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Der Raus-aus-der-Rente-Trick
Ein Schlupfloch im Sozialgesetzbuch bietet Angestellten die Möglichkeit zum
legalen Ausstieg aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Angestellte können aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen und dennoch ihre bisherige Beschäftigung weiter ausüben. Das berichtet das Wirtschaftsmagazin FOCUS-MONEY unter Berufung auf Rechtsexperten. Voraussetzung für die Befreiung von der Versicherungspflicht sei nach dem Sozialgesetzbuch VI ein Vorstandsposten bei einer Aktiengesellschaft. Das habe das Bundessozialgericht in einer Reihe von Entscheidungen festgestellt und sei überdies von der Grundsatzabteilung der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) in Berlin bestätigt worden. Die bisher erworbenen Rentenansprüche bleiben von dem Ausstieg unberührt. Wie FOCUS-MONEY weiter berichtet, kann ein Angestellter eine AG zur Verwaltung des eigenen Vermögens gründen. Bei zwei Gesellschaftern reicht dafür eine Bareinlage von 12 500 Euro. Zusätzlich ist mit Gründungskosten von rund 7000 Euro zu rechnen. Im Gegenzug können von der gesetzlichen Rente befreite Angestellte monatlich bis zu 994,50 Euro (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) in eine private Altersvorsorge und den Schutz vor Berufsunfähigkeit investieren. Unter Einrechnung des Arbeitgeber-Anteils lässt sich die spätere Rente bei vergleichbarem Schutz nahezu verdoppeln. Nach FOCUS-MONEY-Recherchen will die BfA nun eine Änderung des Sozialgesetzbuches beantragen, um das Schlupfloch zu schließen. Der Änderungsvorschlag sehe zwar einen Stichtag, aber keine Rückwirkung vor. http://news.focus.msn.de/G/GN/gn.htm...&streamsnr=274 aus Focus 22.10.03 |