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  #1  
Alt 09-01-2006, 02:46
Benutzerbild von devil
devil devil ist offline
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Frage zum Thema Rechtliches: Bez Minderjähriger mit Volljhährigen

Hi

hab hier mal eine frage. vllt kann mir jemand weiterhelfen

und zwar bräuchte ich mal alles gesetzlichen vorschroften die es da gibt

wie alt die jüngste partei sein darf. ob das ja nach alter der älteren varriirt .. was darf man bis zu einem gewissen alter was nicht

usw

is wirklich dringend


und nein, es geht nicht um mich!
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  #2  
Alt 09-01-2006, 10:29
Benutzerbild von Sven
Sven Sven ist offline
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Vielleicht drückst du dich mal klar aus, Teufelchen?

Du redest von Vermehrung, Geschlechtsverkehr, Poppen?

Oder was meinst du?
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Zitat:
Wir sind im Augenblick dabei, zu prüfen, ob es im öffentlichen Interesse liegt, ihnen mitzuteilen, ob wir die Informationen haben, die Sie erbitten, und ob es, sollte das der Fall sein, im öffentlichen Interesse liegt, Ihnen diese Informationen zur Verfügung zu stellen.
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  #3  
Alt 09-01-2006, 10:47
Benutzerbild von devil
devil devil ist offline
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was anderes ia ja gesetzlich nicht geregelt

natürlich meine ich das
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  #4  
Alt 09-01-2006, 11:13
Benutzerbild von Comet
Comet Comet ist offline
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soweit ich weis ist eine beziehung nicht strafbar ( ), wenns dann intimer wird und sie unter 16 ist würd ich aber die finger weg lassen, wies bei 16 und 17 ist weis ich aber nicht

aber das alter des älteren ist eigentlich egal, ab 18 ist man eh voll belangbar das ändert sich auch im alter nicht mehr würde sagen grundsätzlich ist der ältere verantwortlich dafür das der/die jüngere nicht zu schaden kommt.
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  #5  
Alt 09-01-2006, 11:31
Benutzerbild von raptorsf
raptorsf raptorsf ist offline
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es gibt da gesetztliche Alterslimiten (zumindest in der Schweiz, ich denke in Deutschland ist es gleich oder zumindest ähnlich).

Sind beide => 16 kein Problem.
Ist eine Person 14 oder 15 und die andere Person nur maximal 4 Jahre älter passiert auch nichts (würde ich mich aber nochmals genauer erkundigen, könnte auch nur 2 oder 3 Jahre sein).

Das gilt natürlich immer nur für "normalen" Sex wenn beide einverstanden sein. Bei homosexuellen Kontakten müssen (sofern ich mich richtig erinnere) beide mind. 18 sein.

Wenn Du jedoch 100 % sicher sein willst musst du den genauen Gesetzestext nachlesen - dank google etc. findet man den sicherlich sogar im Netz
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  #6  
Alt 09-01-2006, 11:52
Benutzerbild von Nemo
Nemo Nemo ist offline
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"§ 182 des Strafgesetzbuches verbietet sexuelle Handlungen von Erwachsenen ab 21 Jahren mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Erwachsene dabei eine "fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt". Außerdem sind sexuelle Handlungen eines Erwachsenen (ab 18 Jahren) mit einem Jugendlichen unter 16 Jahren verboten, wenn der Jugendliche durch Ausnutzung einer Zwangslage oder gegen Geld dazu gebracht wurde."

So, da siehst dus, ab 14 ist in Ordnung, aber ab 16 kannst du im Zweifelsfall keine Probleme kriegen.
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