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#1
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Hab' nicht allzuviel Ahnung aber ich denke es ist strafbar, da es sich genauso verhält wie wenn jemand dich aufnimmt/filmt, ohne dein Einverständnis.
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#2
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Da müsstest du einen Rechtsanwalt fragen, wie das bei euch ausschaut (ich kenne nur die Regelung in der Schweiz):
Für die Veröffentlichung braucht es die Zustimmung aller beteiligten Personen - also die Chatpartner. Wenn jemand ablehnt, müssen Bezüge zur Realität (bzw die Erkennung der Person) verhindert werden. Was heisst das? - Namen (auch Nicks) ändern - Inhalt (persönliches) zensieren - nur was von generellem, öffentlichem Interesse sein kann, darf publiziert werden. Also wenn A (Rudolf Mustermann) sagt, dass er B (Max Musterhasen) umbringen will und es ernst gemeint ist. Da besteht ein öffentliches Interesse, B zu schützen. Als Beweis darf die Aussage von A dienen. Die Anwendbarkeit im Internet ist hier aber sehr schwer (Beweislast, Validität).
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |