Hmm, ich frage mich ein wenig - wenn fest steht, dass es zu eingewilligten Handlungen kam (davon ist mal auszugehen wenn die Schwester aufem Balkon dasselbe tut...) würde sich unsere Justiz wohl nicht 10 Wochen Zeit lassen und einen 17 Jährigen in U-Haft stecken. Ich frage mich grad wie in der Türkei die rechtliche Grundlage ist, was in dieser Hinsicht zugelassen ist und was nicht. Schlussendlich waren beide Minderjährig, in der Schweiz ist soweit ich weiss ein Handlungsspielraum von 3 Jahren offen - von dem her wäre es hier auch Strafrechtlich relevant. Und da, wie ich finde die Deliktschwere nicht so hoch ist (wenn ja wie gesagt fest steht das es eingewilligt war) würde die Justiz doch eine Rechtsverfügung machen um ihn nach Hause zu schicken. Er müsste sich doch lediglich verpflichten, via Post etc. sich darum zu kümmern, ansonsten droht ihm wohl ein Einreiseverbot bist die Sache geklärt ist.
