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#1
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Frage zum Thema Rechtliches: Bez Minderjähriger mit Volljhährigen
Hi
hab hier mal eine frage. vllt kann mir jemand weiterhelfen und zwar bräuchte ich mal alles gesetzlichen vorschroften die es da gibt wie alt die jüngste partei sein darf. ob das ja nach alter der älteren varriirt .. was darf man bis zu einem gewissen alter was nicht usw is wirklich dringend und nein, es geht nicht um mich!
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#2
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Vielleicht drückst du dich mal klar aus, Teufelchen?
![]() Du redest von Vermehrung, Geschlechtsverkehr, Poppen? Oder was meinst du?
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Zitat:
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#3
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was anderes ia ja gesetzlich nicht geregelt
![]() natürlich meine ich das
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#4
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soweit ich weis ist eine beziehung nicht strafbar (
![]() ![]() aber das alter des älteren ist eigentlich egal, ab 18 ist man eh voll belangbar das ändert sich auch im alter nicht mehr ![]() |
#5
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es gibt da gesetztliche Alterslimiten (zumindest in der Schweiz, ich denke in Deutschland ist es gleich oder zumindest ähnlich).
Sind beide => 16 kein Problem. Ist eine Person 14 oder 15 und die andere Person nur maximal 4 Jahre älter passiert auch nichts (würde ich mich aber nochmals genauer erkundigen, könnte auch nur 2 oder 3 Jahre sein). Das gilt natürlich immer nur für "normalen" Sex wenn beide einverstanden sein. Bei homosexuellen Kontakten müssen (sofern ich mich richtig erinnere) beide mind. 18 sein. Wenn Du jedoch 100 % sicher sein willst musst du den genauen Gesetzestext nachlesen - dank google etc. findet man den sicherlich sogar im Netz ![]() |
#6
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"§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld dazu gebracht wurde."
So, da siehst dus, ab 14 ist in Ordnung, aber ab 16 kannst du im Zweifelsfall keine Probleme kriegen.
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