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  #1  
Alt 24-03-2006, 17:11
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
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Sven ist ein C...
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Zitat:
ber ich kann andere nur zustimmen manche brauchen einfach Schläge sonst kapieren die es nicht !
Nein, gleich eine relativ harte Strafe vor Gericht.... und nicht 'Wird eingestellt weil er noch nie mit dem Gesetz in Konflikt kam' oder '5 Arbeitsstunden'....

'Empfindliche Geldstrafe von der der Gewalttäter auch 2 Jahre später noch was hat'
oder
'Wiedergutmachung in angemessener Umgebung unter Aufsicht, über mehere Monate'

Das wären Strafen die die Leute a) zum Nachdenken anregen und b) nicht zum 'Helden' stilisieren (was zB bei einem Wochende Jugendarrest geschehen würde, so ala 'Ej, der coole Macka war schon im Knast') würden.
__________________
Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #2  
Alt 24-03-2006, 17:43
Benutzerbild von Germane45
Germane45 Germane45 ist offline
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Germane45 ist ein C...
OL Nick: Germane45
Ich würde es manchmal begrüssen, wenn unsere Gerichte in dem Zusammenhang so hart vorgehen würden, wie es die Amerikaner machen.


Zitat:
Zitat von Sven
'Wiedergutmachung in angemessener Umgebung unter Aufsicht, über mehere Monate'
Ein Gespräch, das ich kürzlich mit einer Mitarbeiterin vom Jugendamt hatte, war schon sehr interessant.
Was kann ein Opfer für eine Entschädigung erwarten?

Erst wenn z.B. die Nase gebrochen wird, kann man dem Täter eine Strafe von 100 Arbeitsstunden aufhalsen.
Diese werden dann mit ca. 6 Euro die Std. vergütet.
Das (Schmerzens-)Geld erhält das Opfer.

Allerdings ist das eine aussergerichtliche Maßnahme.
Die Privatklage bleibt jedem natürlich weiterhin offen.

Dieses neue Prinzip soll angeblich etwas bringen.
Aktenkundig sind die Täter bis 25.

Danach werden die Daten gelöscht.

Mal ne Kurzinfo zum Täter/Opferausgleich hier.
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