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  #1  
Alt 04-02-2009, 09:20
Naos Naos ist offline
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Nebenjob Fragen...

Holla!

Könnte einen saugeilen Nebenjob haben, bin in Runde 2 und muss einen Fragebogen ausfüllen.

Abrechnung per Rechnung, oder über Lohnsteuerkarte?

Per Rechnung muss ich einen Gewerbeschein abchecken, über Lohnsteuer einen entsprechenden Lohn bekommen. Lohnenswerter ist doch wenn ich einen Gewerbeschein mache, oder?

Möchte das Fax übrigens heute Vormittag raus schicken

Grüße Dave

Edit: Bei dem Job handelt es sich um eine Stelle bei Jochen Schweizer bei der ich die Actionssports Events betreuen werde
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  #2  
Alt 04-02-2009, 10:00
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Ich würde, da es jetzt schnell gehen muß, beim Finanzamt anrufen oder schnell vorbeigehen.

Steuertipps dürfen die zwar 'ungefragt' nicht geben.
Aber auf gezielte Fragen kriegst dort die richtige Antwort.
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  #3  
Alt 04-02-2009, 10:07
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Die Frage ist wie hoch der Steuerfreibetrag ist, denke ich... ...sofern ich drunter bleibe dann kann ich alles einstecken.... ....wenn ich drüber bin muss ich entsprechende Abgaben leisten.

Ich hatte schon mal einen Gewerbeschein, weiß aber nicht mehr genau bez. den Details...
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  #4  
Alt 04-02-2009, 10:17
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Hilft Dir vllt. diese Seite?
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  #5  
Alt 04-02-2009, 10:26
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Zitat:
Sollten Sie von der Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG Gebrauch machen, wird die Umsatzsteuer nicht erhoben...
aha...

Zitat:
Sollten Ihre gewerblichen Einkünfte den Freibetrag übersteigen (oder Sie einen Verlust haben), müssen (sollten) Sie ebenfalls eine Gewerbesteuererklärung erstellen.

Und-denken Sie daran: Sie haben nicht nur betriebliche Einkünfte, sondern eventuell auch Ausgaben.

Die 400,-€ Regelung gilt lediglich für geringfügig Beschäftigte, da für diese bereits eine Pauschale für Steuer und Versicherung in Höhe von 30% durch den Arbeitgeber abgeführt wird.
Quelle

Wie hoch ist der Freibetrag für Normalverdiener? Hab meinem Steuerfreak auf den AB gesprochen. Hoffe der ruft mich bald zurück und bringt etwas Licht ins dunkle...

Danke Germane, schaue ich mir mal an...
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  #6  
Alt 04-02-2009, 10:38
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Zitat:
Zitat von Naos Beitrag anzeigen
aha...
Du sagst es. ^^
§19 als solcher ist auch nicht sehr hilfreich.

Hilft Dir vllt. diese antwort?
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  #7  
Alt 04-02-2009, 10:45
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Du musst auch dabei bedenken, dass es auf das Jahresgehalt ankommt. Aber ich glaube auch er liegt unter 400€ pro im Monat...

Auch solltest Du Dir bei Deinem Arbeitgeber eine schriftliche Genehmigung einholen, sonst gibts da noch Ärger. Es heisst immer so schön, dass der Nebenjob Deine normale Arbeit nicht beeinflussen/beeinträchtigen darf. Bei einer Tätigkeit am Wochenende oder nur Abends (nicht die Nacht durch ) sollte das aber keine Probleme geben. Zu meiner Zeit als nebenberuflicher DiscJogi hatte ich auch so einen Wisch, ein Gewerbe und musste auch Mehrwertsteuer abführen, weil das Einkommen zu hoch war...

Insgesamt lohnte es sich aber doch, denn Du kannst auch alle Unkosten wieder absetzen (bei mir das Vinyl, CDs, Player, Verstärker, Kopfhörer usw). Bei Dir gehen bestimmt auch spezifische Klamotten, Schuhwerk und sonstige Ausrüstung. Vielleicht auch (Notfall-)Handy?!?

edit: ich könnte Dir auch nen Beispiel für Aufstellung und Anlage für den Lohnsteuerjahresausgleich geben... (zur gegebener Zeit )
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Geändert von se7en (04-02-2009 um 10:53 Uhr).
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