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  #1  
Alt 13-04-2009, 18:12
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
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Ähm... erstmal: Wir haben keine Verfassung - die sollte erst verfasst werden und in Kraft treten wenn Deutschland wieder ein komplett souveräner Staat ist.
Ist es aber immer noch nicht.
Nach geltendem Recht ist es immer noch das Deutsche Reich (das 2., nicht das 3.) das nie unterging (hat das Bundesverfassungsgericht mal so entschieden), die Bundesrepublik Deutschland ist es nicht.

Bis heute gelten die SHAEF Militärgesetze
Ferner sagt das Bundeverfassungsgericht (Az 2 BvF 1/73):
Zitat:
Es wird daran festgehalten, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangeles Organisation nicht handlungsfähig
Auch interessant: Das Bundesbeamtengesetz in der Fassung vom 12.08.2005:
Zitat:
BBG §185 - Als Reichsgebiet im Sinn des Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937. Die BRD hat kein eigenes Staatsvolk, denn nach dem immer noch geltenden Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913 sind alle Deutschen Angehörige des Deutschen Reiches, die unmittelbare Reichsangehörigkeit, da es kein entsprechendes gesetz für die BRD gibt, gibt es also auch rechtlich kein 'bundesdeutsches' Staatsvolk
Noch Fragen?
Ach so, ja eine Frage hätte ich noch: Warum haben Amerikaner in ihrem Pass unter 'Nationalität' 'Amerikaner', Engländer 'Engländer, Franzosen 'Franzose' und Spanier 'Spanier' stehen? Und warum steht bei Deutschen da 'deutsch'?

Ja, wir brauchen endlich und dringend eine echte Verfassung und komplette Souveränität...
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #2  
Alt 13-04-2009, 18:44
Benutzerbild von m1a22
m1a22 m1a22 ist offline
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Äh, Sven ich weiß ja nicht wo du das her hast, aber das ist vollkommen falsch. Mit seinem Urteil von 1973 hat das BVerG entschieden, dass das deutsche Reich zwar nicht untergegangen, aber in der Bundesrepublik Deutschland aufgegangen ist bzw. das Bundesrepublik und deutsches Reich miteinander identisch sind. Die Diskussion hatten wir hier nämlich schon mal.
Hinzu kommt mit den Pariser Verträgen von 1955 haben die Westalliierten der Bundesrepublik volle Souveränität eingeräumt, Rechte bestanden nur noch gegenüber Gesamtdeutschland.
Und die hat man 1990 mit den 2+4-Verträgen auch wieder abgetreten. Seit diese in Kraft getreten sind ist Deutschland wieder ein freier, geeinter und souveräner Gesamtstaat.

Den Schwachsinn den diese omninöse KRR verfasst, braucht man nicht ernstzunehmen.
__________________
Deutschland & Forever
Ich diene nur der Imperialen Flotte und dem Imperator
Die 1.Liga 08/09 steht an:
Eintracht Frankfurt vs Hamburger Sportverein 0:1
SGE, schafft man es die beste Saison seit 14 Jahren noch zu toppen? (Update im Jahr 2022: Ja, konnte man. Europopokalsieger und erstmalig in der Championsleague)

Geändert von m1a22 (13-04-2009 um 18:50 Uhr).
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  #3  
Alt 13-04-2009, 19:50
Benutzerbild von bombspy
bombspy bombspy ist offline
Juggernaut Mechaniker

 
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bombspy ist...
OL Nick: bombspy
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Nach geltendem Recht ist es immer noch das Deutsche Reich (das 2., nicht das 3.) das nie unterging (hat das Bundesverfassungsgericht mal so entschieden), die Bundesrepublik Deutschland ist es nicht.
Mal abgesehen davon, dass seit den 2+4 Verträgen Deutschland die volle Souveränität besitzt, gibt es in der Frage in wie weit das deutsche Reich weiter bestand genug Kontroversen (manche sagen auch dass die DDR das dt. Reich gewesen ist, was bedeuten würde, dass das Deutsche Reich 1990 der Bundesrepublik beigetreten wäre ). Über sowas braucht man sich aber meiner Meinung nach echt nicht streiten.
Alles was eine neue Verfassung theoretisch einschränken würde, wären nach dem 2+4 Vertrag dessen Inhalt, die Präambel des GG sowie Art. 23 und 146, aber wenn man mal ehrlich ist... Wer in der Lage ist eine neue Verfassung zu etablieren, wird sich, wenn er diese Einschränkungen ablehnt, einen Dreck darum scheren...

Zudem wenn es vielleicht in 20-30 Jahren zu einer Europäischen Föderation (oder wie man einen europäischen Staat auch immer nennen will) mit der Beteiligung Deutschlands kommt, brauch man sich über deratige Altlasten keine Gedanken mehr machen...
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grundgesetz, verfassung


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