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#1
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chevy hat schon recht, guck einfach das du keinen eintrag kriegst.
Zu den Asylanten, ich denken schon das es weniger werden, da sehr viele die ohnehin abgewiesen werden, nicht in die Schweiz kommen können für 4jährchen
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mfg iCe |
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#2
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in der Datenbank werden nur SCHWERkriminelle geführt - ich denke kaum das du da dazugehörst
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#3
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Natürlich werden OFFIZIEL nur die Schwer (Dann kommt noch die Definitionsfrage... für nen Hinterwäldler is ein Autodieb schon ein Schwerkrimineller und fürn Stadtmensch ist ein Serienmörder ein Schwerkrimineller) aber ich glaube kaum das da wirklich nur "schwere" (juchu Definieren darf man selber
) Vergehen online gestellt werden . |
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#4
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wenn man z.B. eine Bong baut und kifft, sich Songs aus dem Netz lädt und so.
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Offizieller Groupie der "Schnitzelfresser" |
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#5
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#6
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rofl, ä rap ich habe aber gehört das auch leichtere vergehen in die liste aufgenommen werden
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mfg iCe |
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#7
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bevor man irgend was behauptet oder andere sogar auslacht sollte man sich richtig informieren, z.B. auf Wikipedia
http://de.wikipedia.org/wiki/Schenge...rmationssystem Auszug der Leute welche in SIS gespeichert werden: "Ausländer, die mit einem Aufenthaltsverbot für den Schengen-Raum belegt wurden, per Haftbefehl gesuchte Straftäter, Zeugen, Vermisste". Uebrigens, ein Kiffer, ein kleiner Ladendieb oder ähnliches ist kein mit Haftbefehl gesuchter Straftäter... |