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#1
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Mew nun fahr mal wieder runter und lass ihm seinen Spaß. !
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Mfg GigaNT011 Lebet lang und in Frieden!!! |
#2
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ja, es trägt zur allgemeinen belustigung bei
![]() foto in msn, dann hast du freiwillig die veröffentlichung gewollt und solltest dich nicht darüber beschweren das dein foto hier gelandet ist, was stellst du es auch ins internet ![]() |
#3
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ich glaub mal das geht dich nen scheißdreck an ausserdem habe ich es nur in msn für leute die ich kenne drinne und nit dafür das es hier landet aber das raffst du eh nit zwecklos mit dir zu diskutieren
hoffe nen mod oder admin schließt die scheiße hier |
#4
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KunstUrhG
Geltung ab 01.01.1964 § 22 Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten und, wenn weder ein Ehegatte oder Lebenspartner noch Kinder vorhanden sind, die Eltern des Abgebildeten. § 23 (1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden: 1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte; 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen; 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben; 4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient. (2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird. Naja, ich hoffe er wird glücklich mit dem Nick.. das nur dazu. Aber für ne Anzeige is es mir der Spass allerdings doch zu schade... aber jedem das seine ![]() Kann ![]() |
#5
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schon mal daran gedacht das man msn profile öffentlich einkucken kann und somit ggfs auch die fotos
![]() http://members.msn.com und ja diskutieren zwecklos bei so einer gegenpartei die alles besser wissen muss ![]() |
#6
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Was musst den du einen Minderwertigkeits Komplex haben das du die Identität deines Freundes annehmen musst. Ausserdem ziemlich erbärmlich das man nicht genug Fantasie hat um sich nen eigenen nick zu zulegen.
P.s haste eigentlich die Erlaubnis diesen Arsch als Avatar zu benutzen? Ich könnt mir vorstellen das diese Person dies nicht gefallen würde...
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mfg iCe |