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#1
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Jap Raptorsf sowas gibt es auch, und heisst Putativnotwehr.
Aber erstmal sowas beweisen muss man erstmal können, hängt auch immer von Richter ab. Zizouu zu deinen beispiel steht nix davon drin das der Einbrecher eine Waffe hatte, von daher hätte der Besitzer seine Waffe weder als Schlagstock noch benutzten dürfen ![]() |
#2
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ich bin mir nicht sicher ob er eine hatte, aber wie sehe es denn aus wenn er ein messer gehabt hätte?
also jetz bezüglich des schlagens mit dem gewehr
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