beratungsschein beantragen mit dem schein geht man dann zum anwalt http://www.akademie.de/private-finan...chtshilfe.html
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Ich hab das Rad nicht neu erfunden, doch ich weiß wie man es dreht. Singen Mordballarden,
tanzen Krisentango, den Mitleidswalzer mit der Gier Fandango Wenn die Dämme brechen kommt die Flut, mit ihr die Angst und dann... die Wut. (DerWIII-Mordballaden) Geändert von Loki (26-06-2011 um 11:13 Uhr). |
#8
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Ich merk das schon.
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#9
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bei mir in der massnahme war ne chefsekretärin die nen grundkursus in word und exel machen durfte was meiste was die erfreut war die war so wie ich nach drei tagen mit der mappe durch wo die 6 monate zeit fuer hattest (das einziege gute war es gab 1500,-€ fuer die massnahme pro monat)
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es kann nur einen geben
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#10
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Das liegt aber auch einfach daran, das egal wie sinnlos irgend was ist, man hat dir einen Platz besorgt, man hat Planungen und Gelder investiert und dann kann man auch nicht einfach abbrechen.
Mal als übertriebenes Beispiel welches aber dem gleichen Prinzip folgt. Das Amt verschafft und zahlt dir eine Umschulung, allein das die für dich da jetzt zahlen, macht es noch deutlicher aber weiter im Text. Mitte der Umschulung merkst du das du garkeine Lust hast Industriekaufmann zu werden und brichst ab. Jetzt haben die sogar da eine Klausel drin das bei abbruch ohne triftige Gründe man 33% zurück zahlen muss. So eine Umschulung kostet gut 18000 Euro, weißt bescheid. Also niemals irgendwas von denen abbrechen auch wenns nur ein 2 Wochen Bewerbungstraining ist. Lieber mit dem Sachbearbeiter sprechen aber auf keinen fall aus eigenen Antrieb etwas abbrechen. |
#11
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und jeder der in einer massnahme ist ist aus der statistik raus ueble logik
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es kann nur einen geben
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#12
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Sind 1 Euro Jobber auch obwohl die bis dato immer noch keine Berufliche Zukunft haben.
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#13
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Zitat:
Gab bei uns letzthin auch einen politischen Durchschlag, indem entschieden wurde das Sozialhilfebezüger auch in Kurse/Arbeitsmassnahmen geschickt werden können. Der Witz ist aber, dass aus Verfassungstechnischer Sicht ein Sozialhilfebezüger sich weigern kann - der Staat ist verpflichtet ihn zu unterstützen, ob er kooperiert oder nicht... beim RAV (Regionale Arbeitsvermittlung) ist das was anderes. Machst du nicht was die wollen kriegst du kein Taggeld, also kein Lohn. Spielst du brav mit, kriegst du deine 80% und darfst dann jeweils zu irgendwelch komischen Info Veranstaltungen und co. antraben. Evtl. auch in Kurse - je nach Ausbildungsstand. Brichst du ab, kriegst kein Geld. Erscheinst du nicht und hast kein Arztzeugnis, wird das Taggeld gestrichen. Und so weiter. Und bei Sinn und Unsinn - Es gibt auch viele Leute die bei solchen Kursen was profitieren können, gerade Computerkurse sind für Leute mit Migrationshintergrund oder auch älteren Menschen eine absolut sinnvolle Massnahme. Über die Zuteilung lässt sich sicher streiten - aber leider braucht es diese Rahmenbedingungen. |
#14
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Wenn du von Dir aus die Maßnahme beendest musst du mit einer Sperrzeit rechnen.
Ob Maßnahmen sinnlos sind entscheidest nicht du! Alle Maßnahmen für die Arbeitslosenstatistik sind sinnvoll. Ob sie Dir helfen ist bedeutungslos. Die Sperrzeit muss dir mit einer Begründung und Widerspruchsbelehrung schriftlich zukommen. Denke ich jedenfalls das Schriftform erfoderlich ist. Du kannst Widerspruch einlegen. Evlt. kannst du Beratungshilfe beantragen (nur wer kein Vermögen hat) Ratschlag von mir. Immer alles schriftlich geben lassen. Den Empfang von Dir abgegebenen Dingen bestätigen lassen. Telefon oder Mündlich ist gar nichts! Mehr ist auf die Ferne nicht zu sagen. |
#15
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ich hab gute erfahrungen gemacht zum thema rechtsschutz bzw amtlich, bei mir wollten die auch mal zumzicken und nichts machen, nur bin ich dann kurzerhand gleich zum anwalt und siehe da. alles lief wieder
ich habe auch mal sone maßname mitgemacht. was eigendl sinnlos war, da das meiste eh altbekanntes war ( PC Grundkurs etc ) allerdings mus sman auch sehen das das Arbeitsamt damit auch nachprüft ob du überhaupt den willen hast jedne tag nen geregelten ablauf einzuhalten, früh aufstehn etcpp. ausserdem wars so das die 6 monate auf die arbeitslosenzeit zu hälfte angerechnet wurden. also bist 6 monate dahin. aber du hast nur 3 monate abgezogen bekommen ( war für mich insovern vorteilhaft da bei mir das ganze kurz vor ende des anspruchs auf ALG I kam |
#16
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Wenn man eine vom Arbeitsamt geförderte Massnahme eigenmächtig und ohne Absprache beendet, muss man mit einer Geldsperre von bis zu 3 Monaten rechnen.
Da nützt auch kein Anwalt etwas. Ist alles Kulanz, wenn der Rubel wieder rollt. Einige Kurse wie z.B. Word,Excel ect. sind sicherlich für viele Sinnfrei, aber am Ende bekommt man etwas schriftliches in die Hand. Die dt. Bürokratie/Firma steht ja bei Bewerbungen auf so etwas. |
#17
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Mit der „Agentur" wurde nun alles geklärt. Da ich dort jetzt nicht mehr als Arbeitslos gemeldet bin, kann ich nun auch über meinen Nebenjob, den ich die ganze Zeit schon mache etwas mehr verdienen als 165€/monat.
Die 3 Monate Sperrzeit habe ich bekommen. Da ich mich jetzt dazu entschlossen habe mich nicht erneut Arbeitslos zu melden, wird mir kein Tag von meinem Anspruch gestrichen und in 3 Monaten arbeite ich eh wieder.
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vom 20.3.2006 - 20.3.2011 in der Zivilisation 21 |
#18
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Vergiss nicht, die Krankenkasse über deinen geänderten Status in Kenntnis zu setzen.
Dein Beitrag könnte bis zu deinem neuen Jobantritt günstiger werden. |
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Danke für den Hinweis.
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