#1
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Politik/Gesellschaft: - Öffentliches Alkoholverbot
Wie ich gestern zufällig in den Nachrichten mitbekommen habe, gibt es schon ein Verbot für einige öffentliche Plätze.
Allerdings erst in einem der neuen Bundesländer, und auch nicht Landesweit. Ich finde das jedenfalls sehr interessant. Mehr dazu hier. |
#2
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Soweit ich mitbekommen habe, ist es an spielplätzen schon verboten, was ich gutheiß
![]() ist das regional? also münchen oder bayern, oder ist es landesweit?
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#3
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Es gibt demnächst auch ein öffentliches Rauchverbot für u18Jährige, wobei das eigentlich sonnlos ist, da in Deutschland die Altersgrenze der Raucher auch auf 18 Jahre gelegt worden ist
![]() Mfg |
#4
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das verbot gibt es schon seit 1.9
naja das ist die folge dessen, wenn rauchen erst ab 18 ist, dann dürfen die zigaretten auch nicht an unter 18j verkauft werden... meine frage: ab wann ist in discos das rauchen verboten? oder garnicht?
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#5
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Disco ist doch ein öffentliches Gebäude, demnach wie in Kinos, Kneipen -> Rauchen verboten... oder ?
![]() Mfg. |
#6
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Zitat:
Du darfst wohl "noch" weitersündigen. ![]() Verstösse gegen dieses Alkoholverbot können vom Ordnungsamt mit bis zu 35.- Euro geahndet werden. |
#7
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Na, bekommen wir jetzt amerikanische Verhältnisse in Deutschland?
Alkohol nur noch in braunen Papiertüten über die Straße tragen und im Auto muss gekaufter Alkohol im Kofferraum gelagert werden.... Ok, es geht mir auch ein wenig auf den Senkel wenn ich die Leute schon frühmorgens mit Bierflaschen irgendwo rumsitzen sehe - und die immer noch an der gleihen Stelle hocken wenn ich nach Feierabend wieder dort vorbei komme. Auf der anderen Seite finde ich es aber ab und zu auch gemütlich mit ein paar Freunden irgendwo zu sitzen und sich ein Bier auf der Straße zu trinken. Vielleicht sollte der Ansatz einfach anders sein?
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Zitat:
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#8
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da stellt sich halt die frage, welcher ansatz?
uhrzeiten regelung? nur an bestimmten tagen in der woche? ,
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#9
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Bisher sieht es wohl so aus, das die Mitarbeiter des Ordnungsamtes einen grösseren Spielraum zur Verfügung haben.
Den einen Verwarnen Sie mündlich, dem anderen knöpfen Sie bis zu 35.- Euro ab. Nur sind die Stellen, an dem der Alkoholgenuss untersagt ist, noch nicht einmal gekennzeichnet. Andere (Bundes) Länder, andere Sitten......... ![]() Ich musste dabei auch an die braunen Papiertüten der Amis denken. ![]() |
#10
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hm sehr komisch...
also vor kirchen und von touristen sehr beliebten plätzen ist es verständlich das man da keine alkohlleichen haben möchte.^^
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#11
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Der Erfuter Anger und unser Dom könnte endlich von den Alkoholleichen befreit werden? JUHU!!!!!
Ich befürhworte das auf jeden Fall, es ist echt scheiße wenn da überall die ''Penner'' rumsitzen und sich ein Bier nach den anderen rein pfeifen, jeder der schonmal in Erfurt über den Anger gegangen ist wird mir hier zustimmen. Ich hoffe das man es dort schnell durchsetzt, den noch ist davon leider nichts zusehen, bzw. nicht viel es sind eigentlich noch viele dieser Personen dort und kippen sich selbst wenn Kindergartengruppen anwesend sind die Binde zu und gröhlen über den ganzen Anger. Auch Landesweit fänd ich es wäre eine super Sache die auf jedenfall schnell durch gesetzt werden sollte. |
#12
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Die Spinnen doch ^^ aber gut das es nur bei euch ist... hier in Österreich wird sowas nicht funktionieren muhahaha
Dann laufen alle wie bei den Amis mit Flaschen herum die in Papier gewickelt sind lol auch überhaupt nicht offensichtlich...
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#13
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Ich finde es Teils Teils auch eine gute Idee.
Das Problem ist nur das hierfür das Kontrollorgan fehlt. Es ist im Prinzip nicht Aufgabe der Polizei noch mehr Streifen durch die Strassen zu schicken und zu sagen ja wir passen auf das niemand was säuft und genauso mit dem Rauchen. Es gibt das Verbot aber niemanden der das ganze Kontrolliert das es auch eingehalten wird. Ausserdem bin ich als erstes mal auch dafür das jegliche alkoholhaltigen Getränke auch erst ab 18 Jahren sind genauso wie die Zigaretten. Was garantiert auch noch passieren wird! ![]()
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#14
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Werden die Stadtfeste jetzt ausschließlich mit Mineralwasser gefeiert?
Werden aus Biergärten jetzt Milchgärten? Wohl kaum! Dieses Verbot zielt auf eine Gruppe ab, die sowieso schon zu den Verlierern zählen, da kann man denen auch noch das letzte Geld abnehmen. Die haben ja keine Lobby. Man sollte sich eher um die Menschen kümmern die das Leben dort offensichtlich nur noch im Suff ertragen, statt sie zu kriminalisieren. Versteht mich nicht falsch, ich mag es auch nicht, wenn einem schon am frühen Morgen jemand seine Bierfahne entgegenhält oder von Betrunkenen angepöbelt zu werden. Jedoch ist eine Kriminalisierung für meine Begriffe ein vollkommen falscher Weg. Für mich hört sich das ziemlich.... ach ja Urheber ist die FDP. Jetzt nichts gegen Erfurt, ich freu mich schon darauf nächstes Jahr wieder hinzufahren und Freunde dort zu treffen. ![]()
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#15
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aber ist es nicht eher eine ordnungswidirgkeit?
so wie falsch parken? also keine straftat in dem sinne ausser ich verwechsel was dann sry
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#16
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Ich geh mal davon aus das es wenn dann ne Ordnungswidrigkeit sein wird, allerdings scheint es entweder noch nicht zu gelten oder es wirkt nicht, ok ich muss sagen ich hab einen Rckgang verzeichnen können, jedoch hab ich mich am Mittwoch mit nm Kumpel in nen Park gesetzt knapp 5m neben nen Kindergarten und ca. 1m neben nem Gymnasium und wir ham dort in Ruhe ein paar Bier getrunken und haben keine Leute gesehen die kontrollieren, es scheint also wirklich so zusein dass das kontrollierende Organ einfach fehlt oder nicht gründlich genug kontrolliert. Genau das gleiche gilt bei dem Rauchverbot, angeblich soll es an Bushaltestellen verboten zusein, jedoch hab ich an Haltestellen wie üblich viele Leute gesehen die geracht haben, was teils wohl auch daran liegt das unsere Gesellschaft von solchen nie etwas mitbekommt weil man meist nur bei den Nachrichten zuhört wo etwas schlimmes passiert ist.
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#17
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@ RoteZora: Ich denke es geht hier eher um so Sachen; bei uns gibt es zB einen Schlossgarten der recht groß ist und wo sich in Ferienzeit jdeden Tag die Jugendlichen besaufen und ansonsten halt nur am Wochenende, es gibt immer wieder gewaltätige Auseinanderestzungen, alles wird zugemüllt, die botanischen Bereiche zertrampelt und so weiter. Alles in allem das jeden morgen wieder begehbar zu machen ist ein Arsch voll arbeit und ich denke es geht um solche öffentlichen Plätze. Das sowas einfach gesperrt wird. Ein Biergarten ist, würde ich mal zu behaupten wagen, alles andere als ein öffentlicher Platz. Es kann zwar jeder rein, aber dieser "Garten" gehört nicht der Stadt sondern einer Privatperson. Bei Stadtfesten ist es wiederrum was anderes. Da könnte die Stadt sagen ne es gibt kein Alkohol, wird es aber eher nicht tun weil eine große Einnahmequelle um das Fest zu finazieren verloren geht.
@ RangerOfDead: Es fehlt nicht das Kontrollorgan sonden es gibt keins. Es ist nicht der Polizei ihre Aufgabe Leute vom Rauchen und Trinken an derartigen Plätzen abzuhalten. Wenn sie zufällig mal vorbeikommen sagen sie vll was, aber die haben sich um anderes zu kümmern! Nicht um solche "Kleinigkeiten".
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![]() Geändert von GammaGandalf (08-09-2007 um 02:25 Uhr). |
#18
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Also Meine Meinung:
ich finde dass wir hier in deutschland fast ausschliesslich unterjocht werden! sei es mit kippen oda alk! (dazu: ich bin strikter nichraucher!) der kleine mann hat einfach nix mehr zu sagen! da frag ich mich doch: WO BLEIBT DIE DEMOKRATIE IN DEUTSCHLAND??? da is es doch im prinzip egal wen man wählt, zu sagen ham we eh nix! deswegen bringt es meiner meinung nach eh nix sich darüber den kopf zu zerbrechen, ob ziesen erst ab 18 ok is oder nich. oder ob alk an Öffentlichen pläzen gestattet is oder nich! ![]() MFG der Lord Evil ![]()
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Lord Evil |
#19
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Mir ist bei dieser Gelegenheit ein Platz in Dortmund eingefallen.
Sicherlich ein öffentlicher Bereich. Im Sommer stellen die anliegenden Kneipen/Cafes/Restaurants Stühle und Tische nach draußen. Wenn man möchte bekommt man da auch Bier. ![]() Wo wäre denn dann da der Unterschied zu jemandem der das Bier aus dem Lidl gekauft hat, sich da hinsetzt und trinkt? Auch hier können die Ordnungskräfte (Streifen mit je 1 Mitarbeiter vom Ordnungsamt und 1 Polizisten) Platzverweise erteilen und die machen das auch schon länger. ![]() Aber eine "alkoholfreie Zone" so wie sie das in Thüringen propagieren, halte ich für überzogen. Mehr soziales Engagement würde wahrscheinlich konstruktiver und effektiver sein.
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Im Zweifelsfall gilt immer, was ich gemeint, nie was ich gesagt oder geschrieben habe. Oder umgekehrt. - Weitere Interpretationen vorbehalten. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
#20
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Das die Bedinung spätestens der Geschäftsführer des zugehörigen Restaurants rausschmeisst weil man keine Mitgebrachten Getränke verzehren darf! Das auf dem Platz ist ja auch wieder kein Stadtfest oder sonst was das ist ein Restaurant/Cafe was auch immer das es dir anbietet draussen zu sitzen bei schönem Wetter, um sich selber attraktiver zu machen. Das ist "öffentlich" im Sinne jeder kann mich sehen und jeder läuft an dir vorbei. Aber nicht öffentlich im Sinne von die Stadt kann es dir verbieten, weil du gerade in einem Cafe/Restaurant bist und bewirtet wirst. Verstehst du den kleinen Unterschied? Öffentliches Recht - Privatrecht. Das ist wie wenn der Vater Staat mir sagen will ich darf in meinem Garten kein Bier mehr trinken weil es ja öffentlich ist, mich jeder sehen kann. Aber das ist mein Grund und Boden, da mach ich was ich will, da kann Vater Staat noch so viel an Bier trinken verbieten und er kann nichts machen.
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#21
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Ich denke ja eher, dass der Unterschied darin liegt, dass das Restaurant
dafür eine Konzession hat (die die Stadt sich natürlich bezahlen lässt). Naja, wenn man darüber nachdenkt, sind die 35 EUR die da in Erfurt erhoben werden sollen so eine Art Konzession. ![]() Wohl eher nicht. ![]() Aber evtl. sollen da ja noch Konzessionen verkauft werden?
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Zitat:
genau genommen ist rauchen doch schon lange verboten xD : § 223 StGB Körperverletzung (1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. |
#23
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Mann, lol ey!
mann kanns auch ganz genau nehmen! ![]() ![]() ![]() is ja nich so dass ich die Alkleichen befürworte oda so aba wenn das so mit den Gesetzen und Verboten weitageht dann dürfen wir irgendwann statt klopapier nurnoch die Tageszeitung vom Vortag zum abwischen benutzen! Is ja umweltfreundlicher unso... ![]() das war's von mir, I'm out, CYA! der Lord Evil
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