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#1
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Zitat:
'Empfindliche Geldstrafe von der der Gewalttäter auch 2 Jahre später noch was hat' oder 'Wiedergutmachung in angemessener Umgebung unter Aufsicht, über mehere Monate' Das wären Strafen die die Leute a) zum Nachdenken anregen und b) nicht zum 'Helden' stilisieren (was zB bei einem Wochende Jugendarrest geschehen würde, so ala 'Ej, der coole Macka war schon im Knast') würden.
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Zitat:
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#2
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Ich würde es manchmal begrüssen, wenn unsere Gerichte in dem Zusammenhang so hart vorgehen würden, wie es die Amerikaner machen.
Zitat:
Was kann ein Opfer für eine Entschädigung erwarten? Erst wenn z.B. die Nase gebrochen wird, kann man dem Täter eine Strafe von 100 Arbeitsstunden aufhalsen. Diese werden dann mit ca. 6 Euro die Std. vergütet. Das (Schmerzens-)Geld erhält das Opfer. Allerdings ist das eine aussergerichtliche Maßnahme. Die Privatklage bleibt jedem natürlich weiterhin offen. Dieses neue Prinzip soll angeblich etwas bringen. Aktenkundig sind die Täter bis 25. Danach werden die Daten gelöscht. ![]() Mal ne Kurzinfo zum Täter/Opferausgleich hier. |