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"Bedingter" Führerschein schon unter 18
Also, gleich mal im vorraus es soll hier nich um das Projekt gehn dass jetz einige Bundesländer machen
Es gibt doch irgendwie ne möglichkeit dass man schon unter 18 Jahren einen Führerschein machen darf wenn man z.B. ein Auto braucht um zu seiner Arbeit zu kommen oder zur Schule. (man darf halt dann nur die strecke bis zur arbeit/schule fahrn und wieder zurück) Bei mir ergibt sich villeicht demnächst das prob hab nich mehr zu meiner schule zu kommen weil meine Mutter andere arbeitszeiten kriegt und mich dann nich mehr mitnehmen kann (so wies bis jetz immer war) Es gibt da jetz zwar noch eine möglichkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln aber dafür müsst ich sehr große umwege fahrn und das ganze wär auch äuserst umständlich. (weis auch noch nich so genau ob das überhaupt zeitlich klappt) Naja was ich jetz wissen will is, ob jemand weis ab wann der weg zur schule/arbeit unzumutbar wird und man somit dann so einen wisch machen darf. Oder kriegt man den nur wenn man wirklich absolut keine andere möglichkeit hat? Und muss man dann mit 18 nochmal so ne art nachprüfung machen damit man dann auch mal privat irgendwo hin fahrn darf? Vielen dank schonmal |
#2
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Hmm es gibt doch ein Bundesland der es mit 17 Erlaubt ,. aber nur in belgleitung eines Erziehungsberechtigten (Vater , Mutter...) Und wenn da keine mitkommen kann , wird das schwer...
Versuch dir dochn Roller zuzulegen , oder ein Mofa ( Ich weiss deine Distanz nicht , ich nehm an weit , sonst hätte man das Fahrad ja nutzen können , aber darauf wärst sicher selber gekommen ) Ne andere Möglichkeit wüsste ich ned , sorry... |
#3
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Die Regelung mit 17 und in Begleitung eines Erwachsenes.
Ich habe da mal was zu raus gesucht. Führerschein mit 17" Ausbildungsverfahren 1. Anmeldung bei Fahrschule: Kurs ab vollendetem 16. Lebensjahr möglich 2. Grundausbildung in der Fahrschule: 28 Einheiten Theorie und 12 Einheiten Praxis 3. Ausbildungsfahrten mit Begleitperson: Drei Praxisblöcke zu je 1.000 km (Fahrtenprotokoll) 4. Begleitende Schulung in Fahrschule für Schüler und Begleiter nach jeweils 1.000 Kilometern: - Besprechen der Lerninhalte und Erfahrungen mit geschultem Fahrlehrer - gemeinsame "Ausbildungsfahrt" 5. Nach 3000 km Fahrpraxis: "Perfektionsschulung und Perfektionsfahrt" 6. Abschluss der Begleitausbildung 7. Normale theoretische und praktische Führerscheinprüfung (frühestens mit 17 Jahren) 8. Ausstellung eines Führerscheins Voraussetzungen PKW * normaler PKW oder Kombi * "L17"-Schild: vorne und hinten sowie gut sichtbar * Tafel mit Aufschrift "Ausbildungsfahrt" * Nachweis, dass Handbremse und Zündschlüssel vom Beifahrersitz aus leicht bedient werden können und in Ordnung sind (z.B. vom ÖAMTC; betreffendes Formular ist bei Behörde erhältlich) Begleitperson Wer darf Begleiter sein? * können eine oder zwei Personen sein, die wahlweise (oder gemeinsam) die Fahrten mit Bewerber absolvieren * Naheverhältnis zum Bewerber (Der Begleiter darf kein Entgelt erhalten) * wenn nicht Erziehungsberechtigte: muss deren Zustimmung eingeholt werden * Der/die Begleiter ist/sind der Behörde im Antrag bekanntzugeben Voraussetzungen für Begleitperson * Besitz eines B-Führerscheins seit mind. 7 Jahren, * muss glaubhaft machen, seit mindestens 3 Jahren tatsächlich einen PKW oder Kombi zu lenken * darf in letzten 3 Jahren keine schwere Verkehrsübertretung begangen haben * während Begleitfahrten: o Begleiter darf ebenfalls nur max. 0,1 Promille Alkoholisierung aufweisen o Mitführung des Bewilligungsbescheides
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Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. |
#4
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Also wenn ich das so lese , dann wart ich auch lieber bis ich 18 bin
Weil das macht ja keinen Spass so... |
#5
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Vor allem bei den ganzen überlegungen auch dazu gezählt werden muss das ein auto teuer ist. Nicht nur in der anschaffung auch im Unterhalt.
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#6
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Autofahren ist kein Selbstzweck. Wer Auto fährt, will damit einen Zweck erfüllen, auch wenn er 17 ist. Der Zweck wird jedoch nicht erfüllt, wenn man nur in Begleitung einer Aufsichtsperson fahren kann, denn dann könnte diese einen ja auch gleich fahren. Der Nutzen ist also gleich Null.
Deshalb würde ich mir das schenken und an der Fahrschule so teilnehmen, daß ich die Prüfung kurz nach meinem 18. Geburtstag ablegen kann, dann aber ohne diese Kasper-Kinderkacke. Bis dahin sehe ich folgende Möglichkeiten: 1. In den sauren Nahverkehrs-Apfel beißen. 2. Mit dem Fahrrad fahren. Hart, aber die zeitliche Unabhängigkeit ist nicht zu unterschätzen. Keine Wartezeiten! 3. Ein Moped kaufen. Nutzen ist ungefähr derselbe wie beim Fahrrad, nur teurer. 4. Zum nächsten Schulhalbjahr auf eine nahegelegene Schule wechseln. Nur der Vollständigkeit halber sei folgendes aufgeführt, da es wohl weniger in Frage kommt. Aber die Möglichkeiten kann man ja bedenken. 5. Wenn keine nahegelegene Schule vorhanden ist, kann man ein Internat wählen und nur am Wochenende (Freitag mittag) nach Hause fahren. 6. Alternativ kann man nahe der jetzigen Schule ein Zimmer in einer Pension mieten und ebenfalls nur Freitags nach Hause fahren. |
#7
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wie viel Kilometer sind es den zu deiner schule, Sebai-giz-Frill?
und wie lange würde die fahrt mit öffentlichen verkehrsmitteln dauern? Geändert von Simsenetti (24-04-2004 um 13:28 Uhr). |
#8
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gibts sowas nich dass man auch ohne begleitperson fahren kann wenn man keine andere möglichkeit hat? Also ich hab gedacht sowas wär möglich wenn mans dringend braucht (halt auch evtl. nur mit ner bestimmten geschwindigkeit)
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zu 2. naja......jeden tag 16 km in die schule? also das is beim besten willen nix für mich; könnte im winter auch n bisschen kalt werden zu 3. im winter auch zu kalt zu 4. Bin schon auf der am nahe gelegensten zu 5. naja, das würde aber warscheinlich frühestens nächstes Schuljahr gehn, bräucht das aber ab mitte mai ( is aber auch noch nich sicher; evtl. arbeitet meine mutter auch zu den jetzigen zeiten weiter, dann hab ich kein prob mehr ) zu 6. wird auch ned gehn, das is auch nur eine mehr oder weniger kleine ortschaft; glaub kaum dasses da pensionen zu mieten gibt |
#9
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Das Gesetz ist so gedacht, dass man Erfahrung im Starßenverkehr sammeln kann. Man könnte jetzt sagen, tja das kann man auch mit 18 noch, das 'ab 17 fahren' ist aber noch als kleiner Anreiz gedacht. Zum Thema: Grundsätzlich wäre das ok, aber die Regelung würde sehr oft missbraucht werden. Um wieder auf das Nachts-aus-der-Disco-heimfahren (da passieren nämlich die meisten Unfälle) Beispiel zurückzukommen: Ein 17-jähriger kutschiert nachts rum, wird von der Polizei angehalten, sagt er wäre als Hilfs-Kellner angestellt und also im Recht, fährt weiter und baut 500Meter nach der Kontrolle einen tödlichen Unfall. Im Nachhinein kommt heraus, dass der Fahrer gelogen hat und gar nicht als Kellner arbeitet. Wie sollte das nun kontrolliert werden? Soll die Polizei immer beim Arbeitgeber anrufen und nachfragen? Oder sollte ein Amt eine Extra 'Zu-langer-Arbeitsweg-Genehmigung' ausstellen? Und überhaupt, das mit dem Führerschein stell ich mir auch kompliziert vor? PS: Es gibt übrigens schon die Möglichkeit ab 17 allein zu fahren - als Berufskraftfahrer
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#10
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Nein daran hab ich ehrlich gesagt nicht gedacht , nur was nützt mir ein Auto , das Kosten verursacht , wenn ich ned mal mit Freunden rumfahren kann , und dazu noch diese 100 Vorsichtsmahsnamen.... da bezahlste viel , hast aber nichts davon , nein danke, dann üb ich wirklich lieber mit 18.... Wegen diesen 365 Tagen kommts dann auch ned mehr an , die Idee wär ja toll , aber man kriegt auch nie einen Vertrauensbeweis und kann alleine Fahren... obwohl ich denke das das noch ausgenutzt wird @Sebai... also wenn es zu kalt is dann sorry , aber du musst auch irgendwas einstecken können und ned einfach das wählen was wohl am angenehmsten ist... Die Verkehrsmittel zu weit , mutter kann mich ned mehr fahren , Im Winter zu kalt... usw ... an jeder Möglichkeit gibts was auszusetzen... |
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Eigenes Auto kaufen, würde ich nicht mal sagen, ich denke eher, dafür ist das Auto der Eltern bei einer Übungsfahrt am Sonntagnachmittag gedacht.
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#12
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Naja in der Schweiz kriegen viele ab 18 ein eigenes Auto , sie bezahlen was dran und die Eltern auch , man findet ja auch schon Autos ab 4000 Sfr.- Und dann is das schon möglich , wenn die Kids dann auch was gemacht haben , Lehre , Schule usw ...
Aber von dem her hast schon Recht , dann nützt das schon was wenn man wirklich es nur zum Üben haben will , was bei mir nicht der Fall wäre |
#13
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also wegen lausigen 16 km darfst du bestimmt nicht früher auto fahren,Sebai-giz-Frill.
das geht auch locker mit einem zweirad. außerdem würde ich mich zuerst mal nach einer busverbindung umschauen. es fahren doch bestimmt noch andere schüler mit dem bus in diese schule. |
#14
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16 Kilometer? Daß du dich nicht schämst! Sowas kann man zu Fuß gehen! Ein Fahrrad ist da schon Luxus! Nimm dir mal ein Beispiel an dem Herrn Senator:
Ja, wenn der Senator erzählt. Das ist der, dem das ganze Wackelsteiner Ländchen gehört und alles, was darauf steht. Wie der angefangen hat: Sohn eines Tischlers, der war schon 40 Invalide, alle Finger der rechten Hand unter der Kreissäge. Mit fünf Jahren schon ist der Senator jeden Tag von Wackelrode nach Hohentalholzheim gelaufe, zwölf Kilometer hin und zwölf Kilometer zurück. Und warum? Weil in Wackelrode ein Liter Milch zweieinhalb Pfennig gekostet hat, in Hohentalholzheim aber nur zwei Pfennig, und diesen halben Pfennig durfte der Bub behalten. Das hat er auch getan, zehn Jahre lang - von Wackelrode nach Hohentalholzheim, von Hohentalholzheim nach Wackelrode. Und nach zehn Jahren, da hat sich der Senator gesagt: "So" Hat das ganz Geld genommen, ist hergegangen und hat das erste Hüttenwerk auf das Wackelsteiner Ländchen gestellt. Ja, wenn der Senator erzählt. Dann 14/18, der Krieg. Und hinterher, da hat sich der Senator gesagt: "So, jetzt ist der Krieg verloren, was ist dabei rausgekommen? Gar nichts." Und dann hat er sein Geld genommen und Grundstücke gekauft. Hier eins, da eins. und dann kam die arbeitslosigkeit, dann Adolf. Ja, und 34, da gehörte ihm praktisch das ganze Wackelsteiner Ländchen. Und dann hat er noch ein Hüttenwerk auf das wackelsteiner Ländchen gestellt. Das waren dann schon zwei, das alte Wackelsteiner Hüttenwerk und das neue Wackelsteiner Hüttenwerk. Und mitten im Krieg, in schwerer Zeit, hat er noch ein Hüttenwerk auf das wackelsteiner Ländchen gestellt. Ja, wenn der senator erzählt. Und dann 45, ausgebombt, demontiert. Da hat sich der Senator gesagt: "So, der Krieg ist verloren. Was ist dabei rausgekommen? Gar nichts." Und er war froh, dass er wenigstens noch das Wackelsteiner Ländchen hatte und seine treuen bauern; hier einen Schinken, dort einen Liter Milch. Und so konnte man ganz allmählich wieder anfangen. Aber dann 48, Währungsreform. Da stand der Senator wie jeder von uns da, mit vierzig Mark auf der hand. Und was hat er damit gemacht? Etwa ein viertes Hüttenwerk auf das Wackelsteiner Ländchen gestellt? Nein. Auf den Kopf gehauen in einer Nacht. Und als er dann morgens auf der Straße stand, neblig war´s und kalt, da musste der Senator plötzlich so richtig lachen. Er hatte eine gute Idee: "Wie wäre es", sagte sich der Senator, "wenn man aus dem Wackelsteiner Ländchen ein Ferienparadies machen würde?" Gesagt, getan. Verkehrsminister angerufen - alter Kumpel aus schwerer Zeit. Ja, und dann ist aus dem Wackelsteiner Ländchen das Wackelsteiner Ländchen geworden, wie es heute ein jeder kennt. Und dann hat der Senator noch ein Hüttenwerk auf das Wackelsteiner Ländchen gestellt. Ja, wenn der senator erzählt. Aber dann wird er traurig, der senator. "Und wissen Sie was", sagt er dann, "die waren damals doch glücklicher, die Leute. Wie ich angefangen habe: Sohn eines Tischlers, der war mit vierzig schon invalide, alle Finger der rechten Hand unter der Kreissäge. Mit fünf Jahren schon bin ich jeden Tag von Wackelrode nach Hohentalholzheil gelaufen, zwölf Kilometer hin und zwölf Kilonmeter zurück. Und warum?" Ja, wenn der Senator erzählt. |
#15
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Du könntest schon nen Autoführerschein mit 17 machen, allerdings müsste das dann mit Sicherheit von irgendeinem Amt genehmigt werden (Freund von mir hatte so nen Schein). Aber du müsstest dann soweit ich weiss noch MPU machen, was relativ teuer is (glaub ich) und dauern wird das ganze dann auch ne zeitlang. Wenn du nächstes Jahr im Mai 18 wirst und erst ab dem nächsten Schuljahr fahren kannst, dann lohnt sich das ganze nicht so wirklich (würd ich mal sagen).
Ich glaub dass auf dem Führerschein (oder irgendeinem Zettel der zu dem besonderen Schein dazu gehört) drauf steht, welche Strecke du fahren darfst. @Churchill: Na das war ja mal wieder ein nützlicher Beitrag
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SonMokuh™ Geändert von SonMokuh (24-04-2004 um 19:26 Uhr). |
#16
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loooooooooooooooool diesen Führerschein würde er mit diesen begründungen nie bekommen was meinst du vieviele das versuchen würden nachzuahmen damit sie Fahren dürfen und lohnt sich das der der weg mit sicherheit auch festgelegt wird
von A nach B und niergends wo anders hin. Eine gute Mofa währe da angebracht oder ein Roller.
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Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. |
#17
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Zitat:
Aber BTT: Ich kann Dir leider auch nicht sagen, unter welchen Voraussetzungen das genau geht, die sind aber relativ streng. Frag notfalls mal beim Ordnungsamt nach. Ich kannte früher mal einen im Sportverein, der hatte so eine Ausnahmegenehmigung, da er auch mit am Frühtraining vor der Schule teilnahm und seine Eltern früh arbeiten musste. Der durfte dann die Strecke Wohnung - Schwimmbad mit dem Auto befahren (weiß gar nicht mehr, ob der das dann immer durfte, oder auch nur zwischen 5 und 8 Uhr). Also bei Spitzensportlern ist so etwas durchaus schonmal üblich.
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*schnauf* |
#18
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Wenn ich mich nicht irre, kann er auch Autofahren, wenn das Auto auf eine geringe Geschwindigkeit abgeregelt und das zertifiziert worden ist. Dann zahlt man auch weniger Steuern dafür. Kriegt dann so einen 50 Km/h-Aufkleber auf's Heck.
Wenn er den Führerschein hat, kann er das Auto wieder entregeln und weiterfahren. Aber wie gesagt, das wäre wirklich ein dekadenter Luxus...denkt an den Herrn Senator! |
#19
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Hab im Netz folgendes Zitat gefunden, das bezog sich auf Schleswig-Holstein, von daher weiß ich nicht, ob es sich um ein Bundes-, oder ein Landesgesetz handelt:
Zitat:
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*schnauf* |